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Das wird 2023 neu im Strassenverkehr

Das wird 2023 neu im Strassenverkehr

Privilegien für Mitfahrgemeinschaften, Erleichterungen für schwere Arbeitsfahrzeuge und Anreize für die Gemeinden und Kantone, den Langsamverkehr zu fördern: Das sind einige der Änderungen im Schweizer Strassenverkehr 2023.
29.12.2022, 16:34
Peter Walthard / ch media
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Bild: KEYSTONE

Carpooling

Fahrgemeinschaften (Carpooling) können ab dem kommenden Jahr privilegiert werden. Das hatte der Bundesrat im Sommer beschlossen. Zu diesem Zweck wird das Verkehrssymbol «Mitfahrgemeinschaft» eingeführt. Damit können Ausnahmen gekennzeichnet werden, etwa bei Fahrverboten oder auf Busfahrbahnen. «Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl Personen besetzt sind», beschreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) die Regeln.

Nerviger Beifahrer Beifahrerin auto verkehr stau stress autounfall symbolbild
Bild: shutterstock

Die Ausnahme soll auch bei Parkverboten zum Einsatz kommen: «Auf so gekennzeichneten Parkierflächen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl Personen besetzt sind.» Wegfahren darf man danach aber alleine.

Ausnahme für «schwere Arbeitsmotorwagen»

Das Fahrverbot für Lastwagen gilt ab dem 1. Januar nicht mehr für Fahrzeuge mit einem blauen Kontrollschild: Die so gekennzeichneten sogenannten «schweren Arbeitsmotorwagen» dürfen neu auch dort Verkehren, wo Lastwagen eigentlich nicht erlaubt sind. Mit der Gesetzesänderung will der Bund unter anderem die Arbeit der Kanalisationsreinigung erleichtern. Auch die Feuerwehr soll von der neuen Regelung profitieren.

Raschere Verfahren und Ausnahmen beim Führerscheinentzug

Eine Patrouille der Polizei Basel-Landschaft, bei der Fahrzeug und Fuehrerausweis-Ueberpruefung, aufgenommen am 24. April 2013. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Bild: KEYSTONE

Wer wegen einer Übertretung das «Billett» abgegeben muss, soll nächstes Jahr weniger lange warten müssen. Ab dem 1. April gelten nämlich neue Fristen: «Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln», heisst es in der Mitteilung des Astra. Diese muss den Ausweis der Inhaberin oder dem Inhaber innert zehn Arbeitstagen «zumindest vorübergehend» zurückgeben, wenn die Behörden bis dann nicht genügend Zweifel an der Fahreignung haben. Ansonsten muss die Behörde einen vorsorglichen Entzug verfügen.

Etwas Milde walten lassen sollen die Entzugsbehörden ausserdem, wenn bei einem Führerausweisentzug der Verlust des Arbeitsplatzes droht – etwa bei Berufschauffeuren. In diesem Falle können Fahrten bewilligt werden, die zur Berufsausübung notwendig sind. Dies allerdings nur bei leichten Widerhandlungen. «Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich», hält das Astra fest. Keine Gnade gibt es ausserdem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit oder gar für immer entzogen worden ist. Auch diese Änderung tritt auf den 1. April in Kraft.

Fälschungssicherer Führerausweis

Ebenfalls auf den 1. April terminiert ist die Einführung des neuen Führerausweises im Kreditkartenformat. Dieser sei fälschungssicherer als der heutige Ausweis und habe ausserdem «ein moderneres Design», so das Astra. Die heutigen Führerausweise im Kreditkartenformat bleiben gültig, können aber gegen eine Gebühr eingetauscht werden. Das Design des neuen Ausweises soll Anfang Jahr vorgestellt werden.

Präzisere Geräte bei der Abgasnachprüfung

Um den Kampf gegen Feinstaub zu intensivieren, soll bei den amtlichen Nachprüfungen der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) künftig genauer gemessen werden. Ab dem 1. Januar kommt bei der Abgasnachprüfung «ein präzises Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Messgeräten» zum Einsatz. Mit den bisherigen Methoden sei es wegen deren mangelnder Empfindlichkeit nicht möglich gewesen, alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen, so das Astra.

Mehr Velowege und Tempo 30

Die Schweiz soll Gas geben mit der Infrastruktur für den Langsamverkehr: Dies ist das Ziel des neuen Bundesgesetzes über Velowege, das auf den 1. Januar in Kraft tritt. Es verpflichtet die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen. Der Bund muss bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellen.

Deux employes de la ville de Lausanne mettent en place un panneau de circulation signalant l'interdiction de rouler a plus de 30km/h, de 22h00 a 06h00, ce lundi 13 septembre 2021 dans une rue de  ...
Bild: keystone

Auch Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen sollen häufiger werden. Neu können diese Zonen auch auf nicht verkehrsorientierten Strassen angeordnet werden, ohne dass dafür qualifizierte Gründe wie etwa eine besondere Gefahrensituation oder übermässige Lärmbelastung geltend gemacht werden müssen. Ausserdem braucht es kein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mehr. Damit soll es den Gemeinden einfacher gemacht werden, Tempo 30 oder Begegnungszonen einzuführen.

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119 Kommentare
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Dubi75
29.12.2022 17:04registriert August 2020
Ich werde professioneller Mitfahrer! 😂
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Pachyderm
29.12.2022 17:55registriert Dezember 2015
Ich hoffe die Strafen für unberechtigtes Befahren von Carpooling-Strecken sind hoch genug, um die geringe Wahrscheinlichkeit des erwischtwerden auszugleichen. Ansonsten sind die Busspuren wohl bald verstopft mit „ach ich darf das schon, weil ausnahmsweise ich’s bin“-Trotteln…
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RalpH_himself
29.12.2022 17:30registriert Dezember 2015
Bitte auch mal eine Zusammenfassung der bisher geltenden Regeln schreiben, viele Automobilits*innen hätten dies dringend nötig.
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