Schweiz
Sommer

Warum du ohne Badekappe, aber nicht mit dem Gummiboot über unsere Seen darfst und andere Regeln, die du unbedingt kennen musst

Auf den Schweizer Seen herrscht bei der aktuellen Hitze viel Verkehr.
Auf den Schweizer Seen herrscht bei der aktuellen Hitze viel Verkehr.Bild: KEYSTONE

Warum du ohne Badekappe, aber nicht mit dem Gummiboot über unsere Seen darfst und andere Regeln, die du unbedingt kennen musst

In und auf den Schweizer Seen gibt es eine Flut von Regeln. Einige dürften jedem Kind bekannt sein, andere erscheinen auf den ersten Blick absurd. Und: Was am Tag gilt, kann in der Nacht ganz anders sein. 
16.07.2015, 14:5916.07.2015, 22:37
Felix Burch
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1. Schwimmer dürfen fast alles, sollten aber vorsichtig sein

Streng nach Gesetz dürfen Schwimmer in der Schweiz ohne Schwimmhilfe über Seen schwimmen. Dies, weil sie im Binnenschifffahrtsgesetz nicht vermerkt sind. Einzig an Anlagestellen von Kursschiffen gilt ein Schwimmverbot. Die Polizei rät Schwimmern dringend Badekappen zu tragen. Ohne solche sind Schwimmer für Bootsführer schlecht sichtbar und es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Man sollte zudem möglichst nicht alleine über Seen schwimmen und eventuell eine Zieh-Boje mitführen. 

Mit einer Badekappe schwimmt es sich sicherer.
Mit einer Badekappe schwimmt es sich sicherer.Bild: KEYSTONE

2. Stand-Up-Paddler müssen eine Schwimmweste dabei haben

Stand-Up-Paddling ist weiter im Trend. Stand Up Paddler dürfen bis zu einer Entfernung von 300 Metern weg vom Ufer ohne Hilfsmittel ihrem Hobby nachgehen. Danach gelten klare Regeln: Eine Schwimmweste mitzuführen ist Pflicht. In der Nacht müssen Stand Up Paddler zudem eine weisse Positionslampe bei sich haben, damit man sie aus allen Richtungen gut sehen kann. 

Stand Up Paddler am Genfersee. Nach dem Eindunkeln dürfen sie nur noch mit einer Positionslampe paddeln.   
Stand Up Paddler am Genfersee. Nach dem Eindunkeln dürfen sie nur noch mit einer Positionslampe paddeln.   Bild: EPA/KEYSTONE

3. Surfbretter gelten als Wettkampfgeräte 

Bei guten Windverhältnissen tummeln sich Surfer und Kite-Surfer auf unseren Seen. Beide fahren laut Gesetz auf wettkampftauglichen Geräten und diese müssen keine Rettungsgeräte mitführen. Meistens tragen Surfer und Kite-Surfer jedoch Neopren-Anzüge. Diese sorgen im Wasser, ähnlich wie Schwimmwesten, für Auftrieb. Es wird deshalb empfohlen, Neopren-Anzüge zu tragen. 

Ein Neopren-Anzug schütz nicht nur vor Kälte.
Ein Neopren-Anzug schütz nicht nur vor Kälte.Bild: EPA/DPA
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Bild: AMIR COHEN/REUTERS

4. Mit Gummibooten über den See zu paddeln, ist nicht erlaubt

An Schweizer Seen gibt es für fast alles ein Gesetz. So auch für die beliebten Gummiboote. Sie gelten als Badegeräte. Und es ist verboten, mit Badegeräten über den See zu paddeln. Weiter dürfen Gummiboote nur bis 150 Meter weg vom Ufer eingesetzt werden. Anders sieht es bei immatrikulierten Schlauchbooten aus. Schlauchboote mit einer Bootsnummer dürfen den See überqueren. 

Dieses Gummiboot auf dem Walensee ist zu weit weg vom Ufer. 
Dieses Gummiboot auf dem Walensee ist zu weit weg vom Ufer. Bild: KEYSTONE
Gummiboote gehören in die Nähe des Ufers.
Gummiboote gehören in die Nähe des Ufers.Bild: KEYSTONE

5. Wakeboarden nur bis Sonnenuntergang 

Wakeboarder und Wasserskifahrer dürfen auf den meisten Schweizer Seen nur bei klarer Sicht loslegen. Ihre Zeit ist eingegrenzt: Ab 8 Uhr und bis zum Sonnenuntergang, längstens aber bis 21 Uhr lautet die Regel. 

Nach Sonnenuntergang ist Schluss mit Wasserskifahren.
Nach Sonnenuntergang ist Schluss mit Wasserskifahren.Bild: Adam Holt/REUTERS

6. Tauchen bei Hafeneinfahrten verboten

Beim Sporttauchen in Schweizer Seen ist grosse Vorsicht geboten. Nicht getaucht werden darf: 
- auf den Fahrlinien der Kursschiffe,
- in engem Fahrwasser bei Hafeneinfahrten,
- in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen
- im Umkreis von 100m um behördlich bewilligte Landungsanlagen der Kursschiffe

Ein Polizeitaucher während einer Vorführung.
Ein Polizeitaucher während einer Vorführung.Bild: KEYSTONE

7. Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorboote 

Vorbei brausende Motorboote kennen wir alle. Wie schnell dürfen die eigentlich fahren? An den Uferzonen gilt ein Maximum von 10 km/h. Ausserhalb der Uferzonen gibt es auf einigen Seen keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Das Motorengeräusch darf aber 72 Dezibel nicht überschreiten. Für jede Person muss es eine Schwimmweste auf dem Boot haben. Zudem gilt: Don't drink and drive. Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Zu laut sollte ein Motorboot nicht sein.
Zu laut sollte ein Motorboot nicht sein.Bild: KEYSTONE

8. Seeufer ist nicht gleich Seeufer

Als innere Uferzone gilt das Gewässer bis zum Abstand von 150 Meter vom Ufer. Hier ist nur rechtwinkliger Schiffsverkehr gestattet. Die äussere Uferzone erstreckt sich von 150 Meter bis 300 Meter vom Ufer. Hier dürfen Schiffe parallel zum Ufer fahren.

Sonnenhungrige am Bodensee. Fürs Sünnele gibt es noch keine Regeln.
Sonnenhungrige am Bodensee. Fürs Sünnele gibt es noch keine Regeln.Bild: EPA/DPA
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