Ein Taxifahrer hat sich am Mittwoch vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten müssen, weil er sich an sechs jungen Kundinnen im Auto sexuell vergangen und eine von ihnen vergewaltigt habe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine siebenjährige Freiheitsstrafe, die Verteidigung eine teilbedingte Strafe von drei Jahren.
Die Staatsanwältin beantragte neben der Freiheitsstrafe ein Tätigkeitsverbot fürs Taxifahren. Bei der vom Verteidiger geforderten teilbedingten Strafe soll der Beschuldigte nur sechs Monate unbedingt absitzen, zudem soll er eine Busse von 500 Franken zahlen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Taxifahrer vor, die Frauen an den Beinen, aber auch an der Brust und dem Unterleib berührt und dabei auch unter die Kleider gegriffen zu haben. Das letzte Opfer, eine 18-jährige australische Austauschstudentin, wurde im März 2016 vom Beschuldigten vergewaltigt. Zwei Monate später wurde der Taxifahrer festgenommen und dank DNS-Tests auch der anderen Taten überführt.
Die Vorfälle gehen auf die Jahre 2010, 2012 und 2016 zurück. Der 45-jährige aus Pakistan stammende Taxifahrer sei nach dem immer gleichen Beuteschema vorgegangen, sagte die Staatsanwältin. Er habe das Vertrauen der Kundinnen aufs Schändlichste missbraucht. Schliesslich nehme man ein Taxi, um sicher nach Hause zu kommen.
Die Opfer waren 17 bis 25 Jahre alt, alkoholisiert und wollten nachts nach Hause kommen. In mehreren Fällen bot sich der Taxichauffeur den jungen Frauen unaufgefordert als Fahrer an. Der Beschuldigte habe gezielt nach seinen Opfern Ausschau gehalten, sagte die Staatsanwältin. Im Taxi sei die Falle zugeschnappt und die Frauen seien dem Beschuldigten ausgeliefert gewesen.
Der Beschuldigte konnte vor Gericht keine Antwort geben auf die Frage, wieso er die Frauen belästigt habe. Die Vergewaltigung sei einfach passiert. Der Verteidiger führte dieses Verhalten darauf zurück, das sich sein Mandant schäme.
An der Täterschaft des Taxifahrers gab es keine Zweifel. Auch der Verteidiger sagte, sein Mandant habe das Vertrauen der Frauen missbraucht und deren Willen nicht respektiert.
Dennoch beurteilten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Delikte unterschiedlich. Die Staatsanwältin sah in allen sechs Fällen den Tatbestand der sexuellen Nötigung oder der versuchten sexuellen Nötigung für erfüllt. Der Verteidiger taxierte drei Vorfälle indes nur als sexuelle Belästigung (die in zwei Fällen verjährt ist), weil sein Mandant eine gewisse Schwelle hier nicht überschritten habe.
Die Staatsanwältin ging ferner in vier Fällen von Entführung aus, weil der Taxifahrer von der vereinbarten Route abgewichen war. Der Verteidiger verlangte hier Freisprüche, weil es sich nur um kurze Abstecher gehandelt habe.
Der Taxifahrer ist seit über 20 Jahren HIV-positiv. Weil er seine Frau darüber im Ungewissen liess und mit dem Vergewaltigungsopfer ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, warf ihm die Staatsanwältin versuchte schwere Körperverletzung vor. Zu einer Ansteckung kam es nicht. Mit einer Infektion habe sein Mandant in seinem Zustand nicht rechnen müssen, hielt der Verteidiger dagegen.
Das Urteil wird schriftlich eröffnet. (sda)