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Der Tierschutzfall Hefenhofen TG geht zurück ans Bezirksgericht

Der Tierschutzfall Hefenhofen TG geht zurück ans Bezirksgericht

18.03.2025, 10:5118.03.2025, 10:51
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Das Thurgauer Obergericht hat den Tierschutzfall Hefenhofen an das Bezirksgericht Arbon TG zurückgewiesen. Anders als die Vorinstanz beurteilt das Obergericht die bei der Hofräumung 2017 erhobenen Beweise als verwertbar.

Das Bezirksgericht Arbon muss die Hauptvorwürfe gegen den angeklagten Pferdezüchter aus Hefenhofen neu verhandeln. Das urteilte das Thurgauer Obergericht, wie dieses am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Laut Beschluss dürfen die Beweismittel gegen den ehemaligen Pferdehändler verwendet werden.

ARCHIVBILD ZUR MEDIENKONFERENZ DER UNTERSUCHUNGSKOMMISSION IM FALL HEFENHOFEN, AM DONNERSTAG, 4. JANUAR 2018 - Die Polizei sichert die ersten Tiere vom Hof von Ulrich K., der wegen der Quaelerei von P ...
Die Polizei sichert den Hof. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht bewertete 2023 die meisten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar. Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall unter grosser medialer Beachtung ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand. Sie sprachen den Pferdezüchter in den meisten Punkten frei.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen mehrfacher Tierquälerei und zahlreicher weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und zog den Freispruch weiter. (rbu/sda)

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