Schweiz
Luftfahrt

Skyguide-Fluglotse erstmals von Bundesgericht schuldig gesprochen

Bundesgericht spricht erstmals Fluglotsen für Beinahe-Crash schuldig

04.07.2019, 15:0204.07.2019, 16:30
ZUR KONTROLLE DES LUFTVERKEHRS AM FLUGHAFEN ZUERICH STELLEN WIR IHNEN HEUTE DONNERSTAG, 29. MAI 2014, NEUES BILDMATERIAL ZU SKYGUIDE ZUR VERFUEGUNG -- Ein Mitarbeiter von Skyguide blickt mit einem Fel ...
Ein Fluglotse im Tower am Flughafen Zürich. Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht stützt die Verurteilung eines Skyguide-Fluglotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs. Damit ist in der Schweiz erstmals die Verurteilung eines Fluglotsen bestätigt worden.

In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass der Mann eine konkrete Gefährdung geschaffen und seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das Bundesstrafgericht hatte ihn im Mai vergangenen Jahres deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.

Das Urteil bezieht sich auf einen Zwischenfall im April 2013. Eine Ryanair-Maschine bat den Tower wegen erwarteter Turbulenzen auf eine andere Flughöhe steigen zu dürfen. Dabei nannte der Pilot sein Funkrufzeichen nicht. Der Fluglotse fragte nicht nach und erteilte einem anderen Ryanair-Flugzeug die Erlaubnis zu steigen. Dieser Pilot reagierte nicht auf diesen Funkspruch.

Hingegen bedankte sich der erste Pilot für die Erlaubnis steigen zu dürfen. Als er zum Steigflug ansetzte, löste das Konfliktwarnsystem am Boden wegen eines sich anbahnenden Konfliktes zwischen der ersten Ryanair-Maschine und einem Flugzeug der Air Portugal einen Alarm aus.

Der geringste Abstand zwischen den beiden Flugzeugen betrug horizontal 1,5 Kilometer und vertikal 198 Meter. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt 9,26 Kilometer horizontal und rund 305 Meter vertikal.

Der Verurteilte argumentierte vor Bundesgericht, dass nie eine konkrete Gefahr bestanden habe, weil sich die Flugbahnen der beiden involvierten Maschinen nicht gekreuzt hätten. Dieses Argument lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil auch unerwartete Einflüsse zu erwarten seien.

Die Skyguide ist vom Urteil des Bundesgerichts enttäuscht, wie das Unternehmen in einer Medienmitteilung vom Donnerstag mitteilt. Es werde alles unternommen, um Fehler zu verhindern und Systeme zu verbessern. Dennoch könnten menschliche Fehler nie völlig ausgeschlossen werden.

Um das System stetig verbessern zu können, sei eine gelebte «Sicherheitskultur» entscheidend. Dies ermögliche es, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen worden seien.

Auch im vorliegenden Fall habe der Flugverkehrsleiter den Vorfall gemeldet, wodurch eine externe Untersuchung eingeleitet worden sei. Gerichtsprozesse wie dieser erhöhten die Flugsicherheit nicht, schreibt das Unternehmen weiter.

(Urteil 6B_1220/2018 vom 27.06.2019)

(sda)

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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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qolume
04.07.2019 15:44registriert Februar 2014
Das ist ein ganz schlechtes Zeichen für die Sicherheit im Flugverkehr. Dadurch werden gemachte Fehler nicht mehr gemeldet, wie die Kultur zur Zeit gelebt wird, sondern es wird alles unter den Teppich gekehrt weil man ja bestraft werden könnte. Das hilft nicht um aus Fehlern zu lernen. IMHO ein gefährliches Urteil!
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Scaros_2
04.07.2019 15:19registriert Juni 2015
Sehr schlecht! Damit wird der Beruf per sofort extrem unatraktiv.

Fehler passieren und Fehler sind menschlich. Wenn also nun für menschlich sein eine Strafe absehbar ist, würd ich den Job ned machen wollen. Sie leisten heute bereits ungemein viel diese Menschen wovon wir nie was mitbekommen.
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Garp
04.07.2019 15:28registriert August 2018
Das dürft es dann noch schwieriger machen, Leute zu finden, die diesen eh schon belastenden und schwierigen Beruf ausüben möchten.
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Am Zürcher Universitätsspital sind nach der Affäre um Herzchirurg Francesco Maisano weitere zehn potenziell problematische Fälle zu Interessenbindungen identifiziert worden. Das und mehr findet sich in den Sonntagsnews.
Das Zürcher Universitätsspital (USZ) hat laut der «NZZ am Sonntag» nach der Affäre um Herzchirurg Francesco Maisano rund zehn weitere kritische Fälle identifiziert. Der vom USZ eingesetzte Compliance-Ausschuss habe seit Juni 2025 potenziell problematische Interessenbindungen und Nebenbeschäftigungen geprüft. In mehreren Fällen seien Verstösse gegen die Compliance-Richtlinien festgestellt und Sanktionen ausgesprochen worden. Details dazu nenne das Spital aus Vertraulichkeitsgründen nicht. Die neuen Fälle zeigten, dass die Verstrickung von Medizin und Medtech-Industrie über den Fall Maisano hinausreiche. Der Zürcher Handchirurg Daniel Herren sprach von einem «heiklen Spannungsfeld» zwischen Innovation, Patientensicherheit und wirtschaftlichen Interessen. Das USZ und das Genfer Universitätsspital (HUG) planten inzwischen Transparenzregister für Beteiligungen und Nebentätigkeiten ihrer Ärzte. Andere Spitäler verfügten bereits über solche Register.
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