Baselbieter Femizid-Prozess: «In dieser Form habe ich das noch nie gesehen»
Der Prozess zum mutmasslichen Femizid in Binningen BL hat am Montagmorgen begonnen.
Der Mann ist angeklagt, im Februar 2024 seine Ehefrau ermordet und deren Leiche anschliessend zerkleinert zu haben. Der psychiatrische Forensiker Frank Urbaniok ist anwesend und wird dazu ein Gutachten präsentieren.
Der Beschuldigte hat sich am Montag zum ersten Mal zur Anklage geäussert: «Allen Betroffenen möchte ich für ihr grosses Leid mein tiefstes Mitgefühl aussprechen», sagte er vor dem Strafgericht in Muttenz.
Finanzielles Angebot an Hinterbliebene
«Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht verzweifle und mich frage, warum ich versagt habe, diese Tragödie zu verhindern», sagte der heute 43-jährige Familienvater weiter. Er wird beschuldigt, seine Ehefrau im Februar 2024 in Binningen ermordet zu haben.
Es sei ein Fehler gewesen, beim Streit mit seiner Frau nicht die Polizei gerufen zu haben. Das nachher Geschehene sei «unverzeihbar». Trotz Streit habe er seine Frau «aus tiefstem Herzen geliebt».
Seine Frau habe ihn mit einem Messer angegriffen, so der Beschuldigte. In einem «Abwehrchaos» habe er sie «versehentlich» getötet.
Damit hielt der 43-jährige Beschuldigte bei den Aussagen der Einvernahme von 2024 fest. Er sagte, seine Frau sei zu einer «Furie» geworden und habe in einem Streit mit dem Messer «zugestochen». Auf Rückfrage des Gerichts relativierte er diese Aussage jedoch und erklärte, es habe sich nur so angefühlt, da sie mit dem Messer vor ihm herumgefuchtelt habe. Er habe «zugepackt» und plötzlich ihren Tod festgestellt. Er sei dann «in Panik» geraten und habe die Spuren verwischen wollen.
100'000 Franken an Opferfamilie
Seine Frau soll schon früher die Polizei gerufen haben wegen häuslicher Gewalt. In seinem Leben habe er noch nie jemanden angegriffen, beteuerte hingegen der Beschuldigte. Beim Ehestreit im Februar 2024 im Einfamilienhaus ging es laut seinen Aussagen um finanzielle Fragen und eine mögliche Scheidung.
Nach dem mutmasslichen Tötungsdelikt holte der Familienvater seine beiden Kinder ab und brachte sie zu Bett. Die Schwiegereltern kamen zu Besuch und er wollte vermeiden, dass sie in der Waschküche auf die Leiche stiessen, wie er weiter sagte. Das gelang ihm nicht: Er wurde anschliessend von der Polizei festgenommen.
Um seine Reue zu unterstreichen habe er 100'000 Franken an seinen Anwalt überwiesen. Diese sind als Angebot für die Angehörigen der Frau bestimmt, unabhängig vom Ausgang des Prozesses und den Genugtuungsforderungen. Vom Gefängnis aus sei er regelmässig mit Briefen in Kontakt mit den beiden Kindern. Ihr Wohl sei sein «grösstes Anliegen».
Gutachten von Urbaniok
Der Beschuldigte im Baselbieter Femizid-Prozess ist schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Forensiker Frank Urbaniok in seinem Gutachten. Als ungewöhnlich sieht er das Nachtatverhalten: «In dieser Form habe ich das noch nie gesehen», sagte er am Montag.
Erstaunlich sei, mit «welcher handwerklicher Präzision» der Beschuldigte vorgegangen sei. Sein Kontrollbedürfnis und das «extrem Technische» habe eine grosse Aussagekraft, sagte Urbaniok bei der Befragung am Strafgericht in Muttenz BL.
Bei der zweiten Variante soll er von seiner Frau mit einem Messer angegriffen worden sein und sie versehentlich getötet haben – dies ist die Darstellung des Beschuldigten. In beiden Fällen sei der 43-Jährige schuldfähig, weise aber narzisstische Züge auf, so der Forensiker.
Bei der ersten Variante wäre die Rückfallgefahr erheblicher. In diesem Fall wäre eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs angebracht. In seiner Beurteilung stützte sich Urbaniok auf das mutmasslich gewalttätige Verhalten des Ehemanns – auch in einer früheren Beziehung.
Anträge der Verteidigung abgelehnt
Verteidiger Christian von Wartburg forderte, die Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. In seinen Augen sind die aufgeführten Motive, die die Tat als Mord qualifizieren könnten, Mutmassungen. Er forderte zudem, dass Zeugen nochmals befragt werden, dass ein vom Beschuldigten beauftragter Privatgutachter der Verhandlung beiwohnen darf und dass Medien keinen Live-Ticker durchführen dürfen.
Das Gericht lehnte die meisten Anträge der Verteidigung klar ab. Die Zeugen werden nicht erneut befragt, wie Gerichtspräsident Daniel Schmid festhielt. Die Medien dürfen weiterhin live vom Prozess tickern. Einzig in einem Punkt kam das Gericht der Verteidigung entgegen: Der Verfasser eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Privatgutachtens darf der Verhandlung beiwohnen. (sda/cma)
