Deutschland will E-Scooter-Anbieter in die Pflicht nehmen – das gilt in der Schweiz
Wer oft mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs ist, kennt das Szenario: In schlecht einsehbaren Winkeln oder gerne auch mal mitten auf dem Radweg liegt ein achtlos hingeworfener E-Scooter und zwingt einen zum raschen Ausweichmanöver.
Gelingt dies nicht und es kommt zum Sturz samt Verletzung, ist es in der Regel unmöglich, die Person, welche das E-Trotti hingeworfen hat, ausfindig zu machen. Mit anderen Worten, die verletzte Person bleibt auf den Kosten des Unfalls sitzen.
Lime, Bolt und Co. sollen zukünftig haften
In Deutschland soll sich dies nun ändern. In einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird gefordert, dass E-Scooter-Verleiher wie Lime, Bolt oder Tier in solchen Fällen haftbar gemacht werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagt dazu gegenüber dem deutschen Magazin «Stern»: «Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.»
Firmen, die E-Scooter vermieten, sollen in Zukunft gleich behandelt werden wie Anbieter von Mietwagen, fordert die Ministerin der SPD weiter. Im Falle von Leihwagen gilt die sogenannte verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters. Diese besagt, dass, sofern dem Lenker oder der Lenkerin kein klares Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, die Person oder das Unternehmen haftet, dem der Wagen gehört.
Unfälle mit E-Scootern häufen sich – auch in der Schweiz
Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf auf stark ansteigende Unfallzahlen bei kleineren Elektrofahrzeugen, zu welchen auch die E-Trottis zählen. Diese haben sich gemäss dem Statistischen Bundesamt in wenigen Jahren verdoppelt, von 4000 Unfällen 2021 auf rund 8000 im Jahr 2024. In der Schweiz zeigt sich ein ähnlicher Trend: Zwischen 2020 und 2024 stiegen die Zahlen um 223 Prozent. Doch wie sieht die Gesetzeslage in der Schweiz bezüglich Haftung aus?
Das gilt hierzulande
In der Schweiz werden E-Scooter unter der Kategorie Motorfahrräder geführt. Aufgrund des geringeren Gefahrenpotenzials im Vergleich zum Auto existiert keine Halterhaftung. Der Lenker oder die Lenkerin ist also für entstandene Schäden selbst verantwortlich. Fehlt ein klarer Verursacher, existiert keine Grundlage, um Unternehmen wie Lime oder Bolt in die Pflicht zu nehmen, solange deren E-Scooter keine Mängel aufweisen, die zum Unfall beigetragen haben.
Ähnliche politische Bestrebungen wie in Deutschland sind heute in der Schweiz nicht bekannt. Wann und in welcher Form das Gesetz in Deutschland in Kraft tritt, ist ebenfalls noch nicht absehbar. (jul)
