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Pleitier Rolf Erb muss bis 1. Mai aus Schloss Eugensberg ausziehen

Pleitier Rolf Erb muss bis 1. Mai aus Schloss Eugensberg ausziehen

13.02.2017, 11:3013.02.2017, 11:57
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ARCHIV --- Blick auf das Eingangstor von Schloss Eugensberg von Rolf Erb, aufgenommen am Donnerstag, 22. Maerz 2012 in Salenstein. Das Bundesgericht hat Beschwerden der Lebenspartnerin, der Zwillinge  ...
Bald nur noch von aussen zu sehen für Rolf Erb: Das Schloss Eugensberg.Bild: KEYSTONE

Der Pleitier Rolf Erb und seine Familie müssen das Schloss Eugensberg in Salenstein TG spätestens bis am 1. Mai verlassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Erbs Lebenspartnerin abgewiesen.

Es bestätigt damit in seinem Urteilsdispositiv den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau. Das begründete Urteil liegt noch nicht vor.

Das Konkursamt hatte ursprünglich verfügt, dass Erb und seine Familie das Schloss bis Ende Januar verlassen müssen. Eugensberg und weitere Vermögenswerte sind nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe im Jahr 2002 der Konkursmasse zugeschlagen worden.

Der Angeklagte Rolf Erb, rechts, auf dem Weg ins Obergericht anlaesslich des Prozesses gegen Rolf Erb am Mitwoch, 15. Januar 2014, in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Rolf Erb vor Gericht.Bild: KEYSTONE

Erb hatte das Schloss, das Inventar, Aktien, 13 Autos und Geld kurz vorher seiner Familie verschenkt. Im November 2015 bestätigte das Bundesgericht jedoch, dass die Werte zur Konkursmasse gehören.

Rolf Erb wurde im Januar 2014 vom Obergericht des Kantons Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte später dieses Urteil.

Erb war der letzte Konzernchef der Winterthurer Erb-Gruppe, die 2003 Konkurs ging. Der Fall gilt als zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Geschichte. Der Schaden soll sich auf mehrere Milliarden belaufen. Der letzte Konzernchef stritt stets alle Vorwürfe ab und schob die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt. (Urteil 5A_988/2016 vom 09.02.2017) (sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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N. Y. P. D.
13.02.2017 11:51registriert Oktober 2015
Man stelle sich das mal vor. Dieser bedauenswerte Mensch hatte mal 1 Milliarde 500 Millionen Schweizer Franken auf der Kante. Und brachte es fertig mit seinen Devisenspekulationen alles Vermögen zu vernichten. Noch viele Generationen hätten in diesem wunderbaren Schloss leben können. GIER hat ihn in den Abgrund gerissen..
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Lai Nair
13.02.2017 13:28registriert Dezember 2016
Mal sehen ob er denn auch wirklich auszieht. Er kann es nach wie vor nicht verkraften, dass man ihm Betrug etc. vorwirft und er deshalb auch zu 7 Jahren Knast verurteilt wurde. Er kann es nicht verkraften, dass er überhaupt schuldig sein soll. Warum auch, er wollte doch nur das Beste für sich und sein Familie, nur ist dies alles schief gelaufen und genau das glaubt er nach wie vor nicht und lebt seinen Traum weiter. Nach seiner Meinung verurteilt man einen Erb wegen einer sochen "Bagatelle" nicht. Wo kämen wir denn hin, wenn man mit dieser Familie so umgehen würde.
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