Schweiz
Leben

Neues Zürcher Jagdgesetz: 3 Punkte, die nicht nur Hündeler kennen müssen

Back view of girl in sportswear walking with her dog. Back of girl holding leash while walking on forest road with her dog.
Ein strikte Leinenpflicht gilt schon bald auch in Waldnähe im Kanton Zürich.Bild: Shutterstock

Leinenpflicht für Hunde auch in Waldnähe – und 2 neue Verbote im Kanton Zürich

03.11.2022, 18:4403.11.2022, 19:40
Mehr «Schweiz»

Es betrifft nicht nur die Zürcher Jäger sowie alle Hunde-Halterinnen und -Halter, sondern auch die breite Bevölkerung: Das neue Jagdgesetz schreibt unter anderem vor, dass Wildtiere nicht mehr gefüttert werden dürfen, Hunde im Frühling im Wald sowie am Waldrand an die Leine müssen und Stacheldrähte verboten werden.

Wann tritt es in Kraft?

Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen und die dazugehörige Verordnung erlassen, wie er am Donnerstag mitteilte. Voraussichtlich tritt es Anfang nächsten Jahres in Kraft. Es ersetzt das kantonale Jagdgesetz von 1929. Der Bund muss die Verordnung noch genehmigen.

Was soll damit erreicht werden?

Ziel ist es, den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume sicherzustellen, beziehungsweise zu verbessern. Ausserdem soll eine jagdliche Nutzung gewährleistet werden und die von Wildtieren verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren «auf ein tragbares Mass» begrenzt werden, wie es in der Mitteilung heisst.

Was muss man zur verschärften Leinenpflicht wissen?

Weil es immer wieder vorkommt, dass Hunde Wildtiere jagen und verletzen oder Jungtiere eingehen, weil das Muttertier fehlt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine Leinenpflicht für Hunde.

Eine generelle Leinenpflicht für Hunde existiert im Kanton Zürich hingegen nicht.

Wie ist das mit dem Fütterungsverbot für wilde Tiere?

Neu dürfen Wildtiere, wie etwa Greifvögel, Füchse oder verwilderte Haustauben nicht mehr gefüttert werden. Vom Verbot nicht betroffen sind Futterhäuschen für Singvögel. Auch Wasservögel oder Eichhörnchen dürfen weiterhin mit kleinen Mengen gefüttert werden.

Wo ist Stacheldraht verboten?

Auf offenem Feld und im Wald.

Weide mit Stacheldraht.
Stacheldraht kann tödlich sein für Wildtiere.Bild: Shutterstock

Weil sich Tiere in der Vergangenheit immer wieder in Stacheldrahtzäunen verfangen haben und sterben mussten, darf Stacheldraht beim Einzäunen von Nutztieren ab kommendem Jahr nicht mehr verwendet werden, wie der Tages-Anzeiger schreibt. Es gelte eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Quellen

(dsc/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Diese 17 Comics zeigen genau, wie es ist einen Hund zu haben
1 / 19
Diese 17 Comics zeigen genau, wie es ist einen Hund zu haben
bild via imgur

Auf Facebook teilenAuf X teilen
Dein Hund kann schnell rennen? Diese Hunde sind schneller!
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
86 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Ngona
03.11.2022 19:09registriert März 2015
Ha, wusste gar nicht, dass es in ZH (noch) keine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gab bisher… ist aber schon sinnvoll. Jetzt fehlt nur noch ein „Auf-dem-Wanderweg-bleiben“ Gebot für Menschen, dann haben die Wildtiere dann etwas mehr Ruhe.
967
Melden
Zum Kommentar
avatar
Simih
03.11.2022 18:54registriert Oktober 2019
Leinenpflicht im und am Wald. Sehr gut.
9320
Melden
Zum Kommentar
avatar
Broccoli
03.11.2022 19:44registriert August 2016
Selbst Hundehalter finde ich das gut! Bei uns kommen seit Jahren Hündeler aus dem Kanton Zug und SZ um ihre Hunde im Wald frei laufen zu lassen.
Wer aber mindestens genau so nervt und Wild aufscheucht,sind die „ach so coolen Biker“. Fahren überall durch,scheuchen Wild welches sich tagsüber in den Wald zurückzieht,gnadenlos auf. Es sind nicht nur die Hunde,mittlerweile sind es wohl mehr egostische Biker die alles im Wald aufmischen. Auf Waldwegen,im Wald,auf Wanderwegen,auf Trampelpfaden. Nirgends bist du mehr sicher,weder Tier noch Mensch. Wir lassen unseren Wald deshalb verwildern.
8628
Melden
Zum Kommentar
86
Jetzt regt sich Widerstand – das Wichtigste zu den «Sugus-Häusern» in 5 Punkten
Die Kündigungen in den Zürcher «Sugus-Häusern» haben eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Am Wochenende demonstrierten 1000 Personen gegen den drohenden Rauswurf. Der aktuelle Stand der Dinge in 5 Punkten.

Die Kurzversion geht so: Die drei Sugus-Häuser an der Neugasse 81, 83 und 85 in Zürich werden totalsaniert. Anfang Dezember erhielten deswegen alle 105 Mietparteien Kündigungen per Ende März 2025.

Zur Story