Vor sechs Jahren war der Bundesrat mit beinahe identischen Vorschlägen im Parlament noch am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Inzwischen hat der Wind gedreht – obwohl die Enthüllungen von Edward Snowden über US- und britische Geheimdienste Empörung ausgelöst haben.
Die SVP hat die Seite gewechselt, und auch ein Teil der SP will dem Gesetz nun zustimmen. Die SVP erklärt ihre Kehrtwende mit der veränderten Bedrohungslage. Der Nachrichtendienst brauche mehr Kompetenzen, um Terroranschläge verhindern zu können, argumentieren die Befürworter.
Die Gegner erwidern, Dschihad-Rückkehrer aus Syrien und andere Verdächtige könnten heute schon überwacht werden, auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden. Die Grundrechte dürften nicht zugunsten vermeintlicher Sicherheit eingeschränkt werden.
Ausserhalb des Parlaments ist der Widerstand grösser. Das neue Gesetz gibt dem Nachrichtendienst aus Sicht der Kritiker Mittel in die Hand, welche die Tätigkeiten des Dienstes vor der Fichenaffäre als harmlos erscheinen lassen.
Keine #Massenüberwachung durch den Staat. Schutz der #Freiheit und #Privatsphäre. Offener Brief gg #Kabelaufklärung: http://t.co/LtzIUHkDTY
— Amnesty Schweiz (@Amnesty_Schweiz) March 12, 2015
Vor der parlamentarischen Beratung meldete sich eine Gruppe von Organisationen in einem offenen Brief zu Wort, darunter die Digitale Gesellschaft, Grundrechte.ch, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz. Sie kritisieren insbesondere die geplante Kabelaufklärung. Diese würde es dem Nachrichtendienst ermöglichen, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen.
Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt. Da der grösste Teil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfinde, wären alle davon betroffen, kritisieren die Organisationen. Sie sprechen von einer «verdachtsunabhängigen Massenüberwachung», die mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren sei.
Technisch seien der Überwachung und Datensammlung heute kaum mehr Grenzen gesetzt, geben die Organisationen zu bedenken. Umso mehr brauche es politische Entscheide zum Schutz der Grundrechte. Dass die Verwendung der abgefangenen Information geregelt werden soll, genügt den Organisationen nicht.
Der Bundesrat betont in seiner Botschaft ans Parlament, der Nachrichtendienst dürfe die erfassten Signale nicht verwenden, wenn sich sowohl der Sender als auch der Empfänger in der Schweiz befinde. Ausserdem seien die Suchbegriffe so zu definieren, dass ihre Anwendung «möglichst geringe Eingriffe in die Privatsphäre» verursache.
Nachrichtendienstchef Markus Seiler versuchte gleich zu Beginn, die Gemüter zu beschwichtigen: «Um die Nadel zu finden, brauchen wir den Heuhaufen nicht», versicherte er bei der Präsentation der Pläne vor rund einem Jahr.
Besorgt zeigen sich indes nicht nur NGO, sondern auch Staatsanwälte und Rechtsexperten. Sie kritisieren, dass der Nachrichtendienst in Sachen Überwachung künftig alles darf, was heute nur die Strafverfolgungsbehörden dürfen – aber anders als diese nicht bloss im Rahmen von Strafverfahren, sondern schon vor einer strafbaren Handlung.
Experten wie Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer und Markus Mohler, ehemaliger Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht, monieren, für die neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstes fehle eine Grundlage in der Bundesverfassung.
Für rechtsstaatlich problematisch halten sie auch, dass der Bundesrat den Nachrichtendienst gemäss dem Gesetzesentwurf in besonderen Lagen mit Tätigkeiten beauftragen könnte, die über den eigentlichen Staatsschutzauftrag des Dienstes hinausgehen.
Die Befürworter des neuen Nachrichtendienstgesetzes betonen, das Abhören von Telefongesprächen, das Hacken von Computern oder das Verwanzen von Privaträumen wäre genehmigungspflichtig: Grünes Licht geben müssten jeweils ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister, nach Konsultation des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses. Ausserdem kämen solche Massnahmen nur in Frage, wenn andere nicht genügten.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) hat dem neuen Gesetz zugestimmt. Sie beantragt nur geringfügige Änderungen. So möchte sie etwa im Gesetz verankern, dass der Nachrichtendienst Personendaten aus Abhörmassnahmen, die keinen Bezug zur Bedrohung aufweisen, 30 Tage nach der Abhöraktion vernichten muss.
Verteidigungsminister Ueli Maurer hatte sich nach der Vernehmlassung zum Gesetz vor den Medien erstaunt gezeigt über die breite Zustimmung. Schliesslich gehe es um das Verhältnis von Bürger und Staat, stellte er fest. In der Güterabwägung zwischen individueller Freiheit und Sicherheit könne man zu unterschiedlichen Schlüssen gelangen. (trs/sda)