Gefängnis und Landesverweis für tunesischen Drogendealer im Wallis
Ein Tunesier, der einen grossen Haschischhandel in der Siedlung Aldrin in Siders VS organisiert haben soll, ist vom Kantonsgericht Wallis mehrheitlich für schuldig befunden worden. Er wurde zu 45 Monaten Freiheitsstrafe und sieben Jahren Landesverweis verurteilt.
Wie bereits das Bezirksgericht von Siders am 7. August 2025, das ihn zu vier Jahren Haft verurteilt hatte, befand das Kantonsgericht den 23-jährigen Tunesier am Dienstag in mehreren Anklagepunkten für schuldig: wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, schwerer Erpressung und versuchter schwerer Erpressung. Seine Berufung wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nach Angaben des Kantonsgerichts umfasste der Drogenhandel des Hauptangeklagten und eines mutmasslichen Mittäters, der noch nicht verurteilt wurde, den Verkauf von mindestens 450 Kilogramm Haschisch mit einem Gewinn von 135'000 Franken.
«Angesichts der Menge der verkauften Drogen, der Dauer des Handels, des erzielten Gewinns und der Organisation ist sein Vergehen schwerwiegend», sagte die Präsidentin des Kantonsgerichts, Camille Rey-Mermet, bei der öffentlichen Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag in Sitten. «Er hat diesen Handel trotz seines jungen Alters professionell organisiert. Er hat gewerbsmässig gehandelt. Er hat seinen Handel sogar fortgesetzt, als er in den Genuss der Halbgefangenschaft kam», fuhr die Richterin fort.
Der Nordafrikaner hatte während des Berufungsprozesses am 8. Januar zugegeben, 250 Kilogramm Haschisch verkauft zu haben. Er hatte sich jedoch geweigert, seine Beteiligung an verschiedenen verbalen und körperlichen Drohungen zuzugeben.
«Mein Mandant hat nichts mit einem Gangsterboss aus den französischen Vorstädten zu tun», hatte sein Anwalt Jean-Luc Addor während des Prozesses ausgeführt. «Er ist weder Pablo Escobar noch Nicolas Maduro oder Bernard Rappaz. Er hat nie bestritten, in grossem Stil mit Drogen gehandelt zu haben. Er bittet nur um eine letzte Chance, sich trotz seiner ziemlich schweren Vorstrafen wieder in die Gesellschaft zu integrieren», so Addor. Er hatte das Gericht gebeten, seinem Mandanten die Ausweisung aus dem Land zu ersparen. Das Gericht folgte ihm allerdings nicht.
Addor, der sich nach der Urteilsverlesung nicht äussern wollte, hat nun 30 Tage Zeit, um beim Bundesgericht Berufung einzulegen.
Fall sorgte für Aufsehen
Ende 2023 hatte die Polizei nach mehrmonatigen Ermittlungen in der Aldrin-Siedlung in Siders ein Drogen-Netzwerk zerschlagen, in das rund 30 Jugendliche verwickelt waren, darunter einfache Aufpasser, Transporteure und Wiederverkäufer.
Der Fall, der erst im Februar 2025 publik wurde, hatte für Aufsehen gesorgt, insbesondere weil die Kantonspolizei von «Verhältnissen wie in französischen Vororten» gesprochen hatte. (sda)
