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Die Geissens sind wütend auf Aargauer Gericht

Carmen und Robert Geiss, "Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie!": Ausstrahlung: Montag, 19. Mai 2014, um 20:15 Uhr bei RTL II, c/RTL II, Recht zum Abdruck/Darstellung zeitlich/ ...
Bild: APA obs
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«Muss denn wirklich erst etwas passieren?»: Die Geissens sind wütend auf Aargauer Gericht

Ein Aargauer hat auf Instagram Davina Geiss, bekannt aus der TV-Serie «Die Geissens», beschimpft und bedroht. Das Bezirksgericht Kulm verurteilte den Mann unter anderem zu fünf Monaten Freiheitsstrafe. Zu wenig, findet Familie Geiss.
29.05.2025, 19:4729.05.2025, 19:47
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Ein Aargauer, der an paranoider Schizophrenie leidet, wurde am Dienstag zu fünf Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt. Der Grund: Er hatte Davina Geiss, bekannt aus der TV-Serie «Die Geissens», auf Instagram als «Dreckshure» bezeichnet, ihr und der ganzen Familie sogar mit dem Tod gedroht.

Weil er 320 Tage in Sicherheitshaft verbracht hatte, bekam er eine Genugtuung von 12'600 Franken. Er war strikt gegen eine stationäre Massnahme. «Ich akzeptiere das nicht, ich habe niemanden ermordet oder vergewaltigt», sagte der Aargauer vor dem Bezirksgericht Kulm.

So reagiert die Familie Geiss

Das Urteil hat die Familie Geiss schockiert. Gegenüber dem Blick sagt Mutter Carmen Geiss: «Wir sind ehrlich gesagt ziemlich fassungslos über dieses Gerichtsurteil – und darüber, dass der Beschuldigte weiterhin auf freiem Fuss ist und es keine stationäre Massnahme gibt.» Weiter fragt sich die 60-Jährige, die am Dienstag mit den Tränen kämpfen musste: «Muss denn wirklich erst etwas passieren? Muss er seine Drohungen gegen uns und unser Leben erst wahr machen, bevor gehandelt wird?»

Auch Vater Robert Geiss ist «fassungslos». Er sagt gegenüber Blick: «Das müssen sich mal alle vorstellen: Der Mann ruft zu unserer Tötung auf und spricht krasse Morddrohungen gegen unsere Kinder aus (...) – und dann kommt er direkt auf freien Fuss.»

Das sei eine unbefriedigende Situation, stellte Gerichtspräsident Märki noch am Dienstag klar, aber die Gesellschaft müsse auch mit Querulanten und psychisch kranken Menschen umgehen können. «In diesem Fall muss es einen anderen Weg geben als über das Gesetz.» (fan) (aargauerzeitung.ch)

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38 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MaribelH
29.05.2025 20:25registriert September 2023
Stationäre Massnahme geht nicht, Gefängnis ebenfalls nicht… wie sieht der andere Weg denn aus und wieso liegt es denn an der Gesellschaft, mit diesem Problem fertig zu werden, wenn der Verursacher keinen Willen zeigt?
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raab23@gmail.com
30.05.2025 00:39registriert Mai 2022
Das Gericht muss sich an recht und Gesetz halten, nicht nachdem was Opfer oder Öffentlichkeit für angemessen halten.
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ImmerMitderRuhe
30.05.2025 06:11registriert Februar 2023
20 Jahre Haft mit anschliessender Giftspritze ist klar daneben. Aber diese unsäglichen bedingten Geldstrafen auch.
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