Schweiz
Solothurn

Anklage: 15 Jahre für mutmasslichen Solothurner Brandstifter

Im Bezirk Wasseramt wurden im Frühling 2022 verschiedene Lagerhallen, Ställe und Betriebe in Brand gesetzt.
Im Bezirk Wasseramt wurden im Frühling 2022 verschiedene Lagerhallen, Ställe und Betriebe in Brand gesetzt.bild: katonspolizei solothurn

Anklage: 15 Jahre für mutmasslichen Solothurner Brandstifter

Ein 35-jähriger Mann muss sich am heutigen Montag wegen mehrfacher Brandstiftung vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verantworten.
16.09.2024, 12:3916.09.2024, 15:45
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Im Prozess zur Brandserie im Solothurner Wasseramt im Jahr 2022 hat der Staatsanwalt für den 35-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Das Gesamtbild des Beweisergebnisses stimmt gemäss Staatsanwalt. Mögliches Motiv war demnach die von einem anderen Feuerwehrmann zurückgewiesene Liebe.

Die Brandherde hätten sich «extrem geglichen», sagte der Staatsanwaltschaft am Montag in seinem Plädoyer. Konkret soll der Schweizer wegen mehrfacher Brandstiftung, mehrfachem Hausfriedensbruchs und mehrfacher Tierquälerei schuldig befunden werden, fordert der Staatsanwalt.

Bei einem Brand waren zehn Schafe getötet worden. Angeklagt ist der ehemalige Feuerwehrmann wegen insgesamt zwölf Brandstiftungen. Es gab keine Verletzten. Gemäss Staatsanwaltschaft waren jedoch Menschen an Leib und Leben gefährdet.

Anklage: In Feuerwehrmann verliebt

Offenbar habe eine emotionale Krise des 35-Jährigen zur Brandserie geführt, hielt der Staatsanwaltschaft fest. Er soll sich demnach in einen Mann seiner Feuerwehr verliebt und diesen bedrängt haben. Dieser «Mister X» habe ihn jedoch unmissverständlich zurückgewiesen. Der Angeklagte habe mit der Staatsanwaltschaft nicht darüber sprechen wollen.

Die Bevölkerung habe ein anderes Bild des Mannes gehabt, führte der Staatsanwalt aus. Er sei überaus beliebt und geschätzt gewesen. Viele hätten geglaubt, es sei der Falsche verhaftet worden. Seit der Verhaftung des Mannes im Mai 2022 habe es keine vergleichbaren Fälle mehr gegeben.

Nicht bei allen vorgeworfenen Brandstiftungen liegen jedoch die Randdaten des Handys vor – weil der Telefonanbieter in dieser Zeit Probleme hatte, solche Daten zu speichern. Die Datenlage der Antennen sei dünn für klare Beweise gewesen, sagte ein Experte an der Verhandlung.

Anzündwolle gekauft

Es gebe «erdrückende, glasklare Beweise», dass der Angeklagte die Brandstiftungen verübt habe. Dazu gehörten auch verschiedene DNA-Spuren und Handy-Randdaten zu seinen Standorten zum Zeitpunkt der Brände. An einem Sonntag nach Brandstiftungen habe er nach dem Ausschlafen als erstes eine neue Packung Anzündwolle gekauft.

Es gebe ein Video, auf dem ein E-Biker bei einem Brand im Mai vorbeigefahren sei, hielt der Staatsanwalt fest. Der Mann auf dem Velo habe die später beim Angeklagten gefundene Jacke getragen, auf der es Spuren gebe. Abklärungen ergaben laut Anklage, dass er kurz vor den Bränden in der Nacht bei Googlemaps nach möglichen Objekten suchte.

Verteidigung will Freispruch

Ein forensisch-psychiatrischer Gutachter schloss beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und mit grosser Wahrscheinlich eine Pyromanie (krankhafter Drang zum Feuerlegen) aus. Zum Zeitpunkt der Taten habe beim Mann jedoch ein schädlicher Alkoholkonsum bestanden.

Die Verteidigerin des Angeklagten fordert einen Freispruch von den Vorwürfen. Das Amtsgericht, das in Dreierbesetzung tagt, wird das Urteil voraussichtlich am Freitag eröffnen. (sda)

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