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Windpark Grenchenberg SO muss auf zwei Windturbinen verzichten

Windpark in Obergrenchenberg.
Windpark in Obergrenchenberg. bild: zvg

Wegen der Vögel – Windpark Grenchenberg SO muss auf zwei Windturbinen verzichten

24.11.2021, 14:16
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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Vogelschutzorganisationen gegen den Bau eines Windparks auf dem Grenchenberg SO teilweise gutgeheissen. Das Projekt kann für vier von ursprünglich sechs Windturbinen weiter verfolgt werden.

Das Bundesgericht hat das Vorhaben mit Blick auf den Schutz des Wanderfalken um zwei Anlagen redimensioniert. Damit wird eine Entfernung von rund 1000 Metern zu einem bestehenden Brutplatz eingehalten. Diese Mindestdistanz wird von der Vogelwarte Sempach in einem Gutachten empfohlen.

Die beiden wegfallenden Anlagen am östlichen Rand des Windparks wären nur 350 beziehungsweise 700 Meter von einem Wanderfalkenhorst entfernt zu stehen gekommen.

Der Wanderfalke ist auf der roten Liste und sein Vorkommen in der Region ist rückläufig, wie der Instruktionsrichter dieses Falles ausführte. Es leben jedoch noch weitere Vogelarten in der Region des geplanten Windparks, deren Bestand fragil ist. Dazu zählen die Heide- und Feldlerche sowie die Waldschnepfe.

Das Bundesgericht hat zudem entschieden, dass weitere Massnahmen zum Schutz und Monitoring zu getöteten Vögeln und Fledermäusen vorgenommen werden müssen. Die Auswertungen werden einen Einfluss auf zukünftige Abschaltungen der Anlage haben. Bereits vorgesehen waren beispielsweise die Abschaltung, wenn das Radarsystem das Nahen von Vogelzügen anzeigt.

Zahlreiche Interessen

Die öffentliche Beratung des Bundesgerichts hat gezeigt, wie schwierig die verschiedenen Interessen von Vogel- beziehungsweise Tierschutz, Landschaftsschutz, Biodiversität und alternativer Energiegewinnung miteinander in Einklang zu bringen sind.

Die Richter führten aus, dass die Schweiz sich dazu verpflichtet habe, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und damit den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren. Anlagen mit einer Stromproduktion von mindestens 20 Gigawattstunden pro Jahr gelten deshalb von nationalem Interesse.

Flugbereich beeinträchtigt

Allerdings gebe es auch die gesetzlichen Regelungen zum Natur- und Landschaftsschutz. So sei die Nabenhöhe, wo die Rotorblätter der Windturbinen angebracht sind, gesenkt worden, um dem Landschaftsschutz Rechnung zu tragen.

Diese Massnahme habe jedoch Folgen für die Vogelwelt und die Fledermäuse, deren Flugbereich durch die Rotoren nun stärker beeinträchtigt werde, was für sie eine tödliche Gefahr darstelle.

Ausgearbeitet wurde die Planungsvorlage von den städtischen Werken Grenchen. Diese können nun die Baubewilligungen einreichen. Das Vorhaben sah sechs Windturbinen vor, die jährlich 30 Gigawattstunden Strom produzieren sollten. Der Windpark auf dem Hausberg von Grenchen sollte zwei Drittel der Haushalte der Stadt mit Strom versorgen.

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68 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DerHans
24.11.2021 15:09registriert Februar 2016
Dass man auf die Tiere Rücksicht nimmt, kann ich ja noch verstehen, aber für Landschaftsschutz aus rein optischen Gründen fehlt mir das Verständnis.
Ich finde Windkraftanlagen optisch auch nicht ein Hit, aber wir sind m.M.n nicht mehr in der Position aus ästhetischen Gründen solche Anlagen zu redimensionieren oder gar zu verhindern.
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Rudolf VII
24.11.2021 14:57registriert März 2020
wollen wir also die AKWs nun länger laufen lassen?
Es muss uns einfach bewusst werden, dass unser Energiehunger nicht gratis zu stillen ist.
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raues Endoplasmatisches Retikulum
24.11.2021 14:36registriert Juli 2017
Das ist einfach ein unsägliches Elend, ein Elend.
Wie viel schneller könnte man erneuerbare Energies ausbauen, wenn nicht all diese Projekte durch Einsprachen verzögert und redimensioniert werden müssten?
Zum heulen.
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