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Umstrittenes Hodler Gemälde bleibt im St. Galler Kunstmuseum

Umstrittenes Hodler Gemälde bleibt im St. Galler Kunstmuseum

04.10.2023, 17:5504.10.2023, 20:19
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Thunersee mit Stockhornkette, Hodler.
Thunersee mit Stockhornkette, Öl auf Leinwand, Ferdinand Hodler.Bild: wikimedia commons

Um eine Dauerleihgabe im St. Galler Kunstmuseum hat es jahrelange Diskussionen über Raubkunst gegeben. Es handelt sich um das von Ferdinand Hodler gemalte Bild «Thunersee mit Stockhornkette». Nun hätten sich die Stifter mit den Nachkommen des einstigen Besitzers geeinigt, teilte das St. Galler Kunstmuseum mit.

1913 malte Ferdinand Hodler das Gemälde «Thunersee mit Stockhornkette». Der ehemalige St. Galler Regierungsrat Simon Frick (FDP) und seine Gattin erwarben es 1985 auf einer Auktion und überliessen es später dem St. Galler Kunstmuseum als Dauerleihgabe.

Jahrelang gab es Diskussionen über die Frage, ob es sich dabei um Raubkunst handelt. Der Vorwurf stammte von Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Max Silberberg. 1935 habe dieser bedeutende Teile seiner Sammlung unter dem Druck des NS-Regimes veräussern müssen, heisst es in der Mitteilung des St. Galler Kunstmuseums vom Mittwoch.

Silberbergs Spur verliere sich danach im KZ Theresienstadt, seinem Sohn Alfred sei die Flucht gelungen. Wer 1935 der Käufer des Gemäldes war, ist nicht bekannt. Erst nach 1946 konnte es im Besitz eines Berner Mediziners nachgewiesen werden.

33 Versionen des gleichen Sujets

Beim Kauf durch das Ehepaar Frick sei eine lückenlose Schweizer Provenienz dokumentiert gewesen, teilte das Kunstmuseum mit. Forschungen des Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft (SIK) hätten dann aber gezeigt, dass das Gemälde wohl infolge einer Verwechslung falsch zugewiesen wurde: Der Nachweis habe zu einer anderen der insgesamt 33 bekannten Versionen der Stockhornkette gehört, die Hodler zwischen 1905 und 1913 malte.

Ob das Bild nach dem Washingtoner Abkommen als Raubkunst zu gelten habe, sei kontrovers, heisst es in der Mitteilung. Obwohl die Umstände der Veräusserung und die weiteren Besitzer bis heute nicht lückenlos geklärt seien, hätten die Kinder der Stifter, Elisabeth Frick Tanner und Eugen Frick, nach mehrjährigen Verhandlungen eine abschliessende Einigung erzielt. Das Gemälde könne damit als Dauerleihgabe im Kunstmuseum bleiben. (sda)

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