Es ist das Mantra der Kantone, darüber zu jammern, wie sehr sie unter den steigenden Asylkosten leiden. Die Gelder, die sie vom Bund erhalten, reichten niemals aus, um die Asylkosten zu decken, heisst es unisono. Die Kantone fordern deshalb eine stärkere Kostenbeteiligung durch den Bund.
Dieses Anliegen nahm der Ständerat in der Herbstsession auf. Die kleine Kammer überwies darum im September mit deutlicher Mehrheit einen Vorstoss des Aargauer Ständerats Philipp Müller (FDP). Dieser will, dass der Bund die Sozialhilfekosten für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge während zehn Jahren zahlt – statt wie bisher während sieben respektive fünf Jahre.
Doch nicht alle Kantone schreiben im Asylwesen effektiv rote Zahlen. «Es gibt Kantone, die mit unserer Globalpauschale Geld machen», sagte Asylministerin Simonetta Sommaruga bereits im September im Parlament. So streichen laut Informationen der «Nordwestschweiz» Schwyz und Graubünden vom Bund mehr Geld ein, als sie für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern effektiv ausgeben.
Im Kanton Schwyz etwa lag der Nettoertrag im letzten Jahr bei rund fünf Millionen Franken. «Diese Reserven bilden aber nicht alle Kosten ab», verteidigt sich Markus Blättler, Vorsteher des Amts für Migration. So seien Kosten für die Polizei und Justiz darin nicht aufgeführt. Der Kanton Graubünden machte 2015 gar ein Plus von 8,2 Millionen Franken. Grund dafür ist die hohe Zahl an Asylbewerbern, die dem Kanton zugewiesen wurde.
Den Ausschlag zum positiven Abschluss gegeben habe jedoch der Umstand, dass man negative Asylentscheide konsequent vollziehe, sagt Marcel Suter, Leiter des Bündner Migrationsamts, zur «Nordwestschweiz».
Steigt die Zahl der negativen Asylgesuche, erhält der Kanton vom Bund auch mehr Nothilfe-Beiträge. Weiter sparte Graubünden, indem die Flüchtlinge durch kantonales Personal betreut werden. «Kantone, die die Betreuung an externe Organisationen ausgelagert haben, haben höhere Kosten», sagt Suter.
Indem der Bund nicht einzelne Leistungen abgilt, sondern den Kantonen eine Pauschale entrichtet, will er Anreize setzen, die Mittel auch effizient einzusetzen. Kantone, denen es gelingt, ihre Flüchtlinge rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren, werden dadurch honoriert.
Graubünden kommt dabei entgegen, dass in der Gastronomie, Hotellerie oder dem Bausektor nach wie vor eine grosse Nachfrage nach saisonalen Arbeitskräften besteht. Da kommen Flüchtlinge gerade richtig. Integrationserleichternd wirkt sich auch aus, dass im Kanton keine Berufs- und Branchenverbote für Flüchtlinge bestehen.
Wird das überschüssige Geld im Bergkanton nun also dazu verwendet, die Steuern zu senken? Im Gegensatz zur einmaligen Integrationspauschale von 6000 Franken ist die Globalpauschale nicht zweckgebunden – sie kann also auch in die allgemeine Kantonskasse fliessen. Umgekehrt stehen die Kantone in der Pflicht, künftige Defizite selber abzudecken. «Wir bilden Reserven für künftige grössere Investitionen und Ausgaben», sagt Suter. Derzeit finanziere man mit dem Geld ein neues Erstaufnahmezentrum.
Ob noch weitere Kantone ein Plus machen, ist nicht bekannt. Der Bund selber führt darüber keine Statistik. Auch fehlt ihm die Kompetenz zu kontrollieren, wie die Kantone die Bundesbeiträge verwenden.
Ein Blick in die Asylverordnung zeigt allerdings, wie die Gelder verteilt werden. Der Bund zahlt den Kantonen für die Sozialhilfe und Betreuung pro Asylbewerber eine monatliche Globalpauschale von 1429 Franken.
Davon fallen rund 1200 Franken für die Sozialhilfe an: Die Unterkunft kostet im Schnitt 348 Franken, der Lebensunterhalt 420 Franken und die Gesundheitskosten 317 Franken. Die restlichen 300 Franken fliessen in Betreuungskosten, Kurse und Spezialplatzierungen. Nur der Wohnkostenanteil und die Krankenkassenprämien unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.