Am 3. August 2017 war die Thurgauer Gemeinde Hefenhofen plötzlich in den nationalen Schlagzeilen. Der «Blick» veröffentlichte Bilder von ausgemergelten Pferden. Wenige Tage darauf liess der Kanton Thurgau den Betrieb räumen.
Landwirt Ulrich K. soll zahlreiche seiner Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Hunde, Hühner und Rinder mangelhaft gehalten und gepflegt haben. Zahlreiche Tiere sollen unterernährt, verschmutzt, verletzt oder erlahmt gewesen sein.
Am Bezirksgericht Arbon TG findet derzeit der Prozess gegen Ulrich K. statt. Am Mittwoch plädierte der Verteidiger des beschuldigten Landwirts aus Hefenhofen TG. Er forderte einen umfassenden Freispruch und einen Verzicht auf ein Tätigkeitsverbot.
Der Verteidiger rekapitulierte und kritisierte die Vorgänge, die zur Zwangsräumung des Hofs geführt hätten. Die in den Medien kursierenden Fotos, die Tierschützer von den angeblich alarmierenden Zuständen auf dem Hof gemacht hätten, seien allerdings nie daraufhin geprüft worden, ob sie nicht manipuliert worden.
Ein Fernsehbericht ein paar Tage vor der Hofräumung, der mit Einverständnis des Beschuldigten entstanden sei, habe jedenfalls «überhaupt keine Missstände» auf dem Hof gezeigt. Der Landwirt sei «gut umgegangen» mit den Tieren.
Gemäss den Schilderungen des Anwalts waren die Zustände auf dem Hof bei Weitem nicht wie auf den Bildern. Die Behörden hätten schlicht dem Druck der Medien und der dadurch «hoch emotionalisierten Öffentlichkeit» nachgegeben. Der zuständige Regierungsrat habe den Landwirt seiner Laufbahn geopfert.
Es dränge sich der Eindruck auf, der Beschuldigte müsse eine Rolle als alleiniger Sündenbock spielen. Der Prozess gegen ihn werde als erster und «im grellen Medienlicht» durchgeführt. Wenn später der Prozess gegen die Amtstierärzte stattfinde, dürfte das öffentliche Interesse erloschen sein. Ein Antrag auf Vereinigung der Verfahren sei aber, bestätigt vom Bundesgericht, abgelehnt worden.
Laut Anklage hat der heute 54-jährige Schweizer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt. In der Anklageschrift wird K. neben Tierquälerei vorgeworfen, Briefe mit pornografischen Fotomontagen und Beschimpfungen an den damaligen Kantonstierarzt und einen Regierungsrat verschickt zu haben. Zudem sind neben K. noch zwei Metzger angeklagt. Sie sollen kranke Ferkel an K. weitergegeben haben, anstatt sie zu töten. K. habe dann die Tiere auf seinem Hof gemästet und sie an die Metzger zurückgegeben. Das Fleisch der kranken Ferkel soll danach unzulässig verkauft worden sein.
Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 6.5 Jahre sowie eine Geldstrafe.
(yam/sda)
U.K. kenne ich als kauzigen, aufbrausenden Menschen ohne Empathie oder Mitgefühl. Ich habe ihn stets gemieden. Nach dem Tod seines Vaters hat ihm niemand mehr die Stirn geboten. Ich bezweifle nicht, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt sind und hoffe, dass er gerecht bestraft wird.
Ich bin grad ein wenig sprachlos.