Schweiz
Migration

Wer alles muss Asylsuchende aufnehmen?

Zivilschutzanlagen-Eigentümer sollen verpflichtet werden, Asylsuchende aufzunehmen 

10.01.2016, 16:25
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Der Bund und auch die Kantone sollen Zivilschutzanlagen von Gemeinden requirieren können, wenn sie Unterkünfte für Asylsuchende benötigen. Eine entsprechende neue Verordnung dazu ist beim Bund in Arbeit.

Kurt Münger, Chef Kommunikation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), bestätigte eine entsprechende Meldung der «NZZ am Sonntag». Konkrete Pläne für Requirierungen gebe es derzeit nicht, stellte er klar. Es gehe darum, eine Grundlage zu schaffen für eine allfällige Notlage.

Ein Asylsuchender in der Jugendherberge Rapperswil-Jona. 
Ein Asylsuchender in der Jugendherberge Rapperswil-Jona. 
Bild: KEYSTONE

Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zu Artikel 32 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), wie Münger sagte. Der Bund und auch die Kantone sollen das Recht erhalten, Eigentümer von Zivilschutzanlagen zu verpflichten, die Anlagen als Asylunterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Die Anlagen gehören den Gemeinden 

Ziel der neuen Verordnung sei, Zivilschutzanlagen einfacher nutzen zu können, sagte Münger. Die Besitzer der Anlagen, in der Regel Gemeinden, sollen dafür entschädigt werden. Einzelheiten dazu konnte Münger nicht nennen. Er verwies auf die laufenden Arbeiten.

Bis zum vergangenen Freitag konnten sich die Kantone zum Verordnungsentwurf äussern. Das BABS wird die Ergebnisse nun auswerten. Danach entscheidet der Bundesrat über die Verordnung.

Von Januar bis November 2015 wurden in der Schweiz 34'653 Asylgesuche registriert. Das sind weit mehr als die zunächst für das ganze Jahr erwarteten rund 29'000 Gesuche. Allein im November waren 5691 neue Gesuche registriert worden. Zahlen für 2015 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch nicht veröffentlicht. (sda)

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Mazedonisch-griechische Grenze bei Gevgelija. (21. August 2015)
quelle: epa/epa / georgi licovski
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20 Kommentare
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atomschlaf
10.01.2016 16:54registriert Juli 2015
Eine Notlage liesse sich dadurch verhindern, dass man die Anzahl der pro Jahr maximal aufzunehmenden Asylbewerber begrenzt. Gesetzliche Grundlagen sind zu schaffen, ggfls. mittels Notrecht.
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CindyA
10.01.2016 17:40registriert September 2015
Zivilschutzanlagen voller Flüchtlinge in einer Zeit, in der Krieg droht. Wenn dieser dann ausbricht...wo können die Schweizer in Schutz?
Dazu kommt, dass es nicht das erste mal wäre, dass Flüchtlinge sich weigern, in eine Unterkunft ohne Fenster etc. zu gehen.
Merkt hier jemand etwas?
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7immi
10.01.2016 19:28registriert April 2014
die zivilschutzanlagen wurden ja nicht aus spass gebaut. sie sind rückzugsort für krieg und umweltkatastrophen. obwohl es momentan nicht sehr wahrscheinlich erscheint, dass ein solches ereignis eintritt, ist es dennoch möglich. was passiert dann? respektive wer muss raus und wer darf schutz suchen? ich hoffe, die verantwortlichen haben sich da gedanken dazu gemacht?
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