Schweiz
ÖV

Zu spätes E-Ticket: Ombudsmann verlangt mehr Kulanz im Zug

Beschwerdeflut wegen Sekunden-Ärger im Zug: Ombudsstelle fordert Kulanz bei E-Tickets

Wer sein digitales Billett zu spät löst, riskiert eine Busse. Dies beschäftigt auch den Ombudsmann des öffentlichen Verkehrs.
17.06.2026, 21:0517.06.2026, 21:05
Pascal Michel / ch media

Die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr hat im vergangenen Jahr 521 Beschwerden erhalten. Das sind so viele wie noch nie. Davon befand die Stelle, dass rund die Hälfte in ihre Zuständigkeit fällt. Die Organisation schlichtet beispielsweise bei Ticketbussen zwischen Passagieren und den ÖV-Unternehmen.

SBB Kundenbegleiterin kontrolliert Fahrkarten der Reisenden auf der Strecke Olten-Biel, aufgenommen am Dienstag, 27. Januar 2026 in Olten. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Bussen wegen zu spät gelöster Onlinetickets sind für einige Kunden ein Ärgernis.Bild: KEYSTONE

Die meisten Fälle betrafen im vergangenen Jahr Passagiere, die ohne gültiges Billett unterwegs waren. Diese Problematik des «Reisens ohne gültigen Fahrausweis» stehe mit den beliebten E-Tickets heute im Vordergrund, hält der abtretende Ombudsmann Hans Höhener im aktuellen Jahresbericht fest.

Die Praxis ist streng: Jeder Fahrgast muss vor der Abfahrt des Zuges ein Billett gelöst haben. Wer es online einige Sekunden zu spät kauft oder bei Easyride verzögert «eincheckt», riskiert eine Busse. Diese Regelung hat die Branche letztes Jahr nochmals bekräftigt.

Diese Auslegung sorgt für rote Köpfe. Rund die Hälfte der Ombudsfälle betraf letztes Jahr diese Thematik. In der Regel stellen die Kontrolleure eine Busse von 100 Franken aus. «Für mich ist es sehr enttäuschend und unverständlich, dass in diesem Fall so wenig Verstand und Kulanz möglich ist. Ich möchte diese absurd hohe Strafe so nicht hinnehmen», beschwerte sich etwa ein Betroffener bei der Ombudsstelle.

Diese plädiert im Fernverkehr für die Einführung einer Karenzfrist von 30 bis 60 Sekunden nach Abfahrt des Zuges. «Es ist für mich als Ombudsmann nach wie vor schleierhaft, weshalb man, auch wenn klar ersichtlich ist, dass eine Kundin beziehungsweise ein Kunde sich der Billettpflicht nicht entziehen wollte, ein aufwendiges Verfahren einleitet, das in keinem Verhältnis zu den daraus entstehenden Kosten steht.» Denn oft stecke nicht schlechter Wille dahinter. «Immer wieder sind es auch Verbindungsprobleme, die einen Kauf- und Check-in-Prozess verzögern – oder gar ein kurzfristig überlasteter Zahlungsprovider.»

Dabei ist festzuhalten, dass Unternehmen wie die SBB nach Ausstellung der Bussen durchaus den Einzelfall prüfen und sich kulant zeigen können. Allerdings sei die national einheitliche Regelung klar, betont die Bahn. Eine Kulanzfrist von ein bis zwei Minuten sei problematisch, weil im Ortsverkehr die Fahrzeit ohnehin nur kurz dauere. Zudem würde mit einer ein- bis zweiminütigen Frist dann wieder dieselbe Diskussion losgehen. Die SBB empfehlen deshalb, bereits auf dem Weg zur Haltestelle ein Billett zu lösen oder einzuchecken.

Nur Empfehlungen, keine Sanktionen

Wer eine Busse kassiert hat und mit dem Transportunternehmen keine Einigung findet, kann sich an die Ombudsstelle wenden. Diese versucht dann, zu schlichten. Sie besitzt allerdings keine Sanktionsmöglichkeiten und gibt lediglich eine Empfehlung ab.

Weitere Themen, welche  die Stelle im vergangenen Jahr beschäftigten, waren neben dem «ewigen Sekunden-Ärgernis» die sinkende Zahl an Billettautomaten, Züge, die trotz angemeldetem «Halt auf verlangen» nicht anhielten – oder Probleme mit dem Swisspass. Ombudsmann Hans Höhener hält allgemein fest, dass die Kulanzfrage weiterhin das vordringliche Diskussionsthema bleiben werde, gerade mit der technologischen Entwicklung. (schweizheute.ch)

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