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Staatsanwaltschaft untermauert Beweise im Fall Hefenhofen

Berufungsprozess im Fall Hefenhofen: Staatsanwaltschaft untermauert Beweise

29.10.2024, 10:1629.10.2024, 10:18
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Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag beim Start des Prozesses vor dem Thurgauer Obergericht die Beweise gegen den ehemaligen Pferdehändler aus Hefenhofen als verwertbar verteidigt. Sie beantragt ausserdem, zahlreiche Zeugen zum Fall zu befragen.

Das Militaer sichert die Pferde vom Hof von Ulrich K., der unter dem Verdacht der Quaelerei von Pferden steht, aufgenommen am Dienstag, 8. August 2017, in Hefenhofen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Der Hof ist 2017 geräumt worden. Bild: KEYSTONE

In einer Vorverhandlung zum Tierschutzfall Hefenhofen verteidigte die Staatsanwaltschaft die Rechtmässigkeit der 2017 durchgeführten Räumung des Hofs eines renitenten Bauern.

Sämtliche Beweise, die dabei erhoben wurden, seien verwertbar, appellierte der zuständige Staatsanwalt vor dem Obergericht. Er stellte den Antrag, zahlreiche Personen als Auskunftspersonen zur Räumung und zum angetroffenen Zustand des Hofs zu befragen, etwa den Polizeikommandanten, Mitarbeiter des Veterinär-, des Landwirtschaftsamtes oder der Armee.

Das Bezirksgericht Arbon beurteilte 2023 die meisten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar. Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand. (cst/sda)

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Ulrich K. äussert sich zum Quäl-Hof
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