Weil alle seine Konten gesperrt wurden und er seine Telefon- und Stromrechnungen nicht mehr bezahlen konnte, hat ein russischer Oligarch in der Schweiz einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Aber wird diese Art von Beistand einem Milliardär gewährt?
Nein, heisst es beim entsprechenden Sozialamt. Weil Vermögen in Form von Immobilien und Mobilien vorhanden seien, werde gemäss den Vorgaben keine Sozialhilfe ausgerichtet.
Wie kann also der Milliardär, der keinen Zugriff mehr hat auf seine Bankkonten, seine Rechnungen begleichen? In der Westschweizer Zeitung Tribune de Genève beklagte sich kürzlich ein sanktionierter Oligarch mit Schweizer Staatsbürgerschaft, dass er in der Migros aufgrund der Sanktionen seine Einkäufe bald nicht mehr bezahlen könne.
Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) können in Ausnahmefällen Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen bewilligt werden. Unter anderem zur Vermeidung von Härtefällen.
Solche Gesuche für Ausnahmefälle habe das Seco bereits erhalten, doch weil es sich um wenige Fälle handle, könne das Bundesamt diese Gesuche nicht weiter kommentieren. Es sagt nur: «Jeder Fall wird einzeln geprüft.» Wie hoch der bewilligte Betrag ausfalle, hängt gemäss Seco von der Anfrage ab. Es sei ein Unterschied, ob jemand sein Dach reparieren oder Pasta einkaufen müsse. Der Gesuchsteller müsse Dokumente vorlegen, die aufzeigten, was er genau benötige.
Die Sanktionen treffen aber indirekt auch Personen, die mit dem russischen Machtapparat nichts am Hut haben. Viele russische Milliardäre sind Firmeninhaber in der Schweiz und haben gewöhnliche Angestellte, die seit März ihre Löhne nicht mehr erhalten. Wie zum Beispiel Natalyia, Mutter von drei Kindern und seit 15 Jahren bei einer Firma angestellt, dessen Inhaber nun auf der Sanktionsliste steht.
Die administrative Assistentin möchte ihren Namen nicht nennen. Sie sagt: «Wir sind Schweizer Bürger und normale Angestellte mit gewöhnlichen Löhnen, wir haben Familien und finanzielle Verpflichtungen.» Weil die Sanktionen so schnell gegriffen hätten, habe sie noch keine neue Stelle finden können. Ihre Arbeit führt sie weiter, denn die Firma selbst steht nicht auf der Sanktionsliste.
Die Sanktionen treffen auch andere Berufsgruppen. Man könnte es als Kollateralschaden bezeichnen. So wurden zum Beispiel bis jetzt elf Immobilien von sanktionierten Russen gesperrt. Das trifft auch die Gärtner und das Reinigungspersonal. Das Seco hat deshalb eine Hotline eingerichtet für direkt und indirekt betroffene Personen. Tausende von Anfragen seien bereits eingegangen.
Auch Unternehmen melden sich, weil sie verunsichert seien und nicht gegen die Sanktionen verstossen mögen. Sie wollen zum Beispiel wissen, ob sie weiterhin Kaffeemaschinen nach Russland exportieren dürfen. Gemäss Verordnung sind etwa Kaffeemaschinen erlaubt, aber Werkzeugmaschinen, Dampfturbinen oder Schweissgeräte nicht.
Was die gewöhnlichen Angestellten der Oligarchen betrifft, so ist die Sache klar: Der Arbeitgeber muss einen Antrag beim Seco stellen, seine vertraglichen Verpflichtungen geltend machen und begründen, warum er eine Ausnahmebewilligung braucht. Doch viele der sanktionierten Personen haben zurzeit offenbar andere Sorgen, und so bleiben die Gehälter der Gärtner und Reinigungskräfte auf der Strecke. Beim Seco heisst es:
Verhält sich der Bund zu passiv bei der Hilfe an die indirekt von den Sanktionen Betroffenen? Am Bundesamt wird jedenfalls immer wieder Kritik laut, was die Umsetzung der Sanktionen betrifft. Die SP hat kürzlich beim Gesamtbundesrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Wirtschaftsdepartement eingereicht.
Sanktioniert wurden nur wirklich reiche Leute mit nahen Beziehungen zu Putin.
Die haben alle auch noch Güter die sie veräussern können. Und sonnst nach Russland zurück gehen unr Putin um Sozialhilfe bitten.