Schweiz
Mobilität

E-Scooter-Vermieter sollen in Deutschland haftbar gemacht werden

E-Roller liegen auf dem Gehweg, Deutschland, Hamburg E-scooters lying on the sidewalk, Germany, Hamburg BLWS666386 *** E scooters lying on the sidewalk, Germany, Hamburg E scooters lying on the sidewa ...
Hingeworfen oder falsch abgestellt: Für viele sind E-Scooter ein Ärgernis. Bild: www.imago-images.de

Deutschland will E-Scooter-Anbieter in die Pflicht nehmen – das gilt in der Schweiz

18.03.2026, 16:1418.03.2026, 16:14

Wer oft mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs ist, kennt das Szenario: In schlecht einsehbaren Winkeln oder gerne auch mal mitten auf dem Radweg liegt ein achtlos hingeworfener E-Scooter und zwingt einen zum raschen Ausweichmanöver.

Gelingt dies nicht und es kommt zum Sturz samt Verletzung, ist es in der Regel unmöglich, die Person, welche das E-Trotti hingeworfen hat, ausfindig zu machen. Mit anderen Worten, die verletzte Person bleibt auf den Kosten des Unfalls sitzen.

Lime, Bolt und Co. sollen zukünftig haften

In Deutschland soll sich dies nun ändern. In einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird gefordert, dass E-Scooter-Verleiher wie Lime, Bolt oder Tier in solchen Fällen haftbar gemacht werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagt dazu gegenüber dem deutschen Magazin «Stern»: «Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.»

Firmen, die E-Scooter vermieten, sollen in Zukunft gleich behandelt werden wie Anbieter von Mietwagen, fordert die Ministerin der SPD weiter. Im Falle von Leihwagen gilt die sogenannte verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters. Diese besagt, dass, sofern dem Lenker oder der Lenkerin kein klares Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, die Person oder das Unternehmen haftet, dem der Wagen gehört.

Unfälle mit E-Scootern häufen sich – auch in der Schweiz

Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf auf stark ansteigende Unfallzahlen bei kleineren Elektrofahrzeugen, zu welchen auch die E-Trottis zählen. Diese haben sich gemäss dem Statistischen Bundesamt in wenigen Jahren verdoppelt, von 4000 Unfällen 2021 auf rund 8000 im Jahr 2024. In der Schweiz zeigt sich ein ähnlicher Trend: Zwischen 2020 und 2024 stiegen die Zahlen um 223 Prozent. Doch wie sieht die Gesetzeslage in der Schweiz bezüglich Haftung aus?

Sollen E-Scooter-Vermieter auch in der Schweiz haftbar gemacht werden können?
An dieser Umfrage haben insgesamt 308 Personen teilgenommen

Das gilt hierzulande

In der Schweiz werden E-Scooter unter der Kategorie Motorfahrräder geführt. Aufgrund des geringeren Gefahrenpotenzials im Vergleich zum Auto existiert keine Halterhaftung. Der Lenker oder die Lenkerin ist also für entstandene Schäden selbst verantwortlich. Fehlt ein klarer Verursacher, existiert keine Grundlage, um Unternehmen wie Lime oder Bolt in die Pflicht zu nehmen, solange deren E-Scooter keine Mängel aufweisen, die zum Unfall beigetragen haben.

Ähnliche politische Bestrebungen wie in Deutschland sind heute in der Schweiz nicht bekannt. Wann und in welcher Form das Gesetz in Deutschland in Kraft tritt, ist ebenfalls noch nicht absehbar. (jul)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Bekloppt «parkierte» E-Trottis
1 / 12
Bekloppt «parkierte» E-Trottis

Wir steigen steil ein: Ein klassischer E-Trotti-Turm. Was man halt so mit den Dingern macht.

quelle: amber vetter
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wir haben den Zürcher Velotunnel getestet
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
11 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Roli_G
18.03.2026 16:26registriert Januar 2021
Scheint mir nötig und eine Selbstverständlichkeit zu sein. Wer Zeugs vermietet soll für die Schäden die dabei auftreten verantwortlich sein. Der Vermieter kann ja immer noch Regress nehmen auf den Mieter.
230
Melden
Zum Kommentar
11
Mercedes will Logistikzentrum in Wetzikon schliessen – rund 60 Stellen betroffen
Der deutsche Autobauer Mercedes-Benz plant einen Abbau in der Schweiz: Das Logistikzentrum in Wetzikon im Kanton Zürich soll per Ende Januar 2027 schliessen. Betroffen wären mehr als 60 Mitarbeitende.
Grund dafür sind laut einer Mitteilung vom Dienstag veränderte Marktbedingungen und der technologische Wandel in der Autobranche. Diese machten eine Konsolidierung des europaweiten Logistiknetzwerks nötig. Künftig sollen Schweizer Servicepartner und Grosskunden vom nahegelegenen Logistikzentrum im süddeutschen Reutlingen aus mit Ersatzteilen beliefert werden.
Zur Story