Der Weg ist frei für den Bau der neuen Axenstrasse entlang des Urnersees: Die Umweltverbände akzeptieren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Projekt. Sie wollen ihre Ressourcen nun für die flankierenden Massnahmen einsetzen.
Nach Analyse des Urteils verzichte man auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, teilte das Axenkomitee am Donnerstag mit. Die Beschwerde der Umweltverbände war die letzte juristische Hürde, bevor das 1,2-Milliarden-Franken-Projekt grünes Licht erhält. Geplant ist eine neue Strasse mit zwei Tunnels, um Brunnen SZ und Sisikon UR vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde gegen die Plangenehmigung für die neue Axenstrasse abgelehnt. Es sei zulässig, aus Sicherheitsgründen die neue Strasse nur für Motorfahrzeuge zu bauen, argumentierte es.
Der Entscheid ist nach Ansicht der Umweltorganisationen «in vielen Punkten fragwürdig begründet und im Ergebnis stossend». Das Gericht lasse es etwa zu, dass der Bundesrat den Strassenabschnitt aufklassiere, obwohl das Parlament dafür zuständig wäre.
Man habe es nicht mehr als realistisch erachtet, das Gesamtprojekt verhindern zu können, begründete Django Betschart von der Alpen-Initiative auf Anfrage den Verzicht auf einen Weiterzug. Auch wenn man von höchster Instanz Recht erhalten hätte, so hätte am Ende das Parlament die Aufklassierung genehmigt. Nur um der Verzögerung Willen habe man den Rechtsweg nicht einschlagen wollen.
Der Druck auf die Einsprechenden aus der Politik und der Öffentlichkeit sei zudem mit jeder Sperrung der Axenstrasse gestiegen. So hätten sich auch beim letzten Steinschlag vom Dienstagabend Personen direkt bei den Beschwerdeführern beklagt, weil sie die Strasse nicht passieren konnten.
Mit den Beschwerden gegen das Projekt habe man substanzielle Verbesserungen erzielen können, hält das Komitee fest. So muss die Leistungsfähigkeit der bestehende Axenstrasse eingeschränkt werden. Dabei handelt es sich um ein abgetrenntes Projekt, für das eine zweite Genehmigung nötig wird.
Das Komitee wolle sich nun bei den vorgesehenen flankierenden Massnahmen einbringen. Auch werde man darauf achten, dass das Teilstück zwischen dem steinschlaggefährdeten Gebiet Gumpisch und dem Flüelertunnel nicht auch noch ausgebaut werde. Dieser Engpass trage nämlich dazu bei, dass der Gotthardverkehr nicht auf die Kantonsstrasse ausweiche.
Die Kantone Schwyz und Uri als Bauherren reagierten erleichtert auf die Ankündigung der Beschwerdeführer. Erste Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt laufen bereits. Mit den Hauptarbeiten für die beiden Tunnels könne nun im Idealfall 2025 gestartet werden. Eine Vollendung des Projekts wäre 2033 realistisch. Die neue Axenstrasse wird zu 94 Prozent vom Bund bezahlt, die Uri und Schwyz übernehmen den Rest. (sda)