Ein 28-Jähriger soll zwei Jugendliche per Chat in ein Hotelzimmer gelockt und dort eine 14-Jährige vergewaltigt haben. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren.
Das Kreisgericht St. Gallen sprach den 28-jährigen Schweizer am Donnerstag wegen Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
An der Gerichtsverhandlung vom Donnerstagmorgen bestritt der Mann, dass er gegenüber dem 14-jährigen Mädchen Gewalt angewendet habe. Ausserdem habe er nicht gewusst, dass sie noch so jung sei.
Gemäss seinen Aussagen nahm er über einen Chat-Dienst Kontakt mit einer jungen Frau auf. Sie war zwar erst 16 Jahre alt, aber nicht mehr im Schutzalter. Die Jugendliche habe sich bereit erklärt, sich mit ihm zu treffen, um Geschlechtsverkehr zu haben. Auch auf seine Aufforderung, noch eine Kollegin mitzubringen, sei sie eingegangen.
Alle drei hätten sich in Arbon am Bodensee getroffen, um schliesslich in ein Hotel in Waldkirch SG zu fahren. Im Hotelzimmer sei es mit beiden Frauen zu ungeschütztem, aber einvernehmlichem Sex gekommen. Er schäme sich heute, dass er Kontakt zu so jungen Mädchen aufgenommen habe, sagte der Angeklagte. Der Vorwurf der Vergewaltigung aber stimme nicht.
Der Staatsanwalt und das Kreisgericht St. Gallen sind überzeugt, dass der Angeklagte lügt. Die Chat-Aufzeichnungen zeigten klar, dass er vom jugendlichen Alter des Mädchens gewusst habe. Ausserdem sei auch zur Sprache gekommen, dass die 14-Jährige zwar mitgehe, aber keinen Geschlechtsverkehr wolle.
Beide Kolleginnen stammen aus sozial schwierigen Verhältnissen. Laut dem Staatsanwalt lebt eine der Jugendlichen in einem Heim. Diese Situation habe der weitaus ältere Mann bewusst ausgenutzt. Nach den Geschehnissen im Hotel hat er laut den Chat-Aufzeichnungen gedroht, er werde die Mädchen verprügeln, wenn sie von der Sache erzählten.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Für die Vergewaltigung gebe es keine Beweise, ebenso wenig dafür, dass der Angeklagte das Alter der 14-Jährigen kannte. Zwar sei der ungeschützte Sex mit den beiden sehr jungen Frauen moralisch verwerflich und eine Dummheit, aber nicht strafbar. (sda)