Die Jugendstaatsanwaltschaft Zug hat die Verfahren gegen fünf Jugendliche, die einen 21-Jährigen mittelschwer verletzt hatten, abgeschlossen. Zwei erhielten einen Strafbefehl, gegen drei wurde Anklage erhoben. Ihnen drohen teilweise hohe Strafen.
Der Angriff ereignete sich Anfang September 2015 bei der Schützenmattwiese in Zug. Die Gruppe griff den 21-Jährigen an und verletzte ihn dabei mittelschwer. Besonders tragisch: Das Opfer beging drei Tage später Suizid.
Nun hat die Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Zug das umfangreiche Verfahren gegen die fünf Schläger, die damals zwischen 15 und 16 Jahre alt waren, abgeschlossen, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Donnerstag mitteilten.
Drei von ihnen müssen wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriff vor Gericht. Der Jugendanwalt beantrage in einem Fall eine ambulante jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme und für die anderen zwei Tatbeteiligten je eine stationäre Einweisung in ein Jugendheim. Das Strafmass liege zwischen neun und 36 Monaten, heisst es weiter.
Zwei Jugendliche erhielten einen Strafbefehl wegen Angriffs mit einer bedingten beziehungsweise einer teilbedingten Freiheitsstrafe, wobei einer dagegen Einsprache erhob. In einem Fall wurde die Freiheitsstrafe zudem mit einer ambulanten jugendstrafrechtlichen Massnahme kombiniert.
Um den Tatablauf zu klären, wurden insgesamt knapp 70 Einvernahmen durchgeführt. Ausserdem sassen die Jugendlichen teilweise bis zu 49 Tagen in Untersuchungshaft.
Sämtliche Tatverdächtige wurden zudem einer intensiven Persönlichkeitsabklärung unterzogen. Zwei von ihnen wurden deshalb über mehrere Monate vorsorglich in geschlossenen Erziehungseinrichtungen untergebracht. Sie befinden sich noch immer in Jugendheimen. (sda)
Einfach nur pietätlos und verwerflich gegenüber des Verstorbenen und den Hinterbliebenen.
Ich reg mich grad fürchterlich auf, gewissen Blättern ist einfach nichts mehr heilig. Dankä nomol