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Post entlastet ihre vom Lockdown betroffenen Mieter

Post entlastet ihre vom Lockdown betroffenen Mieter

Die Massnahmen gegen das Coronavirus haben viele Geschäfte finanziell belastet. Die Post kommt ihren Mietern deshalb mit Reduktionen oder Erlass entgegen.
27.05.2020, 16:0027.05.2020, 16:01
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Die Post entlastet ihre vom Lockdown betroffenen Mieterinnen und Mieter. Sie erlässt ihnen einen Teil oder die ganze Miete. Die Massnahme soll kleineren und mittleren Betrieben helfen, ihre Geschäfte weiterzuführen.

Die Massnahmen gegen das Coronavirus hätten vielen Unternehmen eine vorübergehende Schliessung, einen markanten Kundenschwund oder ein Betriebsverbot gebracht. Dadurch seien sie oft in prekäre Situationen gekommen, teilte die Post am Mittwoch mit.

Die Post hat 2019 einen Konzerngewinn von 255 Millionen Franken erwirtschaftet. Das sind 149 Millionen Franken weniger als 2018.
Die Post will ihren Mieterinnen und Mietern entgegen kommen - mit Reduktionen oder Mieterlass. Bild: KEYSTONE

Die Post kommt ihnen deshalb entgegen. Sie staffelt die Mietzinsreduktionen. Mieter, die wegen behördlichen Auflagen schliessen mussten, erhalten eine Reduktion um die Hälfte. Mieten unter 5000 Franken erlässt die Post in diesem Fall ganz.

Geschäfte, die zwar offen waren, aber erhebliche Umsatzeinbussen verzeichneten, erhalten individuelle Reduktionen. Die Post zeigte sich überzeugt, den Betrieben so unkompliziert beistehen zu können. Auf Anfrage sagte Postsprecher Erich Goetschi, die Mietzinsreduktionen würden eine Million Franken übersteigen.

Landesweite Lösung fehlt

Die Mietzinsfrage wartet noch auf eine landesweite Lösung. An ihrer Coronavirus-Sondersession konnten sich die Eidgenössischen Räte nicht einigen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats unterstützt einen Vorschlag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission.

Dieser sieht vor, dass Geschäftsbetreiber ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden. Dabei soll eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen. Entscheiden sollen die Räte in der Sommersession. (sda)

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