Schweiz
Solothurn

Todesfall vom Juli im Gefängnis Liestal geklärt

Todesfall vom Juli im Gefängnis Liestal geklärt

31.10.2022, 15:3531.10.2022, 15:35
Gefängnis Liestal
Gefängnis LiestalBild: so.ch

Die Umstände und die Hintergründe eines Todesfalls von Anfang Juli im Gefängnis Liestal sind geklärt. Der 30-jährige Häftling hat sich in seiner Zelle erhängt, wie die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Der Verstorbene befand sich als Beschuldigter in einem Tötungsdelikt in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Am 27. Februar war in Ziefen BL eine 60-jährige Frau erschossen worden.

Eine Obduktion des Leichnams sowie eine toxikologische Untersuchung hätten zusammen mit der vorgefundenen Situation in der Zelle ergeben, dass sich der Häftling mit einem Textilstück erhängt habe, heisst es. Eine Fremdeinwirkung könne ebenso klar ausgeschlossen werden wie eine Pflichtverletzung der Betreuungspersonen.

Das Untersuchungsverfahren wurde gemäss Communiqué eingestellt. Ebenso das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Ziefen. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Crans-Montana: Sämtliche Notruf-Audiofiles aus Unglücksnacht verschickt – die Sonntagsnews
Eine weitere Sorglosigkeit bei der Crans-Montana-Aufarbeitung und Parlamentarier wollen das EU-Paket für die Volksabstimmung aufteilen. Die Schlagzeilen am Sonntag.
Die kantonale Walliser Rettungsorganisation hat laut «SonntagsZeitung» Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Anzeige betreffe die Weitergabe und Veröffentlichung sensibler Notruf-Audios aus der Brandnacht von Crans-Montana. Den Opferanwälten seien im Rahmen der Aktenübermittlung sämtliche Anrufe an die Notrufnummer 144 als Audiofiles zugestellt worden. Darunter hätten sich auch Gespräche ohne Bezug zum Brand befunden. Kurz nach der Zustellung seien die Dateien zunächst auf französischen Newsportalen und danach in der ganzen Schweiz veröffentlicht worden. Die KWRO mache geltend, es seien Berufs- und Dienstgeheimnis sowie das Datenschutzgesetz verletzt worden. Die Anzeige richte sich gegen Anwälte, aber auch gegen Staatsanwaltschaft und Polizei. Diesen werde vorgeworfen, die nicht relevanten Audiodateien vor der Weitergabe nicht ausgesondert zu haben. Im Fall eines Erfolgs der Anzeige müssten die zuständigen Behörden den Fall abgeben.
Zur Story