Falls ein Personen- oder Lieferwagen zu viel CO2 in die Atmosphäre schleudert und damit seine Zielvorgabe überschreitet, muss vor der Erstzulassung eine Sanktion entrichtet werden. Diese wird neu durch das Bundesamt für Energie (BFE) erhoben. Die für die Berechnung notwendigen Daten werden künftig digital erfasst, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Mitteilung.
Die Schweiz und Deutschland verschärfen die Gangart gegen Tempo- und Parksünder aus dem jeweils anderen Staat. Ab 2024 können Bussgelder auch im Nachbarstaat vollstreckt werden. Grundlage dafür ist der revidierte Polizeivertrag der beiden Staaten. «Der Vertrag sollte im Verlauf von 2024 in Kraft treten», sagte eine Sprecherin des Bundesamts für Polizei (fedpol) anfangs Dezember zur AZ.
Bislang waren Elektrofahrzeuge steuerlich bevorteilt. Konkret waren sie von der Automobilsteuer befreit. Wird ein normales Verbrennerauto verkauft, werden vier Prozent des Importpreis als Steuer erhoben. Das ist ab 1. Januar 2024 auch bei den Elektroautos so. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern.
Sehtests entfallen für Personen, die bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen und eine neue Kategorie erwerben wollen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben möchten.
75 statt 65: Bisher mussten sich schon 65-Jährige einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen, wenn sie erstmals ein Gesuch für einen Lernfahr- oder Führerausweis stellten. Die Altersgrenze liegt neu bei 75 Jahren.
Während eines Entzuges des Lernfahr- oder Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen.
Wer einen Führerausweis in der Kategorie A (Motorräder mit mehr als 35 kW) und B (Motorfahrzeuge bis 3.5 Tonnen und neun Insassen) machen möchte, wird ab März 2024 länger geprüft. Ab dann muss statt nur 30 Minuten mindestens 45 Minuten auf öffentlichen Strassen gefahren werden.
Neue Fahrzeuge müssen ab April im Einklang mit EU-Regeln mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten sei gemäss Astra sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.
Zusätzlich sollen verbesserte Karosserieelemente die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgängern erhöhen.
Alle neuen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit sie in 20- und 30-Zonen nicht zu schnell fahren. Bereits in Verkehr stehende E-Bikes müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Wer noch einen alten blauen Fahrausweis in Papierform hat, sollte diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 umtauschen. Sonst drohen Bussen, weil der Papierausweis ab dann nicht mehr gültig ist. (ch media / fan)