
Die Waffen auf dem weissen Tisch unterliegen ab Anfang Juni den neuen Waffenregelungen, die Waffen auf dem schwarzen Tisch sind nicht betroffen. Bild: fedpol
22.05.2019, 18:3525.09.2020, 10:38
Am Sonntag hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Übernahme des EU-Waffenrechts mit 63,7 Prozent angenommen. Die Änderung des Gesetzes tritt wohl bis Anfang Juni in Kraft. Dies veranlasst einige Waffenbesitzer, sich vor dem Ende des Monats noch eine halbautomatische Waffe zu besorgen.
In einem Info-Mail eines Waffenhändler aus Schaffhausen, das watson vorliegt, steht Folgendes: «Wer noch ein Halbautomatisches Selbstlade-Gewehr benötigt, muss JETZT den Waffen Erwerbsschein beantragen UND die Waffe bestellen. Bedenkt, dass Ihr nicht die Einzigen seid, und dass überall mit Wartezeiten zu rechnen ist.»
watson hat beim Waffenhändler nachgefragt. Dieser bestätigt: «Es stimmt, die Waffenkäufe haben in den letzten beiden Monaten stark zugenommen. Seit diesem Sonntag ist die Nachfrage nochmals gestiegen. Nach der Abstimmung sind wohl einige erschrocken und wollen nun noch Waffen unter der alten Regelung erwerben.» watson kontaktierte weitere Schweizer Waffenläden, dort hiess es jedoch nur: «Kein Kommentar.»
Hoch sei die Nachfrage vor allem bei den sogenannten halbautomatischen Gewehren, die grosse Magazine fassen können. Also genau bei denjenigen, die unter der neuen Waffenregelung nur noch mit Sonderbewilligung erhältlich sind. «Besonders bei den Gewehren haben wir einen Anstieg des Absatzes beobachtet, Zahlen für die Faustfeuerwaffen liegen noch keine vor», sagt der Waffenhändler aus Schaffhausen. (leo)
Drei Jahre Zeit, die Waffe zu melden
Vor der Gesetzesänderung braucht man lediglich einen Waffenerwerbsschein für halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen. Ab Juni sind halbautomatische Gewehre und Faustfeuerwaffen mit Magazinen über 20 beziehungsweise über 10 Patronen nur noch mit einer Sonderbewilligung erhältlich. Damit gehören sie offiziell zu den verbotenen Waffen.
Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine solche Waffe erwarb und diese nicht in einem kantonalen Waffenregister verzeichnen liess, muss dies innert drei Jahren nachholen. Die Waffe werde aber in keinem Fall beschlagnahmt, verspricht das Bundesamt für Polizei fedpol
auf seiner Webseite. (leo)
Das Streitgespräch zum Waffenrecht:
Video: nico franzoni
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