Student mit über 100 km/h in 50er-Zone geblitzt – Bundesgericht hebt Urteil auf
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Autolenkers aufgehoben, der in der 50er-Zone mit über 100 km/h unterwegs war. Die Waadtländer Justiz habe unzureichend begründet, weshalb es eine bedingte Freiheitsstrafe statt einer Geldstrafe ausgesprochen habe.
Mit Auto des Vaters erwischt
Der zum Zeitpunkt der Tat 22-jährige Student wurde im Oktober 2022 mit einer Geschwindigkeit von 103 km/h geblitzt, abzüglich der Sicherheitsmarge. Die Höchstgeschwindigkeit betrug auf dem Abschnitt 50 km/h. Der Junglenker hatte sich das leistungsstarke Auto seines Vaters ausgeliehen. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Im Februar 2024 wurde der junge Mann erstinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft verhängte das Kantonsgericht Waadt eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und bestätigte die Busse.
Richter hätten Spielraum
Laut Bundesgericht hat die Vorinstanz ihren Ermessensspielraum nicht ausgeschöpft. Dieser stehe dem Gericht gemäss der 2023 eingeführten Gesetzesbestimmung bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu, die eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren vorsehen würden.
Eine Geldstrafe sei möglich bei Lenkern, die in den letzten zehn Jahren nicht wegen Verkehrsdelikten verurteilt worden seien. In den Genuss dieser Regelung kämen auch Autofahrer, die seit weniger als zehn Jahren im Besitz eines Führerscheins seien.
Gericht muss nochmals über den Fall entscheiden
Im vorliegenden Fall haben die Waadtländer Richter gemäss Bundesgericht nicht erklärt, warum sie eine Freiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe verhängt haben. Letztere sei vorzuziehen, bei geringfügigen oder mittelschweren Delikten, die von einem Täter ohne Vorstrafen begangen worden seien.
Der Fall wird an die Waadtländer Justiz zurückverwiesen, die ihre Entscheidung begründen oder korrigieren muss. (sda)
