613 Halter von Nutztieren wurden alleine letztes Jahr verurteilt, weil sie das Tierschutzgesetz verletzt haben. Die «Sonntagszeitung» hat alle Entscheide eingesehen. Sie offenbaren skandalöse Zustände auf Schweizer Bauernhöfen.
In Zürich wurde ein Landwirt bestraft, der 39 Rinder elend an einer Grippe verenden liess. Er habe gewusst, dass seine Tiere krank sind, steht im Strafbefehl. Aber trotzdem «bewusst kein Tier mehr behandelt».
Auch die Schweine eines Thurgauer Züchters mussten leiden. «Die Tränkebecken waren mit Kot gefüllt und für die Tiere unbenutzbar.» Immer wieder müssen die Behörden todkranke Tiere einschläfern. Oder sie sind bereits verendet, so wie auf einem Luzerner Hof. Der Kadaver eines Schweines wurde laut Urteil einfach liegen gelassen, «sodass die anderen Schweine die Überreste frassen».
Der Schweizer Bauernverband gibt an, es gebe schwarze Schafe. Man müsse aber betonen, dass die Mehrheit der Bauern gut für die Tiere sorge. Allerdings müssen jährlich jedem siebten Bauern wegen Verfehlungen die Subventionen gekürzt werden. Auch bei diesen Abzügen geht es meist um Mängel im Tierschutz, wie Daten des Bundes erstmals zeigen.
Am häufigsten waren letztes Jahr Verstösse gegen den Tierschutz von Rindern (3905). Auch Vergehen gegen Schweine (910), Pferde (816) und Schafe (466) führten regelmässig zu Abzügen der Direktzahlungen. 1100 Franken wird fehlbaren Bauern im Durchschnitt gestrichen. Das beeindruckt notorische Problembauern nicht. «Es gibt zum Teil Tierhalter, die offenbar damit leben, dass ihnen wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz jedes Jahr Direktzahlungen gekürzt werden», sagt der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss.