Schweiz
Gesellschaft & Politik

Fall Andreas Glarner stand still – nun kommt Bewegung in die Sache

Der Fall Andreas Glarner stand monatelang still – interne Dokumente zeigen, warum

Das Parlament hob die Immunität von SVP-Nationalrat Glarner im Fall eines Fake-Videos vor Monaten auf. Passiert ist seither nichts - doch plötzlich kommt Bewegung in die Sache.
30.01.2026, 07:1030.01.2026, 07:10
Benjamin Rosch / ch media

Die politische Affiche ist kontrovers, die mediale Aufmerksamkeit gross und der mögliche Straftatbestand bedeutet ein Novum für die Schweiz. Der Fall von Sibel Arslan von den Grünen gegen Andreas Glarner von der SVP besitzt eine Strahlkraft, die weit über dessen eigentlichen Kern hinausreicht.

Nationalrat Andreas Glarner (SVP-AG), links, im Interview mit Matthias Steimer, Bundeshauskorrespondent von TeleZueri, rechts, vor seiner Anhoerung bei der Kommission fuer Rechtsfragen des Staenderats ...
Muss sich verantworten: Andreas Glarner, SVP-Nationalrat.Bild: keystone

Dieser ist schnell erzählt: In einem zunehmend gehässig geführten Wahlkampf 2023 teilt SVP-Nationalrat Glarner ein Fake-Video, in dem er mittels KI Grünen-Nationalrätin Arslan Werbung für ihn machen lässt. Auf den sozialen Medien führte dies zur einkalkulierten Empörung, im echten Leben zu einer Anzeige.

Dass eine gewählte Nationalrätin ein anderes Parlamentsmitglied verklagt, ist bereits aussergewöhnlich. Interessanter ist aber vor allem der juristische Hintergrund: Glarner könnte sich des Identitätsdiebstahls strafbar gemacht haben. Diesen Straftatbestand gibt es in der Schweiz erst seit Anfang September 2023 – rund einen Monat, bevor Glarner seinen verhängnisvollen Tweet absetzte.

Seither macht sich strafbar, «wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen». Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Auch Bundesräte Opfer von KI-Betrug

In der Zwischenzeit haben sich Betrugsversuche mithilfe künstlicher Intelligenz rasch ausgebreitet. SRF-Moderatorin Mona Vetsch, verschiedene Bundesräte und selbst der verstorbene SVP-Nationalrat Alfred Heer: Abzockern, vielfach aus dem Ausland, ist nichts zu schade, um mit Fake-Anzeigen auf krude Webseiten zu locken.

Auch darum entschied sich das Parlament, die Immunität von Andreas Glarner aufzuheben. «Da sich die Problematik in Zukunft verschärfen dürfte, ist es aus Sicht der Kommission wichtig, die strafrechtliche Relevanz der Handlungen von Nationalrat Glarner und den rechtlichen Rahmen, der für die Verwendung von Deepfakes gilt, zu klären», urteilte etwa die Rechtskommission des Ständerats.

Ein Tolerieren der Handlungen von Nationalrat Glarner könne in den Augen der Kommission dazu führen, dass solche zunehmen und so dem demokratischen Diskurs schaden.

Gegenüber dem Regionalsender Tele M1 verteidigte sich hingegen Glarner:  Es sei «unglaublich, was man technisch machen kann. Wir haben das mehr als Jux und Gag gemacht».

Brisante Aussagen der Ermittlungsbehörden

Für die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten war mit dem Entscheid des Parlaments der Weg frei, ein Strafverfahren gegen Glarner zu eröffnen. Das war im Juni 2025, mehr als eineinhalb Jahre nach besagtem Tweet. Passiert ist seither jedoch: nichts.

So zumindest lautet die Antwort der Stawa auf eine offizielle Anfrage dieser Zeitung am vergangenen Donnerstag. «Nichts neues» gebe es in der Angelegenheit zu berichten, schreibt der zuständige Sprecher. Gleichentags bestätigt er, dass ein Verfahren eröffnet wurde.

