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Thurgauer Staatsanwaltschaft geht in Berufung im Fall Hefenhofen

Thurgauer Staatsanwaltschaft geht in Berufung im Fall Hefenhofen

28.03.2023, 10:3028.03.2023, 11:19
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Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will das Urteil im «Fall Hefenhofen» nicht akzeptieren: Sie kündigte am Dienstag Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arbon an. Dieses hatte den beschuldigten Landwirt vor einer Woche in vielen wichtigen Punkten freigesprochen.

ARCHIVBILD ZUR MEDIENKONFERENZ DER UNTERSUCHUNGSKOMMISSION IM FALL HEFENHOFEN, AM DONNERSTAG, 4. JANUAR 2018 - Die Polizei sichert die ersten Tiere vom Hof von Ulrich K., der wegen der Quaelerei von P ...
Die Polizei sicherte am 4. Januar 2018 die ersten Tiere auf dem Hof von Ulrich K.Bild: KEYSTONE

Es sprach den 54-jährigen Schweizer am 21. März noch der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Ausserdem auferlegte es ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Sie warf ihm vor, jahrelang Pferde, Schweine, Rinder und weitere Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben. Die Tiere wurden laut der Anklage auf viel zu kleinen Flächen gehalten. Manche waren völlig verdreckt und unterernährt, konnten teils nicht ins Freie.

Der Verteidiger wies die Vorwürfe zurück. Er forderte für den Landwirt einen Freispruch. Das Bezirksgericht folgte mit seinem Urteil mehrheitlich den Argumenten der Verteidigung. In der Urteilsbegründung ging es hart ins Gericht mit dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft.

Die von der Anklage vorgebrachten Beweise seien zum Teil nicht verwertbar. Verschiedene Rechte des Landwirts seien verletzt worden. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft, sie könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend dagegen Stellung nehmen. Der Hauptvorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, sei aber unzutreffend.

Ein separates Strafverfahren ist gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (saw/sda)

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