Schweiz
Romandie

Urteil im Mordfall von Onex vom Bundesgericht bestätigt

Urteil im Mordfall von Onex vom Bundesgericht bestätigt

04.06.2020, 11:09
Mehr «Schweiz»
Das Bundesgericht hat sich mit den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderrenten bei anerkannten Flüchtlingen auseinander gesetzt. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat den Rekurs eines Portugiesen abgewiesen, der von der Genfer Justiz wegen des Mordes an seiner betagten Nachbarin im Februar 2015 in Onex GE verurteilt worden war. Das Strafmass, eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren mit Verwahrung, ist damit definitiv.

Der inzwischen 54-jährige Mann hatte seine 73-jährige Nachbarin am 5. Februar 2015 in seine Wohnung gelockt. Er wusste, dass sie am Mittag 40'000 Euro von ihrem Bankkonto abheben wollte. Die Staatsanwaltschaft war von seiner Schuld überzeugt. Doch sie fand kein Blut am Tatort, und auch die Leiche blieb unauffindbar.

Um den Täter zu überführen, schleuste die Staatsanwaltschaft einen Polizisten als Mithäftling ins Gefängnis ein. Der verdeckte Ermittler konnte dem Verdächtigen Details entlocken, die schliesslich dazu führten, dass Überreste der Leiche im März 2017 in Frankreich gefunden werden konnten. Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann im April 2019 zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren mit Verwahrung.

Bundesgericht weist Rekurs ab

Der Portugiese begründete seinen Rekurs damit, dass die Aussagen des verdeckten Ermittlers nicht verwertbar seien und daher seine Verurteilung für Mord annulliert werden müsse und er lediglich für Totschlag verurteilt werden könne. Er verlangte zudem, dass die Verwahrung ausgesetzt werde.

In seinem am Freitag publizierten Urteil wies das Bundesgericht den Rekurs ab. Die Richter stellten fest, dass auch ohne den Einsatz des verdeckten Ermittlers die vorliegenden Informationen ausreichend gewesen seien, um eine Verurteilung wegen Mordes zu begründen.

Die Angaben, die man durch den verdeckten Ermittler und das Auffinden der Leiche erhalten habe, hätten es lediglich ermöglicht festzustellen, dass das Opfer erwürgt und nicht erstickt sei. Alle anderen Tathergänge seien bereits durch die wissenschaftliche Arbeit der Polizei ausgeschlossen worden.

Wie die Genfer Justiz hoben auch die Lausanner Richter das abscheuliche Motiv des Mörders hervor. Der Angriff auf eine befreundete ältere Frau sei niederträchtig und sein Vorgehen grausam gewesen. Laut dem Bundesgericht ist eine Verwahrung aufgrund der gravierenden Persönlichkeitsstörungen beim Täter gerechtfertigt. (Urteil vom 26. Mai, 6B_247/2020) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Hunderttausende Katzen nicht registriert – jetzt prüft der Bund eine Chip-Pflicht

In der Schweiz leben derzeit rund zwei Millionen Katzen – damit sind sie das beliebteste Haustier des Landes. Die genaue Anzahl Büsis im Land ist allerdings unklar. Etwa weil vermutet wird, dass es Hunderttausende streunende Tiere gibt. Vor allem aber, weil Katzen im Gegensatz zu Hunden nicht gechippt und damit nicht registriert sind.

Zur Story