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Mafia & Co

Thurgauer Regierung erfuhr aus Medien von mutmasslicher Mafia-Zelle

Geheime Aufnahmen eines Treffens des Schweizer Mafia-Ablegers «N'drangheta» in einem Lokal in Frauenfeld. 
Geheime Aufnahmen eines Treffens des Schweizer Mafia-Ablegers «N'drangheta» in einem Lokal in Frauenfeld. Bild:
Organisiertes Verbrechen

Thurgauer Regierung erfuhr aus Medien von mutmasslicher Mafia-Zelle

Die Thurgauer Regierung hat nichts gewusst von einer angeblichen Mafia-Zelle im Kanton Thurgau. Erst nachdem die Bundesanwaltschaft Ende August bekannt gab, dass die «N'drangheta» seit 40 Jahren eine Basis in Frauenfeld habe, liessen sich die Thurgauer Behörden informieren.
31.10.2014, 10:2031.10.2014, 10:48

«Der Regierungsrat verfügte über die fragliche Mafia-Zelle im Thurgau über diejenigen Kenntnisse, die in den Medien verbreitet worden sind», schreibt der Thurgauer Regierungsrat am Freitag in der Antwort auf eine Einfache Anfrage von SVP-Kantonsrat Hermann Lei.

Deshalb habe sich der Thurgauer Justizdirektor am 3. September zusammen mit dem Generalstaatsanwalt und dem Polizeikommandanten mit dem Bundesanwalt und dem zuständigen leitenden Staatsanwalt des Bundes zu einem Austausch über die N'drangheta-Ermittlungen in der Schweiz getroffen.

Weitere Auslieferungsgesuche

Der Regierungsrat unterstütze die gute Zusammenarbeit der Thurgauer Strafverfolgungsbehörden mit der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei. Diese habe es ermöglicht, in Italien einzelne mutmassliche N'drangheta-Mitglieder zu verhaften.

«Es ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden bezüglich weiterer mutmasslicher N'drangheta-Mitglieder die rechtshilfeweise Auslieferung von der Schweiz nach Italien beantragen werden», heisst es weiter.

Noch nie Bürgerrecht entzogen

Einen Entzug der Aufenthaltsbewilligung von Mitgliedern krimineller Organisationen könne das Migrationsamt erst nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung prüfen, schreibt die Regierung auf eine entsprechende Frage von Lei.

Eine Ausbürgerung komme nur in gravierenden Fällen, zum Beispiel gegenüber einem verurteilten Kriegsverbrecher oder bei einem Terroranschlag, in Frage. Seit Inkrafttreten des Bürgerrechtsgesetzes im Jahr 1953 sei kein einziger Fall eines Entzugs des Schweizer Bürgerrechts bekannt, heisst es in der Antwort. (sda)

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