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Gericht stützt Baume-Schneider: Afghaninnen haben Recht auf Asyl

An Afghan woman weaves a carpet at a traditional carpet factory in Kabul, Afghanistan, Monday, March 6, 2023. After the Taliban came to power in Afghanistan, women have been deprived of many of their  ...
Eine Afghanin in einer Teppichfabrik in Kabul (Archivbild vom 6. März 2023).Bild: keystone

Gericht stützt Baume-Schneider: Afghaninnen haben Recht auf Asyl

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gutgeheissen. Demnach muss ihnen in der Schweiz Asyl gewährt werden. Das Gericht stützt damit die neue Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM).
17.12.2023, 13:3117.12.2023, 13:37
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Ein selbstbestimmtes Leben für Frauen und Mädchen in Afghanistan sei unter dem aktuellen Regime der Taliban nicht möglich, kommt das von der «NZZ am Sonntag» publik gemachte Urteil zum Schluss. Diese Diskriminierung sei flüchtlingsrechtlich ein erhebliches Verfolgungsmotiv, heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Das SEM hatte im September 2022 die Asylgesuche der beiden Frauen abgelehnt und deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Dagegen hatten die Afghaninnen Beschwerde eingereicht.

Risiko der Zwangsheirat

Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass die beiden Frauen als Flüchtlinge anzuerkennen sind und dass das SEM ihnen Asyl gewähren muss. Die zwei jungen ledigen Frauen seien in Afghanistan dem Risiko der Zwangsheirat ausgesetzt und hätten keine Möglichkeit zu einer Ausbildung oder Ausübung eines Berufs.

Die Rückkehr nach Afghanistan wäre laut Bundesverwaltungsgericht zudem mit «erheblichem psychischen Druck» verbunden und würde den beiden Frauen ein menschenwürdiges Leben verunmöglichen. Frauen, die dem Regime der Taliban entflöhen, würden in der Regel mit der Ausreise ausdrücken, dass der auf ihnen lastende psychische Druck nicht mehr erträglich sei, heisst es im Urteil.

Wie geht's jetzt weiter?

Im Juli dieses Jahres änderte das SEM seine bisherige Praxis und entschied nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA), Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren.

Dieser Entscheid wird am nächsten Dienstag und Mittwoch in einer ausserordentlichen Session im Parlament behandelt. Die Motionen von Gregor Rutz (SVP/ZH) und Philipp Bauer (FDP/NE) verlangen, die Praxisänderung des SEM wieder rückgängig zu machen.

Seit der Praxisänderung ist die Zahl der Asylgesuche von neu in die Schweiz kommenden Afghaninnen bisher nicht nachhaltig gestiegen, wie das SEM Ende November mitteilte. Beobachtet hat das Staatssekretariat allerdings einen saisonalen Anstieg und vermehrte Folgegesuche von Afghaninnen, die bereits in der Schweiz leben. (TAF D-4386/2022) (jaw/sda)

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56 Kommentare
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Urs Kipfert
17.12.2023 16:11registriert Februar 2019
In solchen Situationen verstehe ich unsere Flüchtlings-Politik wirklich nicht.
Die ledigen, afghanischen Frauen sollen gemäss SEM nicht als Flüchtlinge anerkannt und aus der Schweiz weggewiesen werden.
Aber unzählige junge Männer aus anderen Ländern - die reine Wirtschaftsflüchtlinge sind und nicht vor einer Zwangsheirat oder verbotener Ausbildung fliehen - die sind dann alle kein Problem?
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@Jeff
17.12.2023 16:03registriert Juli 2023
Verstehe die Praxis des SEM und den Entscheid des Gerichtes.

Afghaninnen haben wirklich nachvollziehbare Asyl-Gründe, während bei vielen anderen Asylanten diese fraglich sind.

Das "Wehren" der SVP/FDP dagegen ist eine rein populistisch motivierte Aktion.

Gregor Rutz/Philippe Bauer - schämt Euch dafür das Leid anderer Menschen für politische Winkelzüge zu missbrauchen!
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Overton Window
17.12.2023 14:42registriert August 2022
Das ist erfreulich. Und die Idioten von der SVP und der FDP sollten sich in die Ecke stellen und schämen.
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