Die Schweiz soll das bilaterale Investitionsschutzabkommen verletzt haben. Zwei türkische Staatsangehörige werfen dem Land vor, durch die Herausgabe ihrer «Investitionen» an die Türkei beziehungsweise an Dritte das bilaterale Investitionsschutzabkommen verletzt zu haben.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) bestätigt einen Bericht der NZZ am Sonntag, die über die Hintergründe der Millionenklage gegen die Schweiz berichtet hat. Damit wird auch klar, weshalb die Schweiz eine auf internationale Schiedsverfahren spezialisierte Anwaltskanzlei gesucht hat.
Laut BJ haben die beiden Türken am 7. April 2014 den Schweizer Behörden ein als «Mitteilung der Existenz einer Streitigkeit» bezeichnetes Schreiben zugestellt, das sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und der Türkei von 1988 bezieht.
Sie werfen der Schweiz vor, unrechtmässig über ihre Bankkonten in der Schweiz verfügt zu haben, wie das BJ weiter schreibt. Sie behaupteten als Inhaber beziehungsweise wirtschaftlich Berechtigte dieser Bankkonten «Investoren» im Sinn des ISA zu sein.
Sie machten geltend, durch die Herausgabe ihrer «Investitionen» an die Türkei beziehungsweise Dritte ohne Vorliegen eines türkischen Urteils habe die Schweiz das bilaterale Abkommen mehrfach verletzt. Aus dieser Verletzung leiteten sie eine Schadenersatzforderung von mindestens 750 Millionen Dollar ab.
Laut dem BJ führt die türkische Oberstaatsanwaltschaft gegen die beiden Türken und weitere Personen ein Strafverfahren wegen Verdachts des Betrugs, der Veruntreuung und der Geldwäscherei. Ihnen werde vorgeworfen, an betrügerischen Handlungen im Rahmen der Geschäftsführung der Türkiye İmar Bankası T.A.Ş in Istanbul teilgenommen und zwischen 1998 und 2003 Spareinlagen in der Höhe von 6,5 Milliarden Dollar veruntreut zu haben.
Zudem sollen sie gemäss der Mitteilung auf betrügerische Weise Kredite von Motorola und Nokia in der Höhe von rund zwei Milliarden Dollar erlangt und diese Gelder nicht wie vorgesehen für den Aufbau eines Mobilfunknetzes in der Türkei verwendet haben.
Ab 2005 hätten die türkischen Behörden der Schweiz eine Reihe von Rechtshilfeersuchen gestellt. Darin sei die Schweiz um die Erhebung von Bank- und Geschäftsunterlagen sowie um die Sperre und Herausgabe von Geldwerten der Beschuldigten ersucht worden.
Gestützt darauf ordnete die für den Vollzug der Rechtshilfeersuche zuständige Bundesanwaltschaft im Jahr 2009 die Überweisung von 268 Millionen Dollar an den Türkischen Versicherungsfonds für Spar- und Bankeinlagen TMSF sowie an Motorola und Nokia an.
Das Bundesamt für Justiz weist nun darauf hin, dass das bilaterale Investitionsschutzabkommen ein Schiedsangebot enthält, das ein Investor mit dem Einreichen einer Schiedsklage annehmen kann.
Er könne damit behauptete Verletzungen des ISA gegen den jeweiligen Gaststaat frühestens nach Ablauf einer zwölfmonatigen Konsultationsfrist direkt vor das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington ziehen.
Wolle die Schweiz bestreiten, dass die gegen sie vorgebrachten Vorwürfe unter das ISA fallen, so müsse sie dies vor dem Schiedsgericht selbst tun.
Bis heute hätten keine Gespräche mit den Anspruchstellern stattgefunden, weil die Schweiz die Vorwürfe entschieden bestreite und daher für sie keine einvernehmliche Lösung in Frage komme. Gespräche seien auch nicht angebracht, weil die Anspruchsteller bereits gegen andere Staaten Schiedsverfahren angestrengt und alle verloren hätten, schreibt das BJ.
Gemäss der BJ-Mitteilung sind nun verschiedene Szenarien denkbar: ein mehrjähriges Schiedsverfahren oder die frühzeitige Beendigung des Schiedsverfahrens, weil beispielsweise die Klage offensichtlich unbegründet sei. Aufwendige Vorbereitungsarbeiten seien aber auch für den Fall notwendig, dass keine Klage eingereicht werde.
Das BJ habe deshalb eine Spezialeinheit geschaffen und im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eine auf internationale Schiedsverfahren spezialisierte Anwaltskanzlei ausgewählt. Der Zuschlag werde voraussichtlich nächste Woche erteilt. Die Anwaltskanzlei werde die Aufgabe haben, die Schweiz bei der weiteren Vorbereitung eines möglichen Schiedsverfahrens zu unterstützen. (sda)