Schweiz
Verbrechen

«Mega herzig» und illegal – Igel-Halter wird verurteilt

«Mega herzig» und illegal – Igel-Halter wird von Zürcher Bezirksgericht verurteilt

21.06.2023, 15:5521.06.2023, 16:23
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Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen Igel-Halter zu einer Busse von 900 Franken verurteilt. Der 25-Jährige hatte einen Weissbauchigel gekauft, weil diese so häufig auf Social Media zu sehen waren und er sie «mega herzig» fand. Die Haltung war jedoch illegal.

Das Gericht verurteilte den angehenden Piloten wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes. Der Schweizer hatte den afrikanischen Weissbauchigel auf nur 0,2 Quadratmetern Fläche gehalten. Vorgeschrieben wären 2 Quadratmeter.

«Sie wussten genau, dass Sie einen Kurs hätten absolvieren müssen und eine Haltebewilligung gebraucht hätten», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Und Sie wussten auch, dass das Gehege viel zu klein war.»

Nur in der Nacht liess der Mann den Igel jeweils im Schlafzimmer laufen. Obwohl er das junge Igel-Männchen sehr niedlich fand, wollte sein Halter es irgendwann loswerden. «Es war Aufwand und ich hatte das Gefühl, zu wenig Zeit für ihn zu haben», sagte er.

Polizei nimmt Igel mit

Weil er einen Abnehmer suchte, kam die illegale Haltung schliesslich ans Licht. Denn für afrikanische Weissbauchigel braucht es in der Schweiz eine Haltebewilligung – und diese gibt es erst mit einem Kurs. Beides hatte der Schweizer nicht vorzuweisen.

Eines Tages stand die Polizei in seinem Schlafzimmer und nahm den Igel mit, um ihn in eine bessere Haltung abzugeben. Wohin er kam, interessierte den Halter jedoch nicht, er erkundigte sich nicht weiter danach. «Ich nahm an, dass er in gute Hände kommt.»

Das Veterinäramt brachte schliesslich das Strafverfahren gegen den Igel-Halter ins Rollen. Das Zürcher Statthalteramt hielt eine Busse von 200 Franken für angemessen – nach Ansicht des Veterinäramts jedoch viel zu wenig, weshalb es nun zu einem Gerichtsprozess kam.

Mr. Pokee mit 1,5 Millionen Followern

Afrikanische Weissbauchigel haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wahren Social-Media-Phänomen entwickelt. Obwohl sie sich wegen ihrer Stacheln schlecht zum Kuscheln eignen, gibt es zahlreiche Accounts, in denen sie als Haustiere inszeniert werden.

Bildnummer: 56686873 Datum: 11.12.2011 Copyright: imago/McPHOTO
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Ein Social-Media-Phänomen: der afrikanische Weissbauchigel.

Der bekannteste Igel war Mr. Pokee, der mittlerweile starb. Er hatte über 1,5 Millionen Follower. Seine Halterin, eine Influencerin, ersetzte ihn inzwischen durch einen zweiten Igel, Herbee. Tierschützer raten von der Haltung von Igeln generell ab. (lst/sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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_andreas
21.06.2023 19:14registriert April 2020
Und woher hatte er den Igel? Macht sich der Verkäufer nicht auch strafbar wenn dieser den Igel eifach jemandem ohne Haltebewilligung gibt?
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Müller Lukas
21.06.2023 23:11registriert August 2020
"Das Zürcher Statthalteramt hielt eine Busse von 200 Franken für angemessen"
Boah. Krass. Das wäre ja das 0.8-fache der Busse, die man für ein überfahrenes Rotlicht (mindestens!) bekommt. Das ist natürlich eine heftige Strafe...
Jetzt mal im Ernst: Wie UM ALLES IN DER WELT kommt jemand auf die Idee, dass 200.- angemessen sein könnten? 🤦‍♀️😆
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Ichwillauchwassagen
21.06.2023 18:17registriert Mai 2019
Was für ein Idiot.
Tiere halten, weil herzig geht gar nicht, Tiere sind Lebewesen und haben Gefühle!
Also nur Tiere halten wenn man denen gerecht wird.
Hoffe der Dude vergeigt seine Pilotenprüfung und wird Haustechniker, dann kann er sich auch mit Tieren auseinandersetzen, sie gerne in der Nacht im Schlafzimmer herum krabbeln.
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