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Romandie

Neuen Freund der Ex überfahren: 13 Jahre Gefängnis wegen Mord

Neuen Freund der Ex überfahren: 13 Jahre Gefängnis wegen Mord

08.06.2021, 14:2808.06.2021, 15:17
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Ein 24-jähriger Mann, der den neuen Freund seiner Ex-Freundin absichtlich mit dem Auto überfahren und getötet hatte, muss wegen Mordes 13 Jahre ins Gefängnis. Das Genfer Berufungsgericht hat am Dienstag das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Für das Gericht wiegt das Verschulden des jungen Mannes sehr schwer. Die Richter berücksichtigten jedoch die schwache Persönlichkeit des Angeklagten, weshalb sie die in erster Instanz verhängte Strafe nicht erhöhten. Die Staatsanwaltschaft, die eine Revision des Urteils anstrebte, hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert. Es ist noch offen, ob diese das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.

Das Appellationsgericht schloss aus, dass die Straftat geplant war, obwohl der Angeklagte das Opfer zuvor wiederholt mit dem Tod bedroht hatte. «Das Gericht hat entschieden, dass es keine Beweise für eine Planung gab, obwohl der Angeklagte mehrmals gedroht hatte, das Opfer zu töten», sagte Yael Hayat, einer der Verteidiger.

Das Verbrechen ereignete sich im Juni 2017 auf einem Parkplatz in Meyrin GE. Der Angeklagte fuhr seinen Rivalen in seinem Auto mit mehr als 50 Kilometern pro Stunde an, als sich dieser zu Fuss vom Parkplatz entfernte. Als dieser leblos am Boden lag, überfuhr er in.

«Extremer Egoismus»

Das Gericht beschrieb das Verbrechen des jungen Mannes als besonders brutal, eine «echte Hinrichtung». Das Opfer, das zu Fuss über einen Parkplatz ging, hatte keine Chance zu entkommen. Der Angeklagte handelte mit Kälte und extremer Abgehobenheit. Sein Motiv war «extremer Egoismus».

Während das Berufungsgericht die Freiheitsstrafe nicht änderte, erhöhte sie das der Mutter und dem Vater des Opfers zugesprochene Schmerzensgeld. Statt 60'000 Franken erhält jeder Elternteil eine Summe von 100'000 Franken, so wie das ihre Anwälte, Samir Djaziri und Robert Assaël, gefordert hatten.

Staatsanwältin Sophie Varga Lang weiss noch nicht, ob sie gegen das Urteil Berufung beim Bundesgericht einlegen wird. «Vor der Tat hatte der Angeklagte mehreren Leuten erzählt, dass er das Opfer töten wolle und wie er es tun würde», sagte Assaël, der nicht versteht, warum ein Vorsatz ausgeschlossen wurde. (aeg/sda)

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7 Kommentare
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KnechtRuprecht
08.06.2021 16:29registriert März 2014
Das Gericht spricht von einer «echten Hinrichtung» und niedrigeren Motiven («extremer Egoismus»).
Was daran soll nicht Vorsatz sein? Seine schwache Persönlichkeit? Echt jetzt?
Kann und muss ich nicht verstehen…
Ich hatte wie viele andere auch schon Liebeskummer, bin anschliessend aber nicht Amok gefahren.
Ich hoffe das Urteil geht vor BG und er kriegt die 25 Jahre die er für eine solche Tat verdient.
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DoFi
08.06.2021 19:15registriert Februar 2020
So jemand sollte verwahrt werden . Übel...
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