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WG-Versicherungen: Was brauchen wir?

Leben in der WG: Wer zahlt im Ernstfall? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Versicherung

13.12.2015, 12:51
beni manz / moneyland
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Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft kann Spass machen. Häufig hat das WG-Leben aber auch so seine Tücken. Diese treten nicht selten im unverhofften Ernstfall auf.

Zum Beispiel dann, wenn etwas beschädigt wird oder in die Brüche geht. Wer zahlt, wenn die Herdplatte kaputt geht? Wer ersetzt das beschädigte Sofa im Wohnzimmer nach einer WG-Party? Wer kommt für den Wasserschaden auf dem gemeinsamen Parkettboden auf?

WG in Scherben: Wer zahlt?

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Um einem Streit vorzubeugen und den Schaden zu begrenzen, kann es sich lohnen, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Diese kommt, wie der Name schon sagt, für den Schaden am Hausrat auf. Und zwar dann, wenn die versicherten Mitbewohner den Schaden nicht selbst verursachen.

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So sind Schäden an den Haushaltsgegenständen durch Einbruch, Feuer oder Wasser gedeckt. Die Versicherung zahlt den Schaden abzüglich eines Selbstbehalts. Bei Naturkatastrophen beträgt dieser 500 Franken. Bei anderen Ereignissen musst du je nach Versicherung zwischen 100 und 1000 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen.

Lohnt sich eine Hausratversicherung für eine WG?

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Die Prämien der Hausratversicherung sind unter anderem von der Deckungssumme abhängig und kosten in der Regel maximal einige Hundert Franken pro Jahr. Das kann sich, muss sich aber nicht lohnen.

Wenn du und deine WG-Genossen neben Bett, Tisch und Schrank auch kostbarere Gegenstände besitzen, kann eine Hausratversicherung eine sinnvolle Investition sein. Wenn ihr sehr einfach wohnt, ist eine Hausratversicherung aber eher «nice-to-have».

Hausratversicherung: Was ist gedeckt?

Achtung: Die Hausratversicherung kommt nicht für jeden Schaden auf. Gläsernes Mobiliar zum Beispiel wird nicht durch die gewöhnliche Hausratversicherung gedeckt, sondern muss falls gewünscht separat mit einer Glasbruch-Versicherung versichert werden. Das lohnt sich aber für die meisten Wohngemeinschaften kaum.

Nicht versichert ohne Zusatzdeckung sind auch Gegenstände, die ausserhalb der eigenen vier Wände gestohlen werden. Zum Beispiel der Laptop an der Uni oder das Velo am Bahnhof. Dafür benötigst du die kostenpflichtige Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts».

Für Schäden am Gebäude selbst – dazu gehören zum Beispiel auch Wände, Boden oder Fenster – kommt in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters auf.

Schaden selber verursacht: Wer zahlt?

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Schaden, der durch die Versicherten selbst verursacht wird, ist nicht über die Hausrat-, sondern über die Haftpflichtversicherung gedeckt. Sie schützt nicht nur vor Schadensereignissen an Personen, sondern auch an der Wohnung oder dem Haus.

Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, sobald du «auf den eigenen Beinen stehst». Im Worst-Case-Szenario können die Folgekosten eines von dir verursachten Unfalls Hunderttausende von Franken betragen. Ohne Haftpflichtversicherung kann dich ein solches Ereignis finanziell ruinieren.

Hausratversicherungen werden häufig im Kombipaket mit Haftpflichtversicherungen angeboten. Nach Wunsch lässt sich aber auch die Haftpflichtversicherung separat abschliessen – was sich für alle WG-Mitbewohner empfiehlt.

Wie schliesse ich eine WG-Versicherung ab?

Auf jeden Fall solltest du den Wert des Hausrats richtig abschätzen, damit weder eine Unter- noch eine Überversicherung besteht.

Hast du eine Hausratversicherung?

Beachten solltest du auch, dass manche Schweizer Versicherungsfirmen zwar Hausrat- und Haftpflichtversicherungen anbieten, diese aber nicht für Wohngemeinschaften offerieren. Eine kurze Nachfrage lohnt sich.

Bei einigen Hausratversicherungen reicht die Angabe der Anzahl Personen in der Versicherungspolice. Bei anderen Versicherungsfirmen ist die namentliche Erwähnung aller versicherten Bewohner auf der Police Pflicht.

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