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Köppels Stellvertreter Philipp Gut verlässt die «Weltwoche»

Philipp Gut vor dem Zuercher Obergericht am Dienstag, 18. Juni 2019. Philipp Gut, Stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche muss vor dem Obergericht wegen uebler Nachrede zulasten von Jolanda Spies ...
Bild: KEYSTONE

Köppels Stellvertreter Philipp Gut verlässt die «Weltwoche»

06.12.2019, 16:3911.12.2019, 15:42
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Die «Weltwoche» trennt sich von ihrem stellvertretenden Chefredaktor und Inlandchef Philipp Gut. Das lässt die Zeitschrift in einer Mitteilung ans Branchenportal persoenlich.com verlauten.

Das Arbeitsverhältnis werde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. In der Mitteilung heisst es weiter: «Die Weltwoche dankt Philipp Gut für seine herausragenden Leistungen und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.»

Im Juni 2019 wurde Gut wegen seiner Berichterstattung über die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vom Zürcher Obergericht wegen übler Nachrede verurteilt. Gut wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verknurrt. Ausserdem muss Gut Spiess-Hegglin eine Genugtuung von 2500 Franken zahlen und ihre Anwaltskosten übernehmen.

Auslöser für den Prozess war ein «Weltwoche»-Artikel vom September 2015. Darin arbeitete Gut die Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf, bei der K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein sollen. Das Verfahren gegen Hürlimann wurde jedoch mangels Beweisen eingestellt. Gut schrieb, dass sich Spiess-Hegglin die Schändung nur ausgedacht habe, um ihren Fauxpas vor ihrem Ehemann zu vertuschen.

Auch wegen Uni-Artikeln verurteilt

Wegen seiner Berichterstattung über die Zürcher Geschichtsprofessorin Svenja Goltermann und ihren Kollegen Philip Sarasin wurde Gut wegen übler Nachrede sowie Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verurteilt. Gut hatte in einer Artikelserie ohne jeden Beleg behauptet, Sarasin habe in der Berufungskommission, die Goltermann zur Professorin gewählt hat, eine angebliche Liebesbeziehung verschwiegen und sei deshalb befangen gewesen.

In einem Zivilprozess zur gleichen Artikelserie verurteilte das Zürcher Obergericht die «Weltwoche» dazu, Goltermann eine Genugtuung in der Höhe von 6000 Franken und Sarasin eine in der Höhe von 4000 Franken zu bezahlen.

Ausserdem musste die «Weltwoche» die beanstandeten Artikel in ihrem Onlinearchiv löschen und deren Löschung in der Schweizer Mediendatenbank und bei Google beantragt werden.

(sda/cbe)

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MarGo
06.12.2019 17:01registriert Juni 2015
Einer weniger, der den Journalismus mit Füssen tritt...

Gut...
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ChlyklassSFI // FCK NZS
06.12.2019 17:03registriert Juli 2017
Gut ist der unanständigste Journalist der Schweiz.
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Garp
06.12.2019 18:55registriert August 2018
Ich hoffe er wandert aus, Polen, Ungarn, Russland, Türkei. Brasilien, etc. wären doch ein Option.
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