Fahrgemeinschaften (Carpooling) können ab dem kommenden Jahr privilegiert werden. Das hatte der Bundesrat im Sommer beschlossen. Zu diesem Zweck wird das Verkehrssymbol «Mitfahrgemeinschaft» eingeführt. Damit können Ausnahmen gekennzeichnet werden, etwa bei Fahrverboten oder auf Busfahrbahnen. «Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl Personen besetzt sind», beschreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) die Regeln.
Die Ausnahme soll auch bei Parkverboten zum Einsatz kommen: «Auf so gekennzeichneten Parkierflächen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl Personen besetzt sind.» Wegfahren darf man danach aber alleine.
Das Fahrverbot für Lastwagen gilt ab dem 1. Januar nicht mehr für Fahrzeuge mit einem blauen Kontrollschild: Die so gekennzeichneten sogenannten «schweren Arbeitsmotorwagen» dürfen neu auch dort Verkehren, wo Lastwagen eigentlich nicht erlaubt sind. Mit der Gesetzesänderung will der Bund unter anderem die Arbeit der Kanalisationsreinigung erleichtern. Auch die Feuerwehr soll von der neuen Regelung profitieren.
Wer wegen einer Übertretung das «Billett» abgegeben muss, soll nächstes Jahr weniger lange warten müssen. Ab dem 1. April gelten nämlich neue Fristen: «Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln», heisst es in der Mitteilung des Astra. Diese muss den Ausweis der Inhaberin oder dem Inhaber innert zehn Arbeitstagen «zumindest vorübergehend» zurückgeben, wenn die Behörden bis dann nicht genügend Zweifel an der Fahreignung haben. Ansonsten muss die Behörde einen vorsorglichen Entzug verfügen.
Etwas Milde walten lassen sollen die Entzugsbehörden ausserdem, wenn bei einem Führerausweisentzug der Verlust des Arbeitsplatzes droht – etwa bei Berufschauffeuren. In diesem Falle können Fahrten bewilligt werden, die zur Berufsausübung notwendig sind. Dies allerdings nur bei leichten Widerhandlungen. «Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich», hält das Astra fest. Keine Gnade gibt es ausserdem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit oder gar für immer entzogen worden ist. Auch diese Änderung tritt auf den 1. April in Kraft.
Ebenfalls auf den 1. April terminiert ist die Einführung des neuen Führerausweises im Kreditkartenformat. Dieser sei fälschungssicherer als der heutige Ausweis und habe ausserdem «ein moderneres Design», so das Astra. Die heutigen Führerausweise im Kreditkartenformat bleiben gültig, können aber gegen eine Gebühr eingetauscht werden. Das Design des neuen Ausweises soll Anfang Jahr vorgestellt werden.
Um den Kampf gegen Feinstaub zu intensivieren, soll bei den amtlichen Nachprüfungen der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) künftig genauer gemessen werden. Ab dem 1. Januar kommt bei der Abgasnachprüfung «ein präzises Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Messgeräten» zum Einsatz. Mit den bisherigen Methoden sei es wegen deren mangelnder Empfindlichkeit nicht möglich gewesen, alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen, so das Astra.
Die Schweiz soll Gas geben mit der Infrastruktur für den Langsamverkehr: Dies ist das Ziel des neuen Bundesgesetzes über Velowege, das auf den 1. Januar in Kraft tritt. Es verpflichtet die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen. Der Bund muss bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellen.
Auch Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen sollen häufiger werden. Neu können diese Zonen auch auf nicht verkehrsorientierten Strassen angeordnet werden, ohne dass dafür qualifizierte Gründe wie etwa eine besondere Gefahrensituation oder übermässige Lärmbelastung geltend gemacht werden müssen. Ausserdem braucht es kein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mehr. Damit soll es den Gemeinden einfacher gemacht werden, Tempo 30 oder Begegnungszonen einzuführen.