Tempo-30-Entscheid des St. Galler Kantonsrats wirft hohe Wellen
Die Mehrheit des Kantonsrats hat letzte Woche ein faktisches Verbot von Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen sowie auf Gemeindestrassen erster Klasse in erster Lesung beschlossen. Ausnahmen sind nur noch in wenigen Fällen möglich.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es braucht dafür noch eine zweite Lesung im Juni, sowie die Schlussabstimmung. Aber es wird mit einem Moratorium für neue Tempo-30-Zonen bereits umgesetzt. Dagegen wehrte sich etwa die Gemeinde Sargans mit einer Beschwerde ans Bau- und Umweltdepartement wegen «unzulässiger Rechtsverzögerung».
Gesucht sind deshalb Alternativen zu Temporeduktionen. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung verschiebe sich der Schwerpunkt der Lärmsanierung, schrieben Anita Wyss (Grüne), Ariane Thür Wenger (SP) und Ruedi Mattle (GLP) in ihrem neuen Vorstoss. Künftig solle der gesetzliche Auftrag, die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm zu schützen, nicht mehr mit Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt werden.
Flüsterbeläge oder Lärmschutzwände
Stattdessen brauche es bauliche oder raumplanerische Massnahmen. Aufgezählt werden im Vorstoss «lärmarme Beläge, Schallschutzfenster oder Lärmschutzwände». Dies werfe Fragen nach den Kosten, der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit auf. Tempo-30-Zonen seien im Vergleich dazu «günstig, rasch umsetzbar und dauerhaft wirksam».
Zum Thema lärmarme Beläge laufen im Kanton St. Gallen seit 2023 umfangreiche Versuche. Poröse Strassenbeläge können Schallwellen besser absorbieren als herkömmliche Beläge. Die Abrollgeräusche der Pneus werden gedämpft.
Das Tiefbauamt testet an sieben ÖV-Haltestellen im Kanton die Haltbarkeit solcher Beläge aus. Dort sei die Beanspruchung hoch, weil die Busse regelmässig bremsen und wieder anfahren müssten, hiess es zum Pilotprojekt.
Im letzten Herbst gab der Kanton bekannt, dass einer der Beläge bereits ausgewechselt werden musste. Nach kurzer Zeit seien Fahrrillen und Risse aufgetreten. Das starke Gefälle und die hohen Frequenzen des öffentlichen Verkehrs hätten den Belag zusätzlich belastet. Eine robustere Variante wurde eingebaut.
Weniger lange haltbar
Die Tests dürften auch zeigen, wie sehr sich die Ausgaben dafür im Vergleich zu üblichen Belägen über eine längere Anwendung unterscheiden. In der Stellungnahme zu einem Vorstoss stellte die Regierung 2023 fest, dass lärmarme Strassenbeläge «momentan rund 15 bis 25 Prozent teurer als herkömmliche Strassenbeläge sind».
Ein akustisch hochwirksamer Belag müsse nach rund 10 bis 15 Jahren ersetzt werden, ein für die Lärmreduktion etwas weniger wirksamer Belag nach 15 bis 20 Jahren. Bei einem normalen Belag könne mit mindestens 20 Jahren Lebensdauer gerechnet werden.
Im neuen Vorstoss aus dem Kantonsrat wird denn auch nach den Kosten der Alternativen von Tempo 30 gefragt. Die Regierung soll erklären, mit welchen Mehrkosten sie für Lärmsanierungen insgesamt rechnet, die sich aus der neuen Praxis ergeben.
Die Debatte von letzter Woche im Rat zeigte, dass ein faktisches Verbot für einzelne Gemeinden zu Problemen führen könnte. Ausserhalb der SP-Grüne-GLP-Fraktion äusserten sich etwa der Stadtpräsident von Lichtensteig oder der Gemeindepräsident von Sargans (beide aus der Mitte-EVP-Fraktion) ablehnend.
In der Altstadt von Lichtensteig gebe es eine Petition mit mehreren hundert Unterschriften, in der seit längerer Zeit Tempo 30 gefordert werde. Solche Anliegen entstünden nicht aus einer Laune heraus, sagte Stadtpräsident und Kantonsrat Mathias Müller.
Verkehrskonzept in Rapperswil
Fragen zur Umsetzung gibt es auch aus Rapperswil-Jona. Dort plant der Kanton einen Stadttunnel. Dazu gibt es das Gesamtverkehrskonzept 2040, das verschiedene flankierende Verkehrsmassnahmen enthält. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden, forderten Tanja Zschokke (Grüne), Susann Helbling (SP) und Andreas Bisig (GLP), alle aus Rapperswil-Jona.
Dazu gehörten auch Temporeduktionen für einen besseren Lärmschutz. Mit dem neuen Gesetz werde dies aber auf vielen Strassenabschnitten so gut wie verunmöglicht. Die drei Parlamentsmitglieder wollen nun wissen, wie der Kanton die Massnahmen umsetzen will. Die Regierung soll erklären, ob sie trotz des neuen Gesetzes bereit ist, «allfällige Temporeduktionen im innerstädtischen Bereich zu ermöglichen». (sda)
