Der Fall Andreas Glarner stand monatelang still – interne Dokumente zeigen, warum
Die politische Affiche ist kontrovers, die mediale Aufmerksamkeit gross und der mögliche Straftatbestand bedeutet ein Novum für die Schweiz. Der Fall von Sibel Arslan von den Grünen gegen Andreas Glarner von der SVP besitzt eine Strahlkraft, die weit über dessen eigentlichen Kern hinausreicht.
Dieser ist schnell erzählt: In einem zunehmend gehässig geführten Wahlkampf 2023 teilt SVP-Nationalrat Glarner ein Fake-Video, in dem er mittels KI Grünen-Nationalrätin Arslan Werbung für ihn machen lässt. Auf den sozialen Medien führte dies zur einkalkulierten Empörung, im echten Leben zu einer Anzeige.
Dass eine gewählte Nationalrätin ein anderes Parlamentsmitglied verklagt, ist bereits aussergewöhnlich. Interessanter ist aber vor allem der juristische Hintergrund: Glarner könnte sich des Identitätsdiebstahls strafbar gemacht haben. Diesen Straftatbestand gibt es in der Schweiz erst seit Anfang September 2023 – rund einen Monat, bevor Glarner seinen verhängnisvollen Tweet absetzte.
Seither macht sich strafbar, «wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen». Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Auch Bundesräte Opfer von KI-Betrug
In der Zwischenzeit haben sich Betrugsversuche mithilfe künstlicher Intelligenz rasch ausgebreitet. SRF-Moderatorin Mona Vetsch, verschiedene Bundesräte und selbst der verstorbene SVP-Nationalrat Alfred Heer: Abzockern, vielfach aus dem Ausland, ist nichts zu schade, um mit Fake-Anzeigen auf krude Webseiten zu locken.
Auch darum entschied sich das Parlament, die Immunität von Andreas Glarner aufzuheben. «Da sich die Problematik in Zukunft verschärfen dürfte, ist es aus Sicht der Kommission wichtig, die strafrechtliche Relevanz der Handlungen von Nationalrat Glarner und den rechtlichen Rahmen, der für die Verwendung von Deepfakes gilt, zu klären», urteilte etwa die Rechtskommission des Ständerats.
Ein Tolerieren der Handlungen von Nationalrat Glarner könne in den Augen der Kommission dazu führen, dass solche zunehmen und so dem demokratischen Diskurs schaden.
Gegenüber dem Regionalsender Tele M1 verteidigte sich hingegen Glarner: Es sei «unglaublich, was man technisch machen kann. Wir haben das mehr als Jux und Gag gemacht».
Brisante Aussagen der Ermittlungsbehörden
Für die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten war mit dem Entscheid des Parlaments der Weg frei, ein Strafverfahren gegen Glarner zu eröffnen. Das war im Juni 2025, mehr als eineinhalb Jahre nach besagtem Tweet. Passiert ist seither jedoch: nichts.
So zumindest lautet die Antwort der Stawa auf eine offizielle Anfrage dieser Zeitung am vergangenen Donnerstag. «Nichts neues» gebe es in der Angelegenheit zu berichten, schreibt der zuständige Sprecher. Gleichentags bestätigt er, dass ein Verfahren eröffnet wurde.
Die gleiche Erfahrung macht auch der Anwalt, der Sibel Arslan in der Angelegenheit vertritt. Auf Anfrage sagt er: «Weder vor noch nach dem Entscheid der Immunitätskommission erfolgte eine proaktive Kontaktaufnahme seitens der Staatsanwaltschaft.» Der Fall liegt dafür mittlerweile nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, sondern bei der Oberstaatsanwaltschaft Aargau.
Ein Schriftwechsel aus der Staatsanwaltschaft, welcher dieser Redaktion vorliegt, legt nun den Schluss nahe, dass das Verfahren absichtlich nicht vorangetrieben wird. Man wolle sich nicht zum Spielball der Politik machen, lautet die Argumentation der Ermittlungsbehörden.
... und plötzlich geht es schnell
Diese Argumentation überrascht: Eigentlich ist es kaum Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine politische Einschätzung vorzunehmen.
Auf eine erneute Nachfrage kommt allerdings Bewegung in den Aargauer Ermittlungsapparat. Telefonisch erteilt ein Sprecher die Auskunft, dass man sicher keine Verjährung riskieren möchte. Plötzlich heisst es: Noch in den nächsten Tagen würden die Einladungen zur ersten Einvernahme verschickt.
Das war vor einer Woche. Gemäss Informationen dieser Zeitung ist die Einladung zumindest bei der Klägerpartei nicht eingetroffen. (aargauerzeitung.ch)
