Die zur Swatch Groupe gehörende Uhrenmanufaktur Montres Breguet muss einem Mann wegen missbräuchlicher Kündigung fünf Monatslöhne zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Entlassene stammt aus Kamerun und wurde von einem anderen Mitarbeiter immer wieder rassistisch angegangen, ohne dass die Firma etwas dagegen unternahm.
Als der Betroffene schliesslich wegen des psychischen Drucks über mehrere Monate hinweg arbeitsunfähig war, kündigte ihm das Unternehmen.
Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts bestätigt. Das Unternehmen sei seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen, schreibt das Bundesgericht.
Die Firma habe keine nachhaltigen Massnahmen getroffen, um das Mobbing gegen ihren Mitarbeiter zu verhindern. Vielmehr habe sie die krankheitsbedingte Abwesenheit des Angestellten als Grund genommen, um diesem zu kündigen. Die Absenz sei jedoch die Folge ihrer Untätigkeit gewesen.
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass Mobbing schwierig zu beweisen und dazu oft ein Strauss von Hinweisen notwendig sei. Im vorliegenden Fall habe das Kantonsgericht sich zurecht auf Zeugenaussagen von anderen Mitarbeitern gestützt, die den Mobber unter anderem als rassistisch und wenig vertrauenswürdig beschrieben hätten.
Auch ein Vertrauensarzt, der von der Versicherung des Unternehmens den Betroffenen untersuchte, kam zum Schluss, dass die psychische Verfassung des Mannes durch die Spannungen am Arbeitsplatz verursacht worden seien.
(Urteil 4A_215/2022 vom 23.8.2022) (aeg/sda)