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Nationalrat will Vollzug von Ausschaffungen durch Kantone beschleunigen

Nationalrat will Vollzug von Ausschaffungen durch Kantone beschleunigen

10.06.2025, 19:4910.06.2025, 19:49

Der Nationalrat will den Vollzug von Ausschaffungen durch die Kantone beschleunigen. Dazu soll der Bundesrat Disziplinierungsinstrumente wie ein Bonus-Malus-System prüfen. Vergeblich verwies Bundesrat Beat Jans auf bestehende Sanktionsmöglichkeiten für Säumige.

Motionär Mike Egger (SVP/SG) verlangte am Dienstag im Rat eine bessere Mitarbeit der Kantone bei Ausschaffungen abgewiesener Asylsuchender. Die Ausschaffung sei schliesslich ein zentraler Pfeiler der Asylpolitik. Dabei gebe es aber einen Wildwuchs, und das Staatssekretariat für Migration (SEM) nehme seine Führungsrolle nicht war.

Mike Egger, SVP-SG, stellt eine Frage waehrend der Debatte ueber den Hochwasserschutz am Rhein von der Illmuendung bis zum Bodensee, waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Donnersta ...
Motionär Mike Egger.Bild: keystone

Bundesrat und Justizminister Beat Jans erklärte, der Bund habe keine Möglichkeit, Wegweisungen durchzusetzen. Das obliege den Kantonen. Wenn diese sich zögerlich zeigten, gebe es seit 2016 Sanktionsmöglichkeiten in der Form gestrichener Fallpauschalen. Durch diese Massnahme habe der Bund seither 30 Millionen Franken weniger ausgegeben.

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Bundesrat Beat Jans.Bild: keystone

Anreize brauche es nicht, denn die Kantone würden gesetzlich in der Pflicht stehen. Rückschaffungen scheiterten meist an der Papierbeschaffung. Die Schweiz habe im EU-Vergleich hohe Rückkehr-Raten. Und schliesslich würden Anreize teuer: wenig empfehlenswert bei der angespannten Finanzlage. Der Einwände ungeachtet hiess der Rat die Motion mit 114 zu 74 Stimmen gut.

Eine weitere Verschärfung im Asylgesetz soll zudem das Eintreten auf Asylgesuche von straffälligen Personen verhindern. Mit 87 zu 84 Stimmen stellte sich der Rat hinter eine Motion von Raphaël Buffat (SVP/VD). Das soll eine Anerkennung von Delinquenten als Flüchtlinge verhindern.

Jans wies auf das Völkerrecht bedrohter Menschen auf Schutz hin und darauf, dass die Aberkennung des Flüchtlingstatus und damit des Aufenthaltsrechts strafrechtlich bereits möglich ist. (hkl/sda)

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