Dieter Deiss aus Sulz erhält eine saftige Busse aufgebrummt und muss den Führerausweis fünf Monate abgeben, obwohl es ausser der Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers keine Beweise für ein regelwidriges Verhalten gibt.
Der Fall wird das eidgenössische Parlament und den Bundesrat beschäftigen. Als SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner am Freitagmorgen die Aargauer Zeitung las, schnellte gleich sein Adrenalinspiegel in die Höhe. «Das geht gar nicht, ich werde auf jeden Fall einen Vorstoss zu diesem Thema einreichen», so Giezendanner.
Was ihm vorschwebt: Im Strassenverkehrsgesetz oder in den Ausführungsbestimmungen müsse klar festgehalten werden, wie mit der Beweislast umzugehen ist. Giezendanners Argument: «Steht Aussage gegen Aussage, gilt im Normalfall das Prinzip ‹im Zweifel für den Angeklagten›. Es ist nicht einzusehen, weshalb das im Strassenverkehrsrecht anders sein sollte.»
Im konkreten Fall streitet der gebüsste Automobilist nicht ab, zu besagtem Zeitpunkt auf besagtem Autobahnabschnitt unterwegs gewesen zu sein. Nur beteuert er, sich korrekt verhalten zu haben.
Strafbefehl und Ausweisentzug gab es aufgrund einer Anzeige, in der ein anderer Automobilist geltend machte, der Gebüsste sei ihm zu nahe aufgefahren und habe ihn rechts überholt. Dass eine solche Anzeige ohne weitere Beweismittel oder Zeugen offenbar für eine Bestrafung genügt, höre er zum ersten Mal, sagt Nationalrat Giezendanner.
Und weil es den meisten Leuten wohl gleich geht, schwant ihm Böses: Für ihn ist die Polizei und niemand anderes dafür zuständig, Verkehrsregelverletzungen zu verfolgen.
Das Bekanntwerden des Falls könne nun aber zu einem Wildwuchs führen. «Eine solche Rechtspraxis fördert das Denunziantentum, es darf aber auf keinen Fall sein, dass in unserem Land Denunziantentum belohnt wird», sagt Giezendanner.
Thierry Burkart, FDP-Grossrat und Vizepräsident des TCS Schweiz, sieht das ähnlich. Auch wenn das Urteil im vorliegenden Fall vielleicht juristisch begründet werden könne, erscheine es ihm doch rechtsstaatlich und politisch höchst problematisch.
Der Fall löse bei ihm «Stirnrunzeln» aus, so Burkart, denn grundsätzlich «sollte niemand verurteilt werden, ohne dass Beweise gegen ihn vorliegen». Auch Burkart befürchtet, dass durch eine solche Rechtspraxis das Denunziantentum gefördert wird, und das ist nach seiner Überzeugung «auch der Verkehrssicherheit keineswegs zuträglich».
Der betroffene Automobilist aus Sulz hat den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht angefochten, weil ihm ein Anwalt schlechte Chancen in Aussicht stellte. Ohne entlastende Zeugen werde es schwierig, eine Verurteilung abzuwenden.
Wenn jemand einen Sachverhalt nachvollziehbar schildere und kein Grund ersichtlich sei, weshalb er eine falsche Beschuldigung erheben sollte (was strafbar wäre), würden die Gerichte seine Aussagen als Tatsachen anerkennen.
Dass dies wirklich allgemeine Praxis ist, würde ein anderer Experte allerdings nicht ohne weiteres unterschreiben. Tatsächlich bestehe im Prozessfall das Risiko, dass bei detaillierten Angaben eines Anzeige-Erstatters das Urteil auch ohne weitere Beweise gegen den Beschuldigten ausfällt, sagt Anton Hänni, Anwalt der TCS-Rechtsschutzversicherung Assista. Wenn jemand von seiner Unschuld überzeugt ist, würde er ihm aber dennoch zum Gang vor Gericht raten.
Dort würden dann beide Seiten vom Richter persönlich befragt und es spiele bei der Beweiswürdigung eine ebenso wichtige Rolle, wie glaubhaft und authentisch die Aussagen des Beschuldigten wirken. Man könne jedenfalls nicht generell sagen, dass jeder Denunziant Erfolg hat, so Hänni. (aargauerzeitung.ch)
Aber die tun ja alles, um täglich irgendwo erwähnt zu werden!