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Das ändert sich 2024 im Strassenverkehr

Autofahrer Daumen hoch
Bild: Shutterstock

Das ändert sich 2024 im Strassenverkehr

2024 gibt es ein paar neue Regeln für den Strassenverkehr. Neue Schilder müssen aber nicht auswendig gelernt werden.
27.12.2023, 10:58
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Ab 1. Januar 2024

Wer zu viel CO2 ausstösst, zahlt extra

Falls ein Personen- oder Lieferwagen zu viel CO2 in die Atmosphäre schleudert und damit seine Zielvorgabe überschreitet, muss vor der Erstzulassung eine Sanktion entrichtet werden. Diese wird neu durch das Bundesamt für Energie (BFE) erhoben. Die für die Berechnung notwendigen Daten werden künftig digital erfasst, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Mitteilung.

Bussgelder aus Deutschland müssen gezahlt werden

Die Schweiz und Deutschland verschärfen die Gangart gegen Tempo- und Parksünder aus dem jeweils anderen Staat. Ab 2024 können Bussgelder auch im Nachbarstaat vollstreckt werden. Grundlage dafür ist der revidierte Polizeivertrag der beiden Staaten. «Der Vertrag sollte im Verlauf von 2024 in Kraft treten», sagte eine Sprecherin des Bundesamts für Polizei (fedpol) anfangs Dezember zur AZ.

E-Autos werden nun auch besteuert

Bislang waren Elektrofahrzeuge steuerlich bevorteilt. Konkret waren sie von der Automobilsteuer befreit. Wird ein normales Verbrennerauto verkauft, werden vier Prozent des Importpreis als Steuer erhoben. Das ist ab 1. Januar 2024 auch bei den Elektroautos so. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern.

Ab 1. März 2024

Neuerungen bei Sehtest und verkehrsmedizinischen Untersuchungen

Sehtests entfallen für Personen, die bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen und eine neue Kategorie erwerben wollen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben möchten.

75 statt 65: Bisher mussten sich schon 65-Jährige einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen, wenn sie erstmals ein Gesuch für einen Lernfahr- oder Führerausweis stellten. Die Altersgrenze liegt neu bei 75 Jahren.

Neuerungen bei Führerausweisentzug

Während eines Entzuges des Lernfahr- oder Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen.

Längere praktische Prüfungen

Wer einen Führerausweis in der Kategorie A (Motorräder mit mehr als 35 kW) und B (Motorfahrzeuge bis 3.5 Tonnen und neun Insassen) machen möchte, wird ab März 2024 länger geprüft. Ab dann muss statt nur 30 Minuten mindestens 45 Minuten auf öffentlichen Strassen gefahren werden.

Ab 1. April 2024

Neue Sicherheitsstandards für Autos und E-Bikes

Neue Fahrzeuge müssen ab April im Einklang mit EU-Regeln mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten sei gemäss Astra sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.

Zusätzlich sollen verbesserte Karosserieelemente die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgängern erhöhen.

Alle neuen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit sie in 20- und 30-Zonen nicht zu schnell fahren. Bereits in Verkehr stehende E-Bikes müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

Ab 1. November 2024

Papier-Führerschein ist nicht mehr gültig

Wer noch einen alten blauen Fahrausweis in Papierform hat, sollte diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 umtauschen. Sonst drohen Bussen, weil der Papierausweis ab dann nicht mehr gültig ist. (ch media / fan)

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117 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mrcl
27.12.2023 11:08registriert Dezember 2020
Och viel schöner wäre doch endlich mal eine konsequente Durchsetzung und Sanktionierung des Artikel 8 Abs. 1 des VRV -Rechtsfahrgebot- Dann würden die Schnarchnasen die mit 90 im Berufsverkehr auf der Mittelspur bei erlaubten 120 fahren, endlich mal für ihr konsequent ignorantes Verhalten bestraft. Nicht nur, dass es den Verkehr unnötig zäh macht, auch erhöht sich hierdurch die Gefahr für Unfälle, da ständig andere Autofahrer auf den linken Streifen ausweichen müssen, der dann eh schon voll ist. Es ist mir absolut unerklärlich, wieso man das selbst nicht sieht und bemerkt.
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SBRUN
27.12.2023 11:18registriert September 2019
Nicht zu vergessen, der pflichtige ISA Assistent. Hier gilt: "ISA wird im Auto vorinstalliert, Fahrer müssen während der ersten sieben Jahren nicht für die Technologie bezahlen. Nach den ersten sieben Jahren stehe es dem Hersteller frei, für den Dienst Gebühren zu erheben, zum Beispiel in Form eines Abonnement-Modells.". Jetzt haben Sie es also geschafft, in das Auto eine Software zu packen, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und für die der Hersteller nach 7J zwingend Geld verlangen kann. Damit kann der Zahnriemen mehr als nur kompensiert werden.
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Zerschmetterling
27.12.2023 11:43registriert Mai 2017
Und nochmehr Assistenzsysteme und Schnickschnack der einem so ein riesen SUV Geschwür überhaupt erst fahren lässt. Ich freu mich jedesmal wenn ich in meinen 91‘er Golf 1 einsteige, der kann nur vorwärts und rückwärts, und bei schönem Wetter auch ohne Dach.
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