«Keine Generation Z!»: Zürcher Jobinserat sorgt für Aufsehen – und Kritik
In der Anzeige, die auf der Stellenplattform jobs.ch geschaltet wurde, wird nach einer oder einem Teamleitenden Pflege «mit Herz und Verstand» gesucht. Nicht erwünscht sind Bewerbungen von Angehörigen der Generation Z (ungefähr die Jahrgänge 1996 bis 2010, die Definitionen variieren leicht). Nebst fachlichen Titeln fordert die Spitexfirma aus Rümlang «mehrjährige Berufserfahrung» und «keine Montag, Freitag, Krankenscheinmentalität».
Der pauschale Ausschluss der jüngsten Generation auf dem Arbeitsmarkt ist ungewöhnlich – und er sorgt für Kritik. So erklärt Unternehmerin Yaël Meier, die sich mit ihrer Firma als Vertreterin und Sprachrohr der Generation Z positioniert, gegenüber der NZZ am Sonntag:
Die 25-Jährige räumt jedoch ein, dass sie Aussagen über die vermeintlich mangelnde Einsatzbereitschaft und überhöhte Ansprüche an die Work-Life-Balance von jungen Menschen häufig zu hören bekomme. Die Generation Z habe eine andere Art von Arbeitsethik, was häufig auf Unverständnis bei Angehörigen älterer Generationen stosse. Deshalb brauche es andere Ansätze, um den Esprit der Jungen zu wecken.
Das Klischee einer arbeitsfaulen jungen Generation hält sich bei vielen Menschen jenseits der 30 hartnäckig – obwohl Studien schon mehrfach aufzeigten, dass Gen-Z-Angehörige nicht prinzipiell weniger arbeiten, aber durchaus andere Prioritäten und Anforderungen an Arbeitgeber haben.
So ist jungen Menschen wichtig, dass sie Sinn in ihrer Arbeit sehen und sie machen eher Dienst nach Vorschrift, wenn sie diesen nicht erkennen. Darüber hinaus sind sie illoyaler und bleiben weniger lang beim selben Arbeitgeber, als ältere Menschen – was auf ein anderes Selbstbild und mehr Selbstbewusstsein im Umgang mit Unternehmen zurückzuführen sein könnte.
Das Rümlanger Unternehmen wollte gegenüber der «NZZ» nicht Stellung zu der Ausschreibung nehmen. Sie ist weiterhin mit dem Zusatz «keine Generation Z!» auf der Stellenplattform geschaltet.
Diskriminierend ist der Ausschluss einer Gruppe von Menschen bei Job-Ausschreibungen aus rechtlicher Sicht in der Schweiz derweil nicht. Firmen dürfen selbst bestimmen, wen sie zur Bewerbung einladen und wen sie einstellen – und wen nicht. Aussergewöhnlich ist die Unverblümtheit des Gen-Z-Ausschlusses im Inserat aber allemal. (con)
