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Für den Walliser Boten WB sind die Todesanzeigen eine lukrative und todsichere Einnahmequelle. Je nach gesellschaftlicher Stellung der Verstorbenen fliessen dabei beträchtliche Beträge in die Schatulle des Mengis-Verlags, der den WB herausgibt.
Mit den Jahren und Jahrzehnten hat sich ein nicht geringer sozialer Druck auf viele Vereine, Arbeitgeber, Jahrgänger, Parteien, Sportclubs und dergleichen aufgebaut, die den lieben Verstorbenen mit einer eigenen Todesanzeige die letzte Ehre zu erweisen haben. Dabei kann es vorkommen, dass sich die Todesanzeigen für einen prominenten «Entschlafenen» an mehreren Tagen im WB geradezu stapeln. Hinzu kommen die Danksagungen wenige Wochen nach der Beisetzung.
In letzter Zeit erfreut sich ein weiteres, geschäftsförderndes Stilelement grosser Beliebtheit: In den WB-Todesanzeigen werden nämlich neben den lebenden immer öfter auch die bereits verstorbenen Angehörigen der Toten aufgelistet.
Zur optischen Unterscheidung der Lebenden und der Toten dient dabei ein Kreuzzeichen, das vor dem Namen der Verstorbenen eingefügt wird, wie die folgende, anonymisierte Todesanzeige exemplarisch zeigt:
Mit der gemeinsamen Auflistung werden skurrilerweise auch die längst Verstorbenen mit Tätigkeiten oder Empfindungen ausgestattet, die bisher den Lebenden vorbehalten waren: «In tiefer Trauer» oder «In dankbarer Erinnerung» oder «Im stillen Gedenken».
Der Hauptzweck dieser erweiterten Todesanzeigen ist säkularer Art: Die Namenlisten der Verstorbenen verlängern die Todesanzeigen und erhöhen damit den Preis. Zur Freude des Mengis-Verlags.
Gar keine Freude an einem solchen Schabernack hat Anton Carlen, Pfarrer und Dekan im Goms. Wenige Tage just vor Allerseelen prangerte er in einem Leserbrief im WB die neue «Unsitte» mit deutlichen Worten an: «Dies ist ein völliger Unsinn. Verstorbene können ja nicht mehr trauern und als Tote fühlen sie sich auch nicht mehr ‹In dankbarer Erinnerung› an die eben Verstorbenen.»
Laut Carlen dienen die Namen der Toten «höchstens noch den Einnahmen der Inserateabteilung, die die Todesanzeige drucken dürfen». Und er hofft, «dass der WB es mir nicht übelnimmt».