Das Bundesstrafgericht hat im abgekürzten Verfahren drei frühere Mitarbeiter der SBB wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung zu bedingten Freiheitsstrafen von 15, 17 beziehungsweise 18 Monaten verurteilt. Ein weiterer Mittäter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Männer zweigten von der SBB rund 3.2 Millionen Franken ab.
Das Bundesstrafgericht hat gegen die vier Männer zudem bedingte Geldstrafen von 90 bis 120 Tagessätzen ausgesprochen. Das Betrugssystem der Verurteilten war relativ simpel. Die vom Mittäter - ein befreundeter Bauführer - ausgestellten falschen Rechnungen wurden von den drei SBB-Angestellten in das Abrechnungssystem des Bahnbetriebs eingeschleust und schliesslich auch beglichen.
Der Bauführer arbeitete ab 2009 bei der privaten Firma, unter deren Namen die Belege liefen. Zeitweise war er dort auch als Geschäftsführer tätig.
Die Sache flog auf, als ein anderes Unternehmen die involvierte Dienstleisterin übernahm. Bei einer Untersuchung wurde eine Unterdeckung in der Buchhaltung bei der SBB-Kostenstelle entdeckt. Die Firma reichte eine Strafanzeige ein.
Über mehrere Jahre hinweg und bis längstens im Mai 2012 ertrogen die für die Region Ost zuständigen Männer mit ihrem System zusätzlich zu ihren Einkommen mehreren 100'000 Franken «Zusatzsalär». Mit dem ausbezahlten Geld leisteten sich die Männer Luxusgüter, Haussanierungen, Motorräder und einen höheren Lebensstandard.
Drei der vier Verurteilten schulden der SBB aus der geltend gemachten Zivilforderung insgesamt 650'000 Franken und eine Entschädigung von je 10'000 Franken. Ausserdem müssen alle vier von den Kosten für das Vorverfahren in der Höhe von 182'000 Franken einen Anteil von total rund 39'000 Franken tragen.
Für die Deckung der Kosten und Forderungen wurden nicht nur die Konten der vier Männer gesperrt. Auch Motorräder und Autos wurden für eine Verwertung beschlagnahmt und Liegenschaften mit Sperren versehen.
Im vorliegenden Fall wurde das abgekürzte Verfahren angewandt. Dabei kooperieren die Beschuldigten, und es wird ein Strafmass zwischen Staatsanwaltschaft und Tätern ausgehandelt. Das Ergebnis muss schliesslich von einem Gericht gutgeheissen werden - vorliegend ist dies die Strafkammer des Bundesstrafgerichts. Die nun verhängten Strafen entsprechen weitgehend den in der Anklage wiedergegebenen. (SK.2022.10) (aeg/sda)
also ein Gewinn von 2,55 Millionen. Warum müssen die nicht den vollen Betrag plus eine Wiedergutmachung bezahlen?
Das Strafmass ist eine Ohrfeige für jeden ehrlichen Bürger.