Streng nach Gesetz dürfen Schwimmer in der Schweiz ohne Schwimmhilfe über Seen schwimmen. Dies, weil sie im Binnenschifffahrtsgesetz nicht vermerkt sind. Einzig an Anlagestellen von Kursschiffen gilt ein Schwimmverbot. Die Polizei rät Schwimmern dringend Badekappen zu tragen. Ohne solche sind Schwimmer für Bootsführer schlecht sichtbar und es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Man sollte zudem möglichst nicht alleine über Seen schwimmen und eventuell eine Zieh-Boje mitführen.
Stand-Up-Paddling ist weiter im Trend. Stand Up Paddler dürfen bis zu einer Entfernung von 300 Metern weg vom Ufer ohne Hilfsmittel ihrem Hobby nachgehen. Danach gelten klare Regeln: Eine Schwimmweste mitzuführen ist Pflicht. In der Nacht müssen Stand Up Paddler zudem eine weisse Positionslampe bei sich haben, damit man sie aus allen Richtungen gut sehen kann.
Bei guten Windverhältnissen tummeln sich Surfer und Kite-Surfer auf unseren Seen. Beide fahren laut Gesetz auf wettkampftauglichen Geräten und diese müssen keine Rettungsgeräte mitführen. Meistens tragen Surfer und Kite-Surfer jedoch Neopren-Anzüge. Diese sorgen im Wasser, ähnlich wie Schwimmwesten, für Auftrieb. Es wird deshalb empfohlen, Neopren-Anzüge zu tragen.
An Schweizer Seen gibt es für fast alles ein Gesetz. So auch für die beliebten Gummiboote. Sie gelten als Badegeräte. Und es ist verboten, mit Badegeräten über den See zu paddeln. Weiter dürfen Gummiboote nur bis 150 Meter weg vom Ufer eingesetzt werden. Anders sieht es bei immatrikulierten Schlauchbooten aus. Schlauchboote mit einer Bootsnummer dürfen den See überqueren.
Wakeboarder und Wasserskifahrer dürfen auf den meisten Schweizer Seen nur bei klarer Sicht loslegen. Ihre Zeit ist eingegrenzt: Ab 8 Uhr und bis zum Sonnenuntergang, längstens aber bis 21 Uhr lautet die Regel.
Beim Sporttauchen in Schweizer Seen ist grosse Vorsicht geboten. Nicht getaucht werden darf:
- auf den Fahrlinien der Kursschiffe,
- in engem Fahrwasser
bei Hafeneinfahrten,
- in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen
- im Umkreis von 100m um behördlich bewilligte Landungsanlagen der Kursschiffe
Vorbei brausende Motorboote kennen wir alle. Wie schnell dürfen die eigentlich fahren? An den Uferzonen gilt ein Maximum von 10 km/h. Ausserhalb der Uferzonen gibt es auf einigen Seen keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Das Motorengeräusch darf aber 72 Dezibel nicht überschreiten. Für jede Person muss es eine Schwimmweste auf dem Boot haben. Zudem gilt: Don't drink and drive. Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Als innere Uferzone gilt das Gewässer bis zum Abstand von 150 Meter vom Ufer. Hier ist nur rechtwinkliger Schiffsverkehr gestattet. Die äussere Uferzone erstreckt sich von 150 Meter bis 300 Meter vom Ufer. Hier dürfen Schiffe parallel zum Ufer fahren.