Die gleiche Erfahrung macht auch der Anwalt, der Sibel Arslan in der Angelegenheit vertritt. Auf Anfrage sagt er: «Weder vor noch nach dem Entscheid der Immunitätskommission erfolgte eine proaktive Kontaktaufnahme seitens der Staatsanwaltschaft.» Der Fall liegt dafür mittlerweile nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, sondern bei der Oberstaatsanwaltschaft Aargau.

Sibel Arslan, Praesidentin der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats APK-N, spricht waehrend einem Point de Presse der APK-N zum Verhandlungsmandat fuer ein Abkommen mit den USA im Bereich Wir ...
Die Basler Politikerin Sibel Arslan.Bild: keystone

Ein Schriftwechsel aus der Staatsanwaltschaft, welcher dieser Redaktion vorliegt, legt nun den Schluss nahe, dass das Verfahren absichtlich nicht vorangetrieben wird. Man wolle sich nicht zum Spielball der Politik machen, lautet die Argumentation der Ermittlungsbehörden.

... und plötzlich geht es schnell

Diese Argumentation überrascht: Eigentlich ist es kaum Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine politische Einschätzung vorzunehmen.

Auf eine erneute Nachfrage kommt allerdings Bewegung in den Aargauer Ermittlungsapparat. Telefonisch erteilt ein Sprecher die Auskunft, dass man sicher keine Verjährung riskieren möchte. Plötzlich heisst es: Noch in den nächsten Tagen würden die Einladungen zur ersten Einvernahme verschickt.

Das war vor einer Woche. Gemäss Informationen dieser Zeitung ist die Einladung zumindest bei der Klägerpartei nicht eingetroffen. (aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
145 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
ELMatador
30.01.2026 07:24registriert Februar 2020
Das ist doch lächerlich.
Ich frage mich ernsthaft, ob hier jemand seine eigenen Parteikollegen schützen will oder was sonst der Grund für die Verschleppung dieses Falls ist. Es kann doch nicht sein, dass eine derart gravierende Angelegenheit so lange hinausgezögert wird.

Und NEIN, man wird kein Spielball der Politik, wenn man als Staatsanwaltschaft und Gericht das Gesetz konsequent umsetzt. Zum Spielball macht man sich vielmehr dann, wenn man solche Spielchen mitspielt und alles verschleppt.
3276
Melden
Zum Kommentar
avatar
MGausR
30.01.2026 07:34registriert August 2017
Eigentlich müsste eine Verjährungsfrist doch stoppen, sobald jemand klagt? Es ist doch unglaublich, dass eine Straftat (egal welche) verjähren kann, nur weil Ermittlungsbehörden hier so langsam arbeiten!
2614
Melden
Zum Kommentar
avatar
Quippo
30.01.2026 07:42registriert August 2020
Wenn ich "nur aus Jux und Gag" eine Straftat mache, ist das trotzdem eine Straftat. Super Argument von Glarner. Und die Staatsanwaltschaft wird erst aktiv, nachdem sich die Medien eingeschaltet haben. Was für ein Rechtsverständnis haben diese Leute?
2416
Melden
Zum Kommentar
145
Kaution viel zu tief? Morettis verdienten 2024 doppelt so viel wie behauptet
Bei den finanziellen Verhältnissen des Ehepaars Moretti gibt es weitere Ungereimtheiten. Die Besitzer der Unglücksbar von Crans-Montana hatten laut ihrer letzten Steuererklärung deutlich mehr verdient, als sie vor der Staatsanwaltschaft angaben.
Gross war die Empörung im In- und Ausland als Jacques Moretti vor etwas mehr als einer Woche gegen die Hinterlegung einer Kaution von 200'000 Franken aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Zwar gab es auch Stimmen, die das Vorgehen der Walliser Justiz verteidigten und es als rechtlich korrekt bezeichneten – doch ein gewisses Unbehagen blieb hängen. Opferanwälte befürchten unter anderem, dass sich die Morettis trotz Kaution ins Ausland absetzen könnten.
Zur Story