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Für 13. AHV-Rente soll Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte steigen

Für 13. AHV-Rente soll Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte steigen

13.09.2024, 13:43
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Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte steigen. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit. Eingeführt wird die 13. AHV-Rente 2026.

Die 0,7 Prozentpunkte berechnet haben das Departement des Innern (EDI) und das Finanzdepartement (EFD) auf der Grundlage der validierten Finanzperspektive für die AHV. Die neuen Finanzperspektiven für die erste Säule der Altersvorsorge werden erst am Montag veröffentlicht.

8,8 Prozent Mehrwertsteuer

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer würde mit der Erhöhung für die 13. AHV-Rente auf 8,8 Prozent steigen. Bereits Anfang 2024 war der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht worden. Grund war die Zusatzfinanzierung der AHV. Um die Mehrwertsteuer zu erhöhen, ist eine Verfassungsänderung und somit ein Ja von Volk und Ständen notwendig.

Bereits im August hatte der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung der AHV-Renten alleine über die Mehrwertsteuer zu finanzieren und auf zusätzliche Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu verzichten. Ziel ist, den Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 im Gleichgewicht zu halten.

Die 13. Altersrente wird gemäss dem Vorschlag des Bundesrates 2026 eingeführt und wird im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten. Die finanzielle Lage von AHV und Bundeshaushalt bedingten sofortige Massnahmen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren, schreibt der Bundesrat.

Nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch der Bund soll sich an den Kosten des «Dreizehnten» bei der AHV beteiligen. Der Bundesrat will den Bundesanteil der AHV-Ausgaben zwar kürzen, aber weniger stark als geplant. Damit würde der Bund ab 2026 rund 450 Millionen Franken im Jahr an die 13. AHV-Rente beisteuern.

Viel Kritik am Vorschlag

Mit seinen Finanzierungsvorschlägen vom August erntete der Bundesrat viel Kritik. Die Linke und die Gewerkschaften kritisierten, dass der Bundesrat nicht auf Lohnprozente zurückgreifen will. Mit einer Finanzierung allein über die Mehrwertsteuer müssten in erster Linie Menschen mit kleinen Einkommen für die 13. AHV-Rente aufkommen.

Der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband hingegen, aber auch die Mitte-Partei waren zufrieden mit dem Verzicht auf zusätzliche Lohnprozente. Die FDP will die KMU und den Mittelstand nicht stärker belasten, und die SVP wollte keine reine Finanzierungsvorlage, sondern eine Gesamtvorlage zur AHV. Die SP und die Grünen störte zudem, dass der Bundesbeitrag an die AHV gesenkt werden soll.

Die Botschaft zur Einführung und zur Finanzierung der 13. AHV-Rente will der Bundesrat im Oktober verabschieden. Danach kann das Parlament darüber entscheiden. (rbu/leo/sda)

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242 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Glaedr.-
13.09.2024 12:13registriert November 2023
Schon witzig wie jetzt alle wieder den Bürgerlichen die schuld geben.
Soweit ich weiss kam diese Initiative nicht von den Bürgerlichen.
Somit kann man nun sicher nicht den Bürgerlichen die schuld über die Finanzierung geben, da die anderen ja die Möglichkeit gehabt hätten, diese Frage schon zu Beginn zu lösen.
Wollten die linken aber eben nicht.
Nichts machen und dann den anderen die schuld geben
Sorry das geht halt einfach nicht.
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raab23@gmail.com
13.09.2024 11:56registriert Mai 2022
Die gewerkschaften haben ja bewusst die finanzierung nicht erwähnt.
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cucumberworld
13.09.2024 11:42registriert September 2019
Tja, vielen Dank an alle, die ja gestimmt haben. Damit steigen die Lebenshaltungskosten also weiter. Immerhin müssten durch die MwSt.-Erhöhung die Pensionierten, die von der 13. Rente profitieren, ihren Beitrag zur Finanzierung leisten und nicht nur die Arbeitnehmer.
162112
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