Babysitterin schüttelte den kleinen Mathys zu Tode – jetzt warnen die Eltern
Am frühen Morgen klingelt das Smartphone von Jean-Christophe Abel: ein Notfall. Er ist Ersthelfer, ein sogenannter First Responder, und rückt sofort aus. Vor Ort erfährt er: Das Herz eines einjährigen Buben hat aufgehört zu schlagen. Alle Rettungsversuche von ihm und den eintreffenden Sanitätern bleiben vergebens.
«Ich weiss, wie schlimm sich das für die Eltern anfühlen muss. Da kommt einem alles wieder hoch», sagt Jean-Christophe Abel nur wenige Stunden später zu CH Media. Dass das Gespräch mit ihm und seiner Frau Laure ausgerechnet an diesem Apriltag stattfindet, ist Zufall.
Acht Jahre zuvor, im selben Monat, verlor das Ehepaar Abel selbst einen Sohn: den zehn Monate alten Mathys. Die Anteilnahme in ihrem damaligen Wohnhort Bellevue im Kanton Genf war gross: Das Gemeindeparlament, in dem eine Verwandte Einsitz nahm, hielt eine Schweigeminute ab. In der Todesanzeige standen neben einem Regenbogen die Worte: «Ich trage dein Herz in meinem Herzen».
Mathys starb, weil ihn die Nanny zu Tode schüttelte. Bis heute prägt das Drama die mittlerweile vierköpfige Familie. Die beiden Töchter kamen 2019 und 2021 zur Welt. «Wir haben eine offene Wunde, die sich nie ganz schliessen wird», sagt Laure Abel.
Das Paar will über das Erlebte sprechen. «Uns ist es wichtig, die Gefahren des Babyschüttelns bekannter zu machen, damit solche Tragödien verhindert werden können.» Kurz vor der voraussichtlich letzten Etappe ihres juristischen Marathons am Mittwoch wenden sie sich an die Öffentlichkeit. Vor Bundesgericht kämpfen sie um 70'000 Franken Genugtuung von der Opferhilfe.
Drei statt sechs Jahre Gefängnis
Das Drama passierte am Vormittag des 12. Aprils 2018. Mathys erbricht einen Milchschoppen. Seine damals 35-jährige Nanny, eine Französin mit jahrelanger Erfahrung in der Kleinkindbetreuung und besten Referenzen, bringt ihn ins Badezimmer, um ihn zu waschen. In ihren Armen verliert Mathys das Bewusstsein, atmet aber weiter. So beschreiben die Gerichte später den Sachverhalt.
Die Nanny, die den Buben seit vier Monaten an zwei Tagen pro Woche hütete, gerät laut eigenen Aussagen in Panik. Sie will, dass Mathys wieder zu sich kommt. Dabei schüttelt sie ihn heftig, ohne seinen Kopf zu stützen. Die Nanny alarmiert den Notfall. Die Rega fliegt den zehn Monate alten Buben ins Universitätsspital Genf, wo er ohne Überlebenschancen ankommt. Drei Tage später stirbt Mathys infolge seiner schweren Hirnverletzungen in den Armen seiner Mutter.
Die Staatsanwaltschaft und Mathys Eltern plädierten dafür, die Kinderbetreuerin wegen vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Haft zu verurteilen. Sie zweifelten die Darstellung eines medizinischen Notfalls an und gingen von einer absichtlichen Tat aus.
Das Genfer Strafgericht und in zweitere Instanz das Appellationsgericht sahen jedoch nur den Strafbestand der fahrlässigen Tötung als erfüllt. Die Nanny erhielt eine dreijährige Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, und einen fünfjährigen Landesverweis. Sie hatte 2023 in Frankreich eine Stelle in der Alterspflege angetreten.
Von der Angst, ein zweites Kind zu verlieren
Für Laure und Jean-Christophe Abel kam es in den Jahren danach nicht infrage, erneut eine Nanny zu engagieren. «Unser Vertrauen war vollkommen zerrüttet. Wir wollten nicht noch ein zweites Kind verlieren», erinnern sich die Primarlehrerin und der ausgebildete Sozialarbeiter.
Zunächst betreuten sie ihre beiden Töchter selbst und spielten mit dem Gedanken, ihre Jobs aufzugeben. Sie entschieden sich dagegen – und für eine Kita. Dort, so ihre Überlegung, liege die Verantwortung nicht bei einer einzelnen Person. «Als wir unsere Tochter zum ersten Mal hinbrachten, habe ich trotzdem auf dem ganzen Weg geweint», sagt Jean-Christophe Abel. Erst mit der Zeit wurden sie ruhiger.
Die juristischen Verfahren dagegen dauerten an. Das Genfer Strafgericht hatte die Nanny dazu verpflichtet, den Eltern 100'000 Franken Genugtuung sowie 11'700 Franken Entschädigung zu entrichten. Doch die Verurteilte verfügte nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Die Abels wandten sich deshalb an die kantonale Opferhilfe und verlangten 70'000 Franken Genugtuung. Sie reichten das Gesuch am 15. April 2024 ein – drei Monate, nachdem sie das Urteil der zweiten Instanz erhalten hatten. Gemäss dem Opferhilfegesetz muss ein Gesuch ein Jahr nach Abschluss des Verfahrens eingereicht werden. Die Eltern glaubten, diese Frist eingehalten zu haben.
Die Bundesrichter sind sich uneins
Doch die Opferhilfe trat nicht auf das Gesuch ein. Der Grund: Der erstinstanzliche Entscheid zur Genugtuung war nicht Gegenstand des Rekurses gewesen – und wurde deshalb mit dem Entscheid des Strafgerichts vom 12. Dezember 2023 rechtskräftig. Das Genfer Verwaltungsgericht vertritt deshalb die Ansicht, dass die Eltern mit diesem Datum als Stichtag die Eingabefrist für die Opferhilfe verpasst haben.
Jean-Christophe und Laure Abel gaben sich nicht geschlagen und zogen den Fall mit ihrem Anwalt vor Bundesgericht. Am kommenden Mittwoch findet dazu in Lausanne eine öffentliche Beratung statt. Das deutet darauf hin, dass sich die fünf Richter inhaltlich uneins sind. Die Eltern argumentieren, die Frist für die Opferhilfe dürfe erst mit Abschluss des gesamten Strafverfahrens beginnen. Dies sei auch in der entsprechenden Botschaft des Bundesrates so vorgesehen. Andernfalls müssten Betroffene vorsorglich und systematisch Gesuche einreichen, obwohl das Verfahren noch weitergehe. «Eine solche Praxis läuft der Absicht des Gesetzgebers zuwider. Sie stellt eine abrupte und starre Kehrtwende dar, die durch nichts gerechtfertigt ist», sagt ihr Anwalt Julien Marquis.
Das Opferhilfegesetz sieht vor, dass die Verfahren «einfach und schnell» erfolgen müssen. Das fordern Politik und Opferanwälte auch nach Tragödien wie der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Die Abels haben das Verfahren dagegen als «kräftezehrend» erlebt.
Andere Betroffene, so ihre Befürchtung, könnten diesen langen Weg gar nicht erst auf sich nehmen.
Mit einem Verein wollen sie Familien helfen
Nun steht der Schlusspunkt bevor. «Unabhängig vom Entscheid des Bundesgerichts sind wir froh, dass wir nach acht Jahren die Gerichtsverfahren ad acta legen können. Eine grosse Last wird abfallen», sagen sie.
Sollten sie eine Entschädigung erhalten, wollen sie einen Teil in die Prävention investieren. Dazu gründeten sie vor einem Jahr den Verein «Stop Bébé Secoué Suisse». Noch steht das Projekt am Anfang. Doch an Ideen mangelt es nicht. Im Kanton Genf planen die Abels einen Laufanlass für Familien, um auf die Gefahren des Babyschüttelns aufmerksam zu machen. Gleichzeitig knüpfen sie Kontakte zu Spitälern. «In Zukunft wollen wir Menschen unterstützen, die ein ähnliches Schicksal erlebt haben wie wir. Zudem wollen wir junge Eltern und Nannys in Kursen sensibilisieren», sagen Jean-Christophe und Laure Abel.
Sie haben ihren Schicksalsschlag zur Lebensaufgabe gemacht. (aargauerzeitung.ch)

