Leiche von Ehefrau zerkleinert – Beschuldigter will Opferfamilie 100'000 Franken zahlen
Der Prozess zum mutmasslichen Femizid in Binningen BL hat am Montagmorgen begonnen. Der Verteidiger des Beschuldigten hat mehrere Anträge ans Baselbieter Strafgericht gestellt, unter anderem ein Live-Ticker-Stopp für Medien.
Der Mann ist angeklagt, im Februar 2024 seine Ehefrau ermordet und deren Leiche anschliessend zerkleinert zu haben. Der psychiatrische Forensiker Frank Urbaniok ist anwesend und wird dazu ein Gutachten präsentieren.
Der Beschuldigte hat sich am Montag zum ersten Mal zur Anklage geäussert: «Allen Betroffenen möchte ich für ihr grosses Leid mein tiefstes Mitgefühl aussprechen», sagte er vor dem Strafgericht in Muttenz.
Finanzielles Angebot an Hinterbliebene
«Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht verzweifle und mich frage, warum ich versagt habe, diese Tragödie zu verhindern», sagte der heute 43-jährige Familienvater weiter. Er wird beschuldigt, seine Ehefrau im Februar 2024 in Binningen ermordet zu haben.
Es sei ein Fehler gewesen, beim Streit mit seiner Frau nicht die Polizei gerufen zu haben. Das nachher Geschehene sei «unverzeihbar». Trotz Streit habe er seine Frau «aus tiefstem Herzen geliebt».
Um seine Reue zu unterstreichen habe er 100'000 Franken an seinen Anwalt überwiesen. Diese sind als Angebot für die Angehörigen der Frau bestimmt, unabhängig vom Ausgang des Prozesses und den Genugtuungsforderungen. Vom Gefängnis aus sei er regelmässig mit Briefen in Kontakt mit den beiden Kindern. Ihr Wohl sei sein «grösstes Anliegen».
Anträge der Verteidigung abgelehnt
Verteidiger Christian von Wartburg forderte, die Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. In seinen Augen sind die aufgeführten Motive, die die Tat als Mord qualifizieren könnten, Mutmassungen. Er forderte zudem, dass Zeugen nochmals befragt werden, dass ein vom Beschuldigten beauftragter Privatgutachter der Verhandlung beiwohnen darf und dass Medien keinen Live-Ticker durchführen dürfen.
Das Gericht lehnte die meisten Anträge der Verteidigung klar ab. Die Zeugen werden nicht erneut befragt, wie Gerichtspräsident Daniel Schmid festhielt. Die Medien dürfen weiterhin live vom Prozess tickern. Einzig in einem Punkt kam das Gericht der Verteidigung entgegen: Der Verfasser eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Privatgutachtens darf der Verhandlung beiwohnen. (sda/cma)
