Ein Restaurant, irgendwo in der Schweiz: Zwei Personen tafeln zusammen, bestellen die Rechnung. Jeder bezahlt seinen Anteil und lässt sich vom Kellner die Quittung geben. Sie sind Kollegen, arbeiten beim gleichen Unternehmen. So weit so gewöhnlich. Kurz darauf wird allerdings ein Dritter stutzig. Er ist Chefsekretär und geht die Spesenabrechnungen der Angestellten durch. Dabei fällt ihm auf: Eine der Quittungen mit dem geforderten Betrag kennt er bereits. Beide Mitarbeiter stellten nicht nur ihren Anteil des Essens in Rechnung – sondern jeweils den Gesamtbetrag.
Über Spesenabrechnungen sind in diesem Jahr nicht nur die beiden Angestellten eines mittelgrossen Unternehmens gestolpert. Die Exzesse der Genfer Stadträte trieben Bürgerinnen und Bürger auf die Strasse und weckten das Interesse der Staatsanwaltschaft – sie hat Strafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung eingeleitet.
Untersuchungen finden auch auf der geografisch gegenüberliegenden Seite der Schweiz statt: Drei Mitarbeiter der Universität St. Gallen (HSG) werden unter die Lupe genommen. Und auch Verteidigungsminister Guy Parmelin versprach diese Woche, dass der Kräuterschnaps beim Armeekader nicht mehr gleich üppig weitersprudelt.
Thomas Knecht ist Leitender Arzt der forensischen Psychiatrie in Appenzell Ausserrhoden und verfasst Gutachten von Wirtschaftskriminellen. Er sagt, dass Spesenbetrug die «niederschwelligste Art der Weisse-Kragen-Delinquenz» sei. Diese wird auch Kriminalität der höheren Schichten genannt. Denn die Täter oder Täterinnen haben Kaderstellen oder hohe Posten inne. Ihre Positionen verschaffen ihnen Vertrauen – das sie schliesslich missbrauchen.
Der Hang zum Tricksen bei Spesenabrechnungen steckt allerdings auch in manchen gewöhnlichen Mitarbeitern. Ob Kader oder Belegschaft: Die Dreistigkeit nimmt in der Regel schleichend zu. Begünstigt wird diese durch ein offen formuliertes Spesenreglement und eine schwache Kontrolle. Knecht sagt: «Wer sich von der Grau- in die Tabuzone begibt und keine negativen Konsequenzen erfährt, wird mutiger.» Wer also anfänglich bei den abgerechneten Kilometerzahlen der Autofahrten trickst, führt irgendwann die Partnerin in ein Restaurant – und deklariert den Abend als Geschäftsessen. Bis der Champagnerkorken knallt ist es dann nur noch ein kleiner Schritt.
Doch wie viele Mitarbeiter haben schon ihre Spesen in die Höhe geschraubt – und welcher Schaden entsteht dadurch bei Schweizer Unternehmen? «Die Anzahl Fälle von Spesenbetrug ist nicht bekannt. In der Regel werden die Fälle firmenintern untersucht und es kommt nicht zu einer Strafanzeige», sagt Claudia Brunner. Sie leitet den Studienbereich Wirtschaftskriminalistik an der Hochschule Luzern. Anhaltspunkte würden internationale Studien liefern, sagt sie: «Gemäss dem ‹Report to the Nations› macht Spesenbetrug in Westeuropa 13 Prozent der Mitarbeiterdelikte aus.»
Einem Betrug auf die Schliche zu kommen, sei nicht einfach, sagt ein Chefsekretär. «Es ist eine Minderheit, die betrügt. Aber es wird gemacht, das ist klar.» Er geht davon aus: Einige tricksen ab und zu, andere gehen systematisch vor. «Wenn man es allerdings in grossen Zügen machen will, wird es aufwendig», sagt er.
Wer wie er regelmässig die eingegebenen Quittungen prüft, kommt zum Schluss: «Anhand der Spesenabrechnung sieht man, wie einer tickt.» Er hat sie in vier Typen eingeteilt: Der Erste, chaotisch veranlagt, macht sie nie. Der Zweite ist korrekt. Der Dritte rechnet auch eine Autofahrt von drei Kilometern ab, für die er knapp zwei Franken zurückerstattet bekommt. Und der Vierte, der trickst.
Das bestätigt auch ein Geschäftsleitungsmitglied, das regelmässig die Spesen prüft. Ihm falle auf, dass die jüngeren Mitarbeitenden in der Regel sorgfältiger und pflichtbewusst abrechnen. Bei den über 40-Jährigen falle es «eher nonchalant» aus. Verstösse gegen das Spesenreglement kämen vor. Zuweilen nach dem Motto: «Rausholen, was geht». Oftmals aber auch, weil «die jeweiligen Personen nicht allzu weit überlegt haben», wie er sagt.
Als Beispiel nennt er einen Mitarbeiter, der aus beruflichen Gründen auswärts übernachten musste. Er hat sich bei einer Verwandten einquartiert, die zufälligerweise in diesem Ort wohnt. Zum Dank lud er zu einem üppigen Nachtessen. Am Schluss präsentierte er dem Unternehmen eine Rechnung über 500 Franken. Ein Hotelzimmer wäre deutlich günstiger ausgefallen.
Psychiater Knecht sagt, dass es sich bei missbräuchlichen Spesenabrechnungen oftmals nicht nur um «eine schnöde Bereicherung» handle. Gerade wenn das Geld für gesellige Anlässe ausgegeben wird. Vielmehr gehe es dabei um Selbstdarstellung. Um eine Machtdemonstration.
Die psychologische Fachwelt nennt dies den Potlatch-Effekt. Der Begriff bezeichnete ursprünglich Gastmahle, die ein indianischer Häuptling gab, um seine eigene Herrlichkeit zu zeigen. «Dieses Verhalten lässt sich bis heute beobachten. Für ausgewählte Kreise werden üppige Happenings ausgerichtet, um sich selbst als grosszügigen Gastgeber zu inszenieren», sagt Knecht. Nur: Für die Kulanz zahlen am Schluss die Firmen- oder Staatskassen. (aargauerzeitung.ch)
Aber bei Politikern sinds einfach unsere Steuern.
Und sie wollen ja immer die Volksvertretung sein